Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.29 - 0553/20/VV : 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Los 1
Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Los 1
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke, welche für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Leistung beinhaltet des Weiteren, die Datenübernahme und -prüfung (Vorlagen), die Druckformherstellung und ggf. Änderungen der Druckvorlagen, Druck, Freigabeunterlagen / PDF, alle Materialkosten, Werkzeugkosten, Lieferkosten inkl. Versandfertigmachen. Für die maximale Vertragslaufzeit gilt eine geschätzte Gesamtmenge von - 15.600 Tassen - 10.600 Trinkflaschen - 20.000 Einkaufstaschen - 10.600 Sportbeutel - 4.800 Buntstiftsets - 13.600 Buntstifte mit Malvorlage - 20.000 Lanyards Die Höchstmenge entspricht der geschätzen Höchstmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung diese oben aufgeführten Mengen abgerufen werden können. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 50%.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Leistung wurde vormals in den beiden Offenen Verfahren B 17.32 - 0553/20/VV : 1 mit drei Losen sowie B 17.32 - 0553/20/VV : 2 mit nur diesem Los ausgeschrieben, welche jeweils zu keinem bedingungsgemäßen Angebot für Los 1 geführt haben. Im VV : 1 haben vier Bieter ein Angebot für Los 1 abgegeben, im VV : 2 hat nur ein Bieter ein Angebot für Los 1abgegeben.
Bei einer erneuten Ausschreibung (Offenes Verfahren) ist nicht mit einer höheren Beteiligung zu rechnen und auch nicht zu rechnen, dass ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben wird. Auf folgende Eignungskriterien wird verzichtet, da die nun vorgeschlagenen Firmen als Bieter im Verfahren B 17.32 - 0553/20/VV : 1 ihre Eignung bereits bewiesen haben:
- Angaben zur technischen Ausrüstung
- Referenzen
Die Leistung soll demnach nun im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ausgeschrieben werden, bei dem potentiell geeignete Bieter direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags werden nicht geändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baierbrunn
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 82065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.