IT-Betriebsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: Z 36- 04814 -00 /354
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Betriebsunterstützung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Unterstützungs- und Bera-tungsleistungen im Bereich IT-Betrieb.
Hauptorte der Ausführung sind die Standorte des BMG in Berlin und Bonn. Die nachgeord-neten Behörden sind auf Liegenschaften in Berlin, Wernigerode, Langen, Köln und Bonn verteilt.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Bereich IT-Betrieb. Im Rahmen des Initialabrufs werden für das BMG Grundleistungen der System- und Anwenderbetreuung beauftragt. Zur System- und Anwenderbetreuung gehören u.a. der systemtechnische Nutzersupport, die Betreuung der zentralen luKT- und Netz-Komponenten, die Installation sowie der Auf- und Abbau von Hardware-Komponenten im Client-Bereich (inkl. VoIP- und VK-Endgeräte), Pflege der Client-Figurationen und die Konfiguration und Nutzung von Webportalen. Zur System- und Anwenderbetreuung gehört auch eine Ruf- und Einsatzbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeiten (7x24 Std.) sowie der Betrieb eines Security-Operation-Centers (SOC).
Darüber hinaus können BMG sowie die nachgeordneten Behörden (diese jedoch nur nach Zustimmung des BMG) im Wege von Einzelabrufen oder durch den Abschluss von Einzelverträgen u.a. folgende Leistungen beauftragen:
*Leistungen im Bereich Systemadministration
*Betreuung, Konfiguration, Anbindung, Nutzung und Nutzersupport von Clouddiens-ten und -anwendungen
*Durchführung von Rollouts und Schulungen
*Installation und Betrieb von Fachanwendungen /Fachapplikationsmanagement
*Einführung eines Tools zur Mitarbeiterzufriedenheit
*Unterstützungsleistungen bei der IT-Betriebskonsolidierung (Überführung der serverseitigen Lösungen des BMG und der nachgeordneten Behörden auf die Betriebsplattform Bund im ITZ Bund)
*Unterstützungsleistungen bei der Einführung neuer innovativer IKT-Lösungen
Auf Grund der Vielzahl an neuen fachlichen Anforderungen kann es zudem erforderlich werden, dass im Wege eines Einzelvertrages Clouddienste des Auftragnehmers in Anspruch genommen werden müssen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber in diesem Fall eine umfängliche Nutzung von Cloud Services bereit. Die Cloud-Infrastruktur des Auftragnehmers ist innerhalb Deutschlands belegen und wird in Deutschland betrieben. Die Rechenzentren müssen georedundant sowie gemäß dem Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft sein. Der Betreiber der betreffenden Rechenzentren muss seinen Sitz in Deutschland haben (einschließlich des Sitzes der Muttergesellschaft und/oder Zentrale des Unternehmens). Außerdem muss der Betreiber der Rechenzentren eine ISO 27001-Zertifizierung aufweisen.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung ist das BMG. Neben dem BMG sind grundsätzlich auch die folgenden nachgeordneten Behörden berechtigt, nach Zustimmung des BMG Einzelabrufe zu tätigen und Einzelverträge zu schließen:
* das Robert Koch-Institut (RKI),
* das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),
*die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA),
*das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können zudem weitere Behörden bzw. Institutionen (v.a. neu gegründete oder umgebildete Dienststellen innerhalb der Organisationsstruktur des BMG und/oder der nachgeordneten Behörden) als Teil des nachgeordneten Geschäftsbereichs des BMG hinzukommen. Ebenso werden nachgeordnete Behörden ggf. zusammengelegt. Auch diese Behörden bzw. Institutionen können nach Zustimmung des BMG aus der Rahmenvereinbarung abrufen.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach Ablauf von 48 Monaten. Das BMG ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung in Textform zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auf-tragnehmer spätestens zwei (2) Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zugehen. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt daher maximal 96 Monate
Es ist geplant, drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der höchsten Gesamtpunktzahl anhand von Auswahlkriterien. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 130 Punkte. Kommt es auf den ersten Rängen zu Punktgleichheit mit der Folge, dass sich mehr drei Bewerber für die Angebotsphase qualifizieren würden, werden alle Bewerber innerhalb der ersten Ränge mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Weitere Ränge werden jedoch nur berücksichtigt, wenn noch Plätze frei sind.
1. Anzahl der Beschäftigten, die im vergleichbaren Bereich zum Auftragsgegenstand tätig sind (max. 30 Punkte)
1.1 IT-Betriebsunterstützung allgemein: 10 Punkte ≥ 130 Beschäftigte, 6 Punkte ≥ 110 Beschäftigte, 3 Punkte ≥ 90 Beschäftigte, Punkte ≥ 70 Beschäftigte
1.2 1st-Level-Support: 10 Punkte ≥ 24 Beschäftigte, 6 Punkte ≥ 20 Beschäftigte, 3 Punkte ≥ 16 Beschäftigte, 0 Punkte ≥ 12 Beschäftigte
1.2 2nd-Level-Support: 10 Punkte ≥ 12 Beschäftigte, 6 Punkte ≥ 10 Beschäftigte, 3 Punkte ≥ 8 Beschäftigte; 0 Punkte ≥ 6 Beschäftigte
1.3 3rd-Level-Support/Consultants: 10 Punkte = 24 Beschäftigte, 6 Punkte = 20 Be-schäftigte, 3 Punkte = 16 Beschäftigte, 0 Punkte = 12 Beschäftigte
2. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenzen im Leistungsbereich System- und Anwenderbetreuung zum ausgeschriebenen Auftrag (max. 40 Punkte)
2.1 Art des Auftraggebers: 10 Punkte = Bundes- oder Landesministerium, 6 Punkte = Bundes- oder Landesbehörde, 3 Punkte = öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB (z.B. öffentliches Unternehmen), 0 Punkte = sonstiger Auftraggeber
2.2 Größe und Komplexität der betreuten Microsoft-Infrastruktur: 10 Punkte = mehr als 500 Clients verteilt über mehr als drei Standorte und mehr als drei vernetzte Verteilerknoten, 6 Punkte = mehr als 300 Clients verteilt über drei Standorte und mindes-tens drei vernetzte Verteilerknoten, 3 Punkte = mehr als 200 Clients verteilt über zwei Standorte und mindestens zwei vernetzte Verteilerknoten, 0 Punkte = weniger als 201 Clients und/oder nur an einem Standort
2.3 Betreute und betriebene MS Services: MS Active Directory, Windows-Clients, MS Office, Windows-Server, MS-SQL-Server, MS SCCM, MS WUS, MS Share Point und MS Exchange: 10 Punkte = alle genannten MS Services, 6 Punkte = neben MS Active Directory mindestens sechs weitere MS Services, 3 Punkte = neben MS Active Directory mindestens drei weitere MS Services, 0 Punkte = neben MS Acti-ve Directory bis zu zwei weitere MS Services
2.4 Virtuelle Infrastruktur: 10 Punkte = Virtualisierung erfolgt mit VMware, 0 Punkte = Virtualisierung ohne VMware
3. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenzen im Leistungsbereich Security Operation Center zum ausgeschriebenen Auftrag (max. 30 Punkte)
3.1 Art des Auftraggebers : 10 Punkte = Bundes- oder Landesministerium, 6 Punkte = Bundes- oder Landesbehörde, 3 Punkte = öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB (z.B. öffentliches Unternehmen), 0 Punkte = sonstiger Auftraggeber
3.2 Eingesetzte Überwachungswerkzeuge: QRadar, ControlUp, CheckMK, Mitre Att&ack und Windows Log Server: 10 Punkte = alle genannten Werkzeuge, 6 Punk-te = mindestens drei Werkzeuge, 3 Punkte = mindestens zwei Werkzeuge, 0 Punkte = kein oder nur ein Werkzeug
3.3 Eingesetzte Sicherheitskomponenten der Hersteller Cisco, Genua und F5 (Firewalls, Verschlüsselungsgeräte etc.): 10 Punkte = Einsatz von Komponenten aller drei Her-steller, 6 Punkte = Einsatz von Komponenten von zwei der genannten Hersteller, 3 Punkte = Einsatz von Komponenten von einem der genannten Hersteller, 0 Punkte = Einsatz von Komponenten von keinem der genannten Hersteller
4. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenzen im Leistungsbereich Unified-Communications zum ausgeschriebenen Auftrag (max. 30 Punkte)
4.1 Art des Auftraggebers : 10 Punkte = Bundes- oder Landesministerium, 6 Punkte = Bundes- oder Landesbehörde, 3 Punkte = öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB (z.B. öffentliches Unternehmen), 0 Punkte = sonstiger Auftraggeber
4.2 Komplexität der betreuten VoIP-Infrastruktur: 10 Punkte = mehr als 500 VoIP-Endgeräte verteilt über mehr als drei Standorte, 6 Punkte = mehr als 300 VoIP-Endgeräte verteilt über drei Standorte, 3 Punkte = mehr als 200 VoIP-Endgeräte verteilt über zwei Standorte, 0 Punkte = weniger als 201 VoIP-Endgeräte und/oder nur an einem Standort
4.3 Betrieb und Betreuung CISCO Managementsysteme CMS und CUCM: 10 Punkte = Betrieb und Betreuung von beiden Managementsystemen, 5 Punkte = Betrieb und Betreuung von einem der beiden Managementsystemen, 0 Punkte = Betrieb und Betreuung von keinem der beiden Managementsysteme /anderer Leistungsinhalt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB.
Der Auftraggeber behält sich vor, aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozial-versicherungsträger und der Finanzbehörden von dem Bieter, der für den Zuschlag in Frage kommt, zu verlangen.
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Erklärungen abgegeben bzw. Nachweise erbringen.
(2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Mona-te ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Nachweise erbringen.
(1) Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme je Schadensereignis von pauschal mindestens EUR 5 Mio. für Per-sonen-, Sach- sowie sonstige Schäden (einschließlich Schäden durch die Verletzung von Datenschutzvorschriften) aufweist. Für den Fall, dass eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht vorliegt: Ei-generklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den genannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemein-schaft eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Die Vorlage nur von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt nur dann, wenn der Versicherungsschutz eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags unaufgefordert nachzuweisen.Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
(2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro (netto).
(3) Angaben zum Umsatz des Unternehmens im vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (IT-Betriebsunterstützung) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro (netto).
zu (2): Die Summe der Gesamtjahresumsätze des Unternehmens über die letzten drei Ge-schäftsjahre dividiert durch drei muss mindestens EUR 25 Mio. (netto) betragen haben.
zu (3): Die Summe der Jahresumsätze des Unternehmens im vergleichbaren Tätigkeitsbe-reich des Auftrags (IT-Betriebsunterstützung) über die letzten drei Geschäftsjahre dividiert durch drei muss mindestens EUR 3 Mio. (netto) betragen haben.
1) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens insgesamt sowie zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der beschäftigten Servicemitarbeiter in den Bereichen IT-Betriebsunterstützung allgemein sowie den Bereichen 1st-Level-Support, 2nd-Level-Support und 3rd-Level-Support/Consultants in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020);
(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung, die dem Unternehmen für die Auftragsausführung zur Verfügung steht:
* Angabe der Anzahl georedundanter Rechenzentren mit Standort in Deutschland, die den Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen.
Für die jeweiligen Standorte der Rechenzentren ist die Anschrift (Straße und Postleitzahl) anzugeben. Die Erfüllung des Kriterienkataloges C 5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist durch Vorlage einer Kopie eines entsprechenden Testats (z.B. eines Wirtschaftsprüfers) nachzuweisen.
(3) Geeignete unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen im Bereich IT-Betriebsunterstützung mit folgenden Angaben:
*Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
*ausführliche und nachvollziehbare Darstellung zum Leistungsinhalt und -umfang, aus der insbesondere die Erfüllung der Mindestanforderungen sowie der Auswahlkriterien (Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung) hervorgeht,
*Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ).
ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderun-gen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt.
(4) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement durch Vorlage einer Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015;
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat den geforderten Nachweis erbringen.
(5) Nachweis von Maßnahmen zur Informationssicherheit durch Vorlage einer Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO 27001:2015;
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss der Nachweis von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erbracht werden, soweit diese gemäß der Bewerbergemeinschaftserklärung Leistungen erbringen, bei denen schutzbedürftige Daten verarbeitet werden.
(6) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
zu (1): Die durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Servicemitarbeiter im Bereich IT-Betriebsunterstützung allgemein muss pro Jahr mindestens 70, im Bereich 1st-Level-Support mindestens 12, im Bereich 2nd-Level-Support mindestens 6 und im Bereich 3rd-Level-Support/Consultants mindestens 12 betragen haben.
zu (2) Mindestens zwei georedundante Rechenzentren mit Standort in Deutschland, die den Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen.
zu (3): Gefordert sind geeignete Referenzen zu den folgenden Bereichen:
(a) Mindestens eine Referenz aus dem Leistungsbereich System- und Anwenderbetreuung. Die Referenz muss folgende Leistungsinhalte umfassen:
*Systemtechnischer Nutzersupport und Betrieb einer Microsoft-Infrastruktur (inkl. Active Directory) mit mindestens 200 Clients mit einem Projektvolumen von mindestens 1000 Personentagen und einem Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten
*Betrieb und Erweiterung einer virtuellen Infrastruktur (bspw. VMware) mit einem Projektvolumen von mindestens 1000 Personentagen und einem Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten
Die geforderten Leistungsinhalte können auch in der Summe verschiedener Referenzprojekte nachgewiesen werden. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen (12/2016).
(b) Mindestens eine Referenz aus dem Leistungsbereich Security Operation Center (SOC). Die Referenz muss folgende Leistungsinhalte umfassen:
*7x24-Betrieb, Konfiguration und Anbindung eines Security Operation Center (SOC) oder vergleichbare Leistungen
*Auswertung und Analyse von sicherheitsrelevanten Daten (Logs, Netz-werkverkehr, usw.) um mögliche Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden
Die geforderten Leistungsinhalte können auch in der Summe verschiedener Referenzprojekte nachgewiesen werden. Der Leistungszeitraum jeder Referenz muss mindestens 12 Monate betragen haben. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen (12/2018).
(c) Mindestens eine Referenz aus dem Leistungsbereich Unified-Communications. Die Referenz muss folgende Leistungsinhalte umfassen:
*Systemtechnischer Nutzersupport und Betrieb von mindestens 200 VoIP-Endgeräten an mehreren Standorten (Hard- und Software)
*Systemtechnischer Nutzersupport und Betrieb von Videokommunikationsendgeräten an mehreren Standorten (Hard- und Software)
Die geforderten Leistungsinhalte können auch in der Summe verschiedener Referenzprojekte nachgewiesen werden. Der Leistungszeitraum jeder Referenz muss mindestens 12 Monate betragen haben. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen (12/2018).
Die Mehrfachangabe einer Referenz zu (a) bis (c) ist zulässig
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von maximal 8 Jahren ist aufgrund der IT-Betriebskonsolidierung des Bundes, welche voraussichtlich während den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden soll, gerechtfertigt. Die IT-Betriebskonsolidierung sieht die Überführung der serverseitigen Lösungen des BMG und der nachgeordneten Behörden auf die Betriebsplattform Bund im ITZ Bund vor. Der Auftragnehmer wird das BMG und die nachgeordneten Behörden bei der Schaffung der technischen und organisatorischen Voraussetzung für eine erfolgreiche Überführung unterstützen. Um einen reibungslosen Übergang und einen stabilen IT-Betrieb auch während der Übergangszeit zu gewährleisten, müssen das BMG und die nachgeordneten Behörden bis zum Abschluss der IT-Betriebskonsolidierung durch einen Auftragnehmer unterstützt werden, der mit den technischen Gegebenheiten und IT-Prozessen im BMG und den nachgeordneten Behörden vertraut ist. Die Kontinuität bei der IT-Betriebsunterstützung dient der Gewährleistung der Handlungsfähigkeit des BMG und der nachgeordneten Behörden. Das BMG wird von der optionalen Vertragsverlängerung nur Gebrauch machen, sofern eine Verlängerung für einen Abschluss der laufenden IT-Betriebskonsolidierung sowie zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit des BMG sowie der nachgeordneten Behörden erforderlich ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
*Für die unter der Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurden geschätzte Auftragswerte für eine maximale Gesamtvertragslaufzeit von 8 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils zwei (2) Jahre) ermittelt. Insbesondere aufgrund der langen Laufzeit, sich ändernder Anforderungen durch die IT-Betriebskonsolidierung oder aber der technischen Fortentwicklung kann der Auftragswert nicht abschließend geschätzt werden. Der Auftraggeber ist daher berechtigt, nach der Rahmenvereinbarung Be-auftragungen zum rund 1,34-fachen des geschätzten Auftragswerts zu tätigen. So-mit ergibt sich folgende maximale Obergrenze: Schätzwert = [Betrag gelöscht] EUR netto; Obergrenze: [Betrag gelöscht] EUR netto.
*Mit dem Teilnahmeantrag ist eine im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 VgV abzugeben. Die vollständige Leistungsbeschreibung mit den Details zu der vorhandenen IT-Infrastruktur wird gemäß § 41 Abs. 3 VgV nur an geeignete Bieter herausgegeben, die im Teilnahmewettbewerb eine Verschwiegenheitserklärung eingereicht haben und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan-trags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).