FE 03.0613/2021/KRB - Pilothafte Anwendung des Bridge-WIM Verfahrens zur Ergänzung des Achslastmessstellennetzes Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü - FE 03.0613/2021/KRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0613/2021/KRB - Pilothafte Anwendung des Bridge-WIM Verfahrens zur Ergänzung des Achslastmessstellennetzes
FE 03.0613/2021/KRB - Pilothafte Anwendung des Bridge-WIM Verfahrens zur Ergänzung des Achslastmessstellennetzes
FE 03.0613/2021/KRB - Pilothafte Anwendung des Bridge-WIM Verfahrens zur Ergänzung des Achslastmessstellennetzes
Problem/ Ausgangslage:
Aufgrund des Aufwands und der Kosten ist die Anzahl der stationären Achslastmessstellen auf BAB in Deutschland auf die für netzweite Belastungsdaten minimal notwendige Anzahl begrenzt worden. Für einige Fragestellungen werden darüber hinaus detailliertere Aussagen zu konkreten Netzabschnitten oder Brückenbauwerken benötigt, die eine Messung in diesem Abschnitt erfordern. Eine Möglichkeit, diese Messung kostengünstig durchzuführen, bieten temporäre Systeme. In einem Pilotprojekt wurden deshalb Bridge-WIM-Systeme, die an Brückenbauwerke montiert werden können, erfolgreich auf ihre messtechnische Eignung getestet.
Ziel und Nutzen des Projektes:
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, ein Konzept zur Integration von Achslastdaten aus temporären Messungen in die bestehende Datenbasis der permanenten Achslastmessstellen zu erstellen. Das Konzept soll den Umfang der zusätzlichen Messungen definieren und eine Aussage darüber treffen, ob die Einteilung des BAB-Netzes in definierte Streckenzüge, wie sie beispielsweise für die SVZ genutzt wird, auch für die Achslasterfassung herangezogen werden kann oder ob eine andere Untergliederung erforderlich ist. Weiterhin werden Erkenntnisse zur Einsatzmöglichkeit von Bridge-WIM auch im nachgeordneten Netz erwartet.
Der Nutzen besteht in der zielgerichteten Detaillierung der Datengrundlage, um Fragestellungen an spezifischen Stellen im gesamten Straßennetz bearbeiten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.0613/2021/KRB - Pilothafte Anwendung des Bridge-WIM Verfahrens zur Ergänzung des Achslastmessstellennetzes
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88046
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.