051-2021-Stufe 2, Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, Ersatzbau und Erweiterung KGS Gezelin, Bergische Landstraße 101, 51375 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 051-2021-Stufe 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
051-2021-Stufe 2, Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, Ersatzbau und Erweiterung KGS Gezelin, Bergische Landstraße 101, 51375 Leverkusen
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT gemäß § 53 ff. HOAI 2021 (Leistungsphase 1-9, Leistungsphase 5-9 reduziert bei Vergabe des Bauauftrages an einen Generalunternehmer)
1. Elektrotechnische Anlagen
2. Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
3. Sicherheitstechnische Anlage der Elektrotechnik
4. Förderanlagen
5. Blitzschutzanlagen
Die Leistungen werden stufenweise in Bauabschnitten beauftragt. Die Beauftragung erfolgt zunächst für Leistungsphase 1-2 - Vorplanung für den Neubau der Grundschule und Sporthalle. Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien (Planungsbeschluss) und der Bereitstellung der Mittel erfolgt die Beauftragung bis Leistungsphase 3. Vorbehaltlich des Baubeschlusses und der Bereitstellung der Mittel erfolgt die Beauftragung der Leistungsphase 5-9.
KGS Gezelin Bergische Landstraße 101 51375 Leverkusen
Neubau der KGS Gezelin:
Errichtung eines Schulneubaus und einer Sporthalle für die KGS Gezelin unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes am Standort. Bauen in 2 Bauabschnitten: Schulneubau inklusive Mensa und Verwaltungsbereich, Neubau einer Turnhalle anschließend an den Schulbau.
8 Klassen mit Gruppen- und Förderräumen im "Cluster"-Konzept sowie Nebenräume gemäß Raumprogramm; barrierefreie Erschließung.
Abbruch der bestehenden Schulgebäude.
Prüfung der Verwendung erneuerbarer Energien.
Die Neubauten müssen den heutigen Anforderungen einer modernen Bildungsstätte gerecht werden.
Die Neubauten werden unter Verwendung von Passivhauskomponenten geplant. Eine Unterschreitung
der EnEV wird angestrebt.
Die Baumaßnahme muss im laufenden Betrieb stattfinden.
Rahmenbedingungen:
Beauftragung gemäß der Leistungsbilder der HOAI, Leistungsphase 1-3 / Leistungsphase 5-9 reduziert bei Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Leistungsphase 1-2 für den Neubau der Grundschule und der Sporthalle
Stufe 2: Leistungsphase 3 vorbehaltlich des Planungsbeschlusses der entsprechenden politischen Gremien und der Mittelbereitstellung
Stufe 3: Leistungsphase 5-9 vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien (Baubeschluss) und der Mittelbereitstellung für den Neubau der Grundschule und Turnhalle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung techn. Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Das Angebot ist mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen elektronisch in Textform nach § 126b BGB im Internet über das Bietertool unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DHFA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.