Zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013, Umgestaltung und Anbau Rathaus Grefrath Referenznummer der Bekanntmachung: AKNW Reg.-Nr: W 73/21
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grefrath
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grefrath.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hjpplaner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013, Umgestaltung und Anbau Rathaus Grefrath
Die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath beabsichtigt am Standort des jetzigen Rathauses, auf einem baumreichen, ca. 3.200 m² großen Grundstück, den dort befindlichen historischen Rathaus-Altbau (Baujahr 1903) zu sanieren und mit einem zeitgemäßen Anbau zu ergänzen. Anlass dafür ist der Wunsch nach einem gemeinsamen Standort aller Verwaltungsbereiche der Gemeinde sowie die Notwendigkeit, das historischen Rathausgebäude von Grund auf zu sanieren. Die sich derzeit neben dem Altbau befindenden eingeschossigen Anbauten sollen dafür niedergelegt werden. Das neue Rathaus soll den Anforderungen an Funktionalität, Barrierefreiheit sowie an eine nachhaltige und ressourcenschonende Architektur und moderne Arbeitsumgebung gerecht werden.
Um eine überzeugende architektonische, städtebauliche und freiraumplanerische Qualität einhergehend mit einer bestmöglichen funktionalen und wirtschaftlichen Lösung für das neue Rathaus zu erhalten, beabsichtigt die Ausloberin, einen zweiphasigen Realisierungswettbewerb (gem. RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren durchzuführen. An Phase 1 nehmen insgesamt zehn Teams (jeweils aus Architekt*innen und Landschaftsplaner*innen) teil, von denen vier von der Ausloberin bereits gesetzt sind und sechs weitere über das EU-weite Bewerbungsverfahren gefunden werden sollen. Im Rahmen der Jurysitzung zur Phase 1 sollen fünf Teams für die weitere Bearbeitung in Phase 2 ausgewählt werden.
Termine:
EU-weite Bekanntmachung des Wettbewerbs 15.12.2021
Versand der Auslobungsunterlagen 20.01.2022
Preisgerichtsvorbesprechung / Rückfragenkolloquium 08.02.2022
Abgabetermin Phase 1 07.03.2022
Preisgerichtssitzung Phase 1 18.03.2022
Abgabetermin Pläne Phase 2 20.05.2022
Abgabetermin Modell Phase 2 27.05.2022
Preisgerichtssitzung Phase 2 15.06.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf zehn, einschließlich vier vorausgewählte, Teilnehmer*innen begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Erfüllen mehr als sechs Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber*innen nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden Bewerber*innen, die nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden.
Die Bewerber*innen müssen im Rahmen der Bewerbung den Nachweis erbringen, dass sie vergleichbare architektonische Projekte erarbeitet haben. Es ist dazu ein Referenzprojekt aus den vergangenen fünf Jahren ab Veröffentlichung der Wettbewerbsbekanntmachung im europäischen Amtsblatt vorzulegen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden oder Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung mit zusätzlicher Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung entsprechende Mindestdeckungssummen abzuschließen. Preisträger*innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Teilnahmeantrag:
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://www.grefrath.de/de/inhalt/projekt-rathaus/
Die Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise zu den Auswahlkriterien sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) als Pdf-Datei(en) elektronisch via E-Mail an folgende Adresse einzureichen: [gelöscht]
Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
Phase 1
• Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität
• Architektonische Leitidee und Bezugnahme auf das Rathaus
• Nachhaltigkeitsansatz des architektonischen Konzeptes
Phase 2
• Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben (Raumbildung, Orientierung)
• Integration und Würdigung des bestehenden Rathauses
• Funktionales und gestalterisches Zusammenspiel von Rathauserweiterung und -Altbau
• Erfüllung des Raum- und Nutzungsprogrammes
• Gestaltung und Zugänglichkeit der Erdgeschosszone
• Qualität, Vielfalt und Nutzbarkeit der geplanten Freiräume
• Nachhaltigkeitskonzept und Energieeffizienz für Altbausanierung und Neubau
• Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens
• Bautechnische und statische Realisierbarkeit
• Planungs- und bauordnungsrechtliche Realisierbarkeit
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf Basis der §§ 35 und 40 der HOAI 2021 ermittelt worden.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preissumme vorzunehmen.
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013 § 6 (2). Die Ausloberin erklärt, dass sie, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, die Verfasser*innen der mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß HOAI §§ 34 und 39 (mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5, Honorarzone IV) beauftragen wird, sofern das Projekt in Teilen oder zur Gänze umgesetzt wird, kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeitsgemeinschaft eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 6 bis 9 können nach Abschluss von Leistungsphase 5 unter o.g. Voraussetzungen ebenfalls vergeben werden.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser*innen bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach der VgV durchgeführt. Die Ausloberin beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit der erstplatzierten Arbeitsgemeinschaft zu führen. Falls die Eignungskriterien nicht erfüllt werden oder keine Einigkeit über Vertragsbedingungen und Honorar erreicht wird, wird die Auftraggeberin mit den übrigen Preisträger*innen Verhandlungsgespräche gemäß § 14 (4) 8. VgV durchführen.
Die Ausloberin wird bei den Vergabeverhandlungen die Gesamtplatzierung laut Preisgerichtsentscheidung mit 60 % gewichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160, Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/