Ausschreibung Reisedienstleister Deutscher Hockey-Bund e.V. (DHB)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 41179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hockey.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Reisedienstleister Deutscher Hockey-Bund e.V. (DHB)
Der Deutsche Hockey-Bund e.V. (DHB) mit Sitz in Mönchengladbach ist ein im Deutschen Olympischen Sportbund organisierter Spitzenverband. Als Dachverband für Feld- und Hallenhockeysport in Deutschland sind knapp 400 Ver-eine und 15 Landesverbände im DHB organisiert. Der DHB ist Mitglied im Welthockeyverband FIH (International Hockey Federation) und in der EHF (European Hockey Federation).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen eines Reisedienstleisters/Reisebüros, der/das für den DHB sämtliche im Zusammenhang mit Reisen erforderlichen und anfallenden Dienstleistungen erbringt und als Rahmenvertragspartner Reiseleistungen beschafft (Reisemanagement). Der geschätzte Gesamtwert des Reisevolumens (inkl. Dienstleistungsvergütung) liegt ca. zwischen EUR 700.000 – EUR 900.000 pro Jahr.
Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Beratung über effiziente und wirtschaftliche Reise- und Übernachtungsmöglichkeiten
- Persönliche telefonische Erreichbarkeit (24h / 7 Tage in der Woche) in deutscher oder englischer Sprache (keine Bandansage und kein Callcenter)
- Bereitstellung einer eigenen IBE (internet booking engine) wünschenswert. Der DHB muss auf der IBE die Möglichkeit besitzen, eigenverantwortlich Buchungen nach eigenen Wünschen vorzunehmen.
- Ein/e erfahrene/r, hauptverantwortliche/r Ansprechpartner/in muss dem Auftraggeber benannt werden. Dieser Austausch ist zwingend in deutscher Sprache erforderlich.
- Beratung über Tarife, Kundenrabatte und sonstige Vergünstigungen der ausgewählten Leistungserbringer
- Souveränität im Umgang mit großem Gepäckvolumen durch Ausrüstung, Physioliegen etc. (Übergepäckmanagement)
- Frühzeitige Buchung ohne konkrete Namensauflistung
- Flexible nationale und internationale Zubringeränderungen
- Beratung zu Reisegruppen-Management
- Airport-Services durch persönliche Betreuung am Flughafen bei Gruppenreisen (Unterstützung beim Check-in etc.)
- Best-Price-Garantie zum Buchungszeitpunkt unter Einholung von mindestens drei Angeboten
- Buchung von Flugtickets für Dienstreisen
- Buchung von Bahnfahrkarten für Dienstreisen
- Hotelbuchungen (Übernachtungen, Tagungen) für die Belange des DHB:Berücksichtigung der Lage des Hotels nach Wünschen des DHB (speziell hinsichtlich Anfahrtszeit zur Trainings- oder Wettkampfstätten, Lage des Hotels hinsichtlich der Lärmbelastung
Möglichkeit der Nutzung von Räumlichkeiten für die Unterbringung von Equipment und für die Arbeit von Betreuern.
Flexibilität der Küche hinsichtlich Essenszeiten und Möglichkeit der leistungssportgerechten Verpflegung Hotelpreise Prüfung von Parkmöglichkeiten (sofern notwendig) - Mietwagenbuchungen im In- und Ausland
- Kostengünstige Umbuchungsmöglichkeiten (inklusive Namensänderungen) und Stornierungen für die vorgenannten Sachverhalte
- Hotel-Konferenzraumbuchungen (mind. 50qm)
- Organisation von Flughafentransfer
- Ausstellung von Flug- und Bahntickets sowie sonstigen Reisedokumenten
- Erbringung Visa-Service
- Monatliche Abrechnung aller erbrachten Leistungen unter Sicherstellung der Nachprüfbarkeit durch zugehörigen Einzelbelegnachweis
Der Vertrag kann zwei Mal um weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil 2. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate) 3. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Anlage 1 Angebotsvordruck).
Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch zumachen. Werden fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen undNachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. nicht wie gefordert nachgereicht, wird derTeilnahmeantrag ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
1. Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz, zum jährlichen Umsatz mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, jeweils netto der letzten 3 Kalenderjahre (2018, 2019, 2020). Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Anlage 1 Angebotsvordruck).
2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. Die Betriebs-/bzw. Berufshaftpflichtversicherung hat Vermögensschäden von mind. 250.000 € je Schadensfall abzudecken.Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Anlage 1 Angebotsvordruck).
Hinweise: Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen undfinanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe (§47 VgV) die Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen in Anspruch nimmt und auch für diesedie geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorgelegt hat, muss er/sie durch Vorlage einerentsprechenden Verpflichtungserklärung dieser eignungsverleihenden Unternehmen zusätzlich nachweisen,dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich auch zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1VgV.
Eine Eignungsleihe im Hinblick die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige beruflicheErfahrung (Referenzen) ist einschränkend hierzu nur dann möglich, wenn das eignungsverleihendeUnternehmen die Leistungen auch selbst erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt/verliehen werden, § 47Abs. 1 Satz 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch zumachen. Werden fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen undNachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. nicht wie gefordert nachgereicht, wird derTeilnahmeantrag ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
1. Angaben zu den jahresdurchschnittlich zur Verfügung stehenden angestellten/freien Mitarbeitern, der letzten 3 Kalenderjahre (2018, 2019, 2020).Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Anlage 1 Angebotsvordruck).
2. Angabe von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Referenzprojekte (Reisebürodienstleistungen, Vermittlung von Reiseleistungen) mit Großkunden in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils unter Angabe des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Auftragswert und Leistungszeitraum. Der Auftraggeber gilt als Großkunde, wenn das Referenzprojekt einen Mindestgesamtwert des Reisevolumens (inkl. Dienstleistungsvergütung) von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr aufweist. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Anlage 1 Angebotsvordruck).
Hinweise:
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen undfinanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe (§47 VgV) die Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen in Anspruch nimmt und auch für diesedie geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorgelegt hat, muss er/sie durch Vorlage einerentsprechenden Verpflichtungserklärung dieser eignungsverleihenden Unternehmen zusätzlich nachweisen,dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich auch zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1VgV.
Eine Eignungsleihe im Hinblick die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige beruflicheErfahrung (Referenzen) ist einschränkend hierzu nur dann möglich, wenn das eignungsverleihendeUnternehmen die Leistungen auch selbst erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt/verliehen werden, § 47Abs. 1 Satz 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch zumachen. Werden fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen undNachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. nicht wie gefordert nachgereicht, wird derTeilnahmeantrag ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Bei der Ausführung des Auftrages sind stets die einschlägigen förderrechtlichen Vorgaben der Zuwendunsgeber zu beachten (verbindliche Vertragsgrundlage).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der DHB als privater Zuwendungsempfänger führt dieses Vergabeverfahren inkl. europaweiter Veröffentlichungallein in Erfüllung seiner zuwendungsvergaberechtlichen Bindungen durch.
Die Zuständigkeit der Vergabekammern ist vorliegend nicht eröffnet. Der DHB unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB und damit nicht dem Vergabenachprüfungsrecht. Beim DHB handelt es sich um keinen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 1 bis 4 GWB.
Zuständiges Gericht für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten ist in diesem Fall das Landgericht Mönchengladbach Hohenzollernstraße 157 41061 Mönchengladbach Fax: 02161 276-310
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
siehe Ziffer VI. 3)