6002213629-BwDLZ Augustdorf - Bewachung der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne Augustdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 6002213629
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augustdorf
Postleitzahl: 32832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Augustdorf
NUTS-Code DEA45 Lippe
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 479713000 Bewachungsdienste
Zivil-gewerbliche Bewachung im 12 Stunden-Schichtdienst der Bundeswehr-Liegenschaft
- Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne Augustdorf (WE 0002)
GFM-Rommel-Str., 32832 Augustdorf
Der Vertrag soll zum 13.01.2023 geschlossen werden. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre. Er kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr (Gesamtlaufzeit maximal 7 Jahre) einseitig durch den Auftraggeber verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Sachkundenachweis gem. § 34a GewO bzw. § 25 VSVgV2) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist). Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.3) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist). Die Auswertung des Gewerbezentralregisterauszugs wird Bestandteil der Eignungsprüfung. Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.4) Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw -B-V 034/10.2019).Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: siehe unter III.2.1Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. unterschriebene Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird (bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich).Folgende Mindestdeckungssummen werden gefordert:
a) Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
b) Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
c) Abhandenkommen bewachter Sachen: [Betrag gelöscht] Euro
d) Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: siehe unter III.2.2Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1) Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird.
2) Unterschriebene Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD), (vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015)
3) Unterschriebene Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden
4) Unterschriebene Eigenerklärung, dass
- ausschließlich Personal eingesetzt wird,
• das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann,
• für das ein Führungszeugnis vorliegt,
• das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- und Handelskammer erhalten hat,
• das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
• das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.
- der Teilnehmer im Auftragsfall
• auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
• als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
5) Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzen für den Teilnahmewettbewerb" (Handlungsanweisung Anhang 9 - Bw-5190/03.21).
Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei der Einreichung von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Sind mehrere Liegenschaften in einem Vertrag zusammengefasst, gilt dies als eine Referenz.
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/ Standortälteste.
Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:siehe unter III.2.3
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Bieterkreis wird auf der Grundlage der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Referenzen auf höchstens 7 Bieter begrenzt. Die Reihung der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden,
erfolgt nach folgender Bewertungsmatrix:
militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 5 Punkte,
militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4 Punkte,
militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 3 Punkte,
Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte,
militärische Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils ohne Waffe = 1 Punkt.
Die sieben Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte die Reihung anhand der o.a. Matrix ergeben, dass mehrere geeignete Bewerber auf Rang 7 gereiht sind, werden
alle auf Rang 7 gereihten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhöht sich entsprechend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Identität der Person, die die Unterschrift leistet, erkennbar sein muss. Eine händische Unterschrift oder elektronische Signatur ist möglich, bedarf es aber nicht.
Dem Teilnahmeantrag sind die unter III.2.1. bis III.2.3. geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen. Bewerber und Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Teilnahmeanträge eingereicht, wird eine Reihung anhand der 3 einzureichenden Referenzen gemäß dem in der Bewertungsmatrix beschriebenen Verfahren vorgenommen.
Wichtig: Es sind exakt 3 Referenzen einzureichen. Bei der Einreichung von mehr oder weniger als 3 Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer Objektbesichtigung der Generalfeldmaschall-Rommel-Kaserne Augustdorf erforderlich. Die Besichtigungstermine werden mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Der Zutritt zu der Liegenschaft ist nur gegen Vorlage eines gültigen Peronalausweises/Reisepasses möglich.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot unter Gewichtung: 60 % Qualität und 40 % Preis. Die Qualitätskriterien lauten Wachpersonal, Auftragsmanagement und Ausstattung und technische Unterstützung und werden nach Anhang 4.2 Wachkategorie B, Kriteriengruppe B 2 (Anhang 4 der Handlungsanweisung für die Durchführung von Vergabeverfahren, Bw-5246/02.21; wird mit den Angebotsunterlagen versendet) bewertet.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit