Qualitätsmanagement Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: EFRE-0600022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muensterland.com
Abschnitt II: Gegenstand
Qualitätsmanagement Infrastruktur
Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes "Qualitätsmanagement in der Destination Münsterland" beabsichtigt der Münsterland e.V. als Projektträger die Vergabe von Dienstleistungen im Softwarebereich für die Schaffung eines Qualitätsmanagements für Rad- und Reitwege.
Münsterland e.V. Airportallee 1 48268 Greven
Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes "Qualitätsmanagement in der Destination Münsterland" beabsichtigt der Münsterland e.V. als Projektträger die Vergabe von Dienstleistungen im Softwarebereich für die Schaffung eines Qualitätsmanagements für Rad- und Reitwege.
Das Qualitätsmanagement soll perspektivisch alle Aufgaben - von der regelmäßigen Qualitätsprüfung der Wege und Routen über die Weiterleitung zum Baulastträger bis zur Mängelbehebung - definieren und jeder Aufgabe und jedem Routenabschnitt eine verantwortliche Instanz zuweisen. Unterstützt wird der gesamte Prozess durch eine Software-Plattform, die dafür sorgt, dass künftig alle Prozessschritte digital erfasst werden und soweit wie möglich standardisiert und automatisiert ablaufen. Damit erleichtert das technische System die Arbeit maßgeblich und erhöht die Effizienz bei gleichzeitig sinkender Fehleranfälligkeit.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWY6098LG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)