IHK Reinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: IHK 01-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Mercatorstr. 22 - 24
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pkf-fasselt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ihk-niederrhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
IHK Reinigungsleistungen
Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen für das Objekt Mercatorstr. 16-20/22-24, bestehend aus Haupt- und
Nebengebäude einschließlich verschiedener Sonderreinigungsleistungen.
Unterhaltsreinigung
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg - Wesel - Kleve zu Duisburg Mercatorstr. 22 - 24 47051 Duisburg
Unterhaltsreinigung im Objekt (Haupt- und Nebengebäude) Mercatorstr. 16-20/22-24 einschließlich
Winterdienst, Ökoabfalltrennung und jährlicher Grundreinigung mit Moosbeseitigung und Imprägnierung der
beiden Innenhöfe des Objektes.
Hauptreinigungszeiten: Montag - Donnerstag 16:30 bis 19:00 Uhr, Freitag 16:00 - 18:30 Uhr; Büros der
Personalabteilung und Hauptgeschäftsführung sowie Seminarräume, die durch Abendveranstaltungen abends
nicht gereinigt werden konnten, müssen grundsätzlich Montag - Freitag ab 08:00 Uhr gereinigt werden.
Glasreinigung
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg - Wesel - Kleve zu Duisburg Mercatorstr. 22 - 24 47051 Duisburg
Glasreinigung im Objekt (Haupt- und Nebengebäude) Mercatorstr. 16-20/22-24 einschließlich jährlicher
Fensterrahmenreinigung, Beleuchtungskörperreinigung, Glastürreinigung und zweijähriger Komplettreinigung
der Außenmarkisen.
Die Reinigung der Fensterglas und -rahmen, Fensterbänke, Türglas und -rahmen findet in Intervallen von zwei
Monaten statt; für das Gebäude Mercatorstr. 16 - 20 sind dies die Monate Februar, April, Juni, August, Oktober,
Dezember, für das Gebäude Mercatorstr. 22 - 24 sind es die Monate Januar, März, Mai, Juli, September,
November; für die Drehtür des Gebäudes Mercatorstr. 22 - 24 ist ein tägliches Reinigungsintervall vorgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rudolfweber.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rudolfweber.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Möglichkeit zur Ortsbesichtigung in der 35. KW 2021;
Es gelten die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), zu deren Einhaltung der Bieter sich
mit Angebotsabgabe verpflichtet;
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.
Der Bieter legt seinem Angebot eine Beschreibung zur Nachprüfbarkeit und Kontrolle der Erbringung der
angebotenen Leistung nach Dauer und Umfang (Qualitätssicherungssystem/Objektorganisation und -
betreuung) bei. Die Nichtvorlage der Beschreibung führt zum Angebotsausschluss.
Analoge Anwendung von Verfahrensnormen
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (NIHK) weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nach
eigener Einschätzung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (EuGH, Urteil v. 22.9.2013, Rs. C-526/11
und VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015, Az.: 1/SVK/033-15) kein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB
ist. Die NIHK hat sich jedoch freiwillig dazu verpflichtet, bestimmte Regelungen des GWB in Verbindung
mit der VgV ab Erreichen des EU-Schwellenwerts anzuwenden (§§ 107, 109-112, 115-134, 148-154
GWB sowie die Vergabeverordnung in der jeweils geltenden Fassung im Rahmen der Regelungen der
Beschaffungssatzung in analoger Anwendung). Dazu gehören nicht die Regelungen zum Bieterrechtschutz.
Damit ist der vergaberechtliche Rechtsschutz der §§ 155 ff. GWB nicht eröffnet.
Sollte ein Unternehmen von der Einschätzung der NIHK und der Rechtsprechung abweichen und die
Auffassung vertreten, es handele sich bei der vorliegenden Beschaffung der NIHK gleichwohl um ein
förmliches Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff. GWB i. V. m. der VgV und dem TVgG NRW und ggf.
einen Nachprüfungsantrag stellen, weist die NIHK ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall nach der
Rechtsprechung der Antrag ggf. kostenpflichtig abgewiesen wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YF6RNFZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für den Fall, dass der Bieter entgegen der unter dem Gliederungspunkt VI.3) genannten Rechtsprechungslinie
gleichwohl davon ausgeht, dass die Niederrheinische IHK ein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB ist und
deshalb der Rechtsweg nach den §§ 155 ff. GWB eröffnet ist, sind die nachfolgenden Fristen zu beachten:
- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Vergabebekanntmachung erkennbar sind, muss
der Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr.
3 GWB);
- nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter
innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer
VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig (§
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).