Planung und schlüsselfertige Errichtung Neubau Rathaus Euskirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 07/3002/21

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euskirchen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYLYS9D/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYLYS9D
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung und schlüsselfertige Errichtung Neubau Rathaus Euskirchen

Referenznummer der Bekanntmachung: 07/3002/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Euskirchen beabsichtigt die Planung und den Neubau des Rathauses im Zentrum der Stadt Euskirchen durch einen privaten Partner durchführen zu lassen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45211360 Stadtentwicklungsbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Hauptort der Ausführung:

Stadt Euskirchen 53879 Euskirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Euskirchen beabsichtigt, die Planung und den Neubau des Rathauses im Zentrum der Stadt Euskirchen sowie ggf. auch die Bauzwischenfinanzierung dieser Leistungen durch einen privaten

Partner durchführen zu lassen. Die vorstehend dargestellte Maßnahme soll durch einen geeigneten Generalübernehmer / Generalunternehmer bzw. Totalüber- bzw. Totalunternehmer schlüsselfertig geplant und realisiert werden. Zudem sollen optional Wartungsleistungen erbracht werden.

Das Rathaus soll im südlichen Bahnhofsumfeld ("City-Süd") von Euskirchen errichtet werden. Das vorgesehene Baufeld liegt im Eigentum der Stadt und wird durch den Bebauungsplanentwurf Nr. 144, Ortsteil Euskirchen umschrieben. Der Geltungsbereich umfasst rd. 7.700 m2. Das zu errichtende Rathausgebäude bündelt die wesentlichen städtischen Verwaltungsfunktionen und soll zukünftig auf einer Programmfläche (in etwa NUF 1-6 nach DIN 277) von rd. 7.200 m2 ansprechende Räumlichkeiten für die rd. 365 Mitarbeiter der Stadtverwaltung, den kommunalpolitischen Betrieb sowie für alle Besucher, vorhalten. Neben den Räumlichkeiten für die allgemeine Büro-/Verwaltungsarbeit umfassen die dem kommunalpolitischen Betrieb dienenden Räumlichkeiten nach derzeitiger Planung einen Ratssaal sowie weitere Räume für die Fraktionen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass sowohl über die Unterbringung des Ratssaals als auch der Fraktionsräume nicht abschließend entschieden ist.

Nach erster Schätzung der Stadt Euskirchen beläuft sich die BGF auf insg. rd. 15.500 m2. Ein detailliertes Einzelraum-und Funktionsprogramm ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darauf aufsetzend ist durch den Bieter eine wirtschaftliche sowie attraktive Angebotsplanung im Rahmen der Angebotsphase aufzustellen. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zur Angebotsphase gewährt.

Dem späteren Auftragnehmer werden sämtliche Planungs-, Sachverständigen- und Bauleistungen für den Neubau des Gebäudes und der Außenanlagen auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung bis zur schlüssel- und gebrauchsfertigen Fertigstellung übertragen. Die Stadt Euskirchen gibt im Rahmen der

technischen Leistungsbeschreibung die grundlegenden Anforderungen an das Bauobjekt wie Raumgrößen,

Nutzungsanforderungen, Funktionalitäten und Qualitäten vor. Über die spezifischen Vorgaben der Stadt Euskirchen hinaus sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen sowie die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, begrenzen. Der Auftraggeber beabsichtigt vorliegend, nicht mehr als fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen, wird die Auswahl der Bewerber für die Angebotsphase anhand des folgenden Bewertungsverfahrens erfolgen: Zur Angebotsabgabe sollen die fünf geeigneten Bewerber aufgefordert werden, die im Rahmen des Nachweises der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage D.A.100) die höchste Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen. Wertbar sind dabei nur solche Referenzen, die die in Ziffer 3.4.1 der Bewerbungsbedingungen aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen. Jede wertbare Referenz erhält einen Punkt. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehrere Bewerber nach Bewertung der Referenzen eine identische Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen und sollte hierdurch die vorgesehene Höchstzahl von fünf Bewerbern überschritten werden, wird zwischen diesen Bewerbern ein Stichentscheid auf folgender Grundlage getroffen: Es werden / es wird - bis zum Erreichen der vorgesehenen Höchstzahl von fünf Bewerbern - von diesen Bewerbern diejenigen Bewerber / derjenige Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die / der die Referenz mit der größten BGF in m² in einem Referenzprojekt aufweisen / aufweist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung, ob der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder

Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist.

_

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A

a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e EU VOB/A;

b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister;

c) Angaben zu Erklärungen in Bezug auf die Eignung

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe der Umsätze des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die folgenden Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d. h. für die Beurteilung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.

1.) Benennung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 8 Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen im Bereich der schlüsselfertigen Projektrealisierung als Generalunternehmer / Generalübernehmer / Totalunter- bzw. Totalübernehmer. Als vergleichbare Gebäude werden angesehen: Neubau von Büro- oder Verwaltungsgebäuden, Gebäude im Bereich von Bildungseinrichtungen (Schule, Fachhochschule, Universität) oder Krankenhäuser, jeweils mit einer Größe von mindestens 8.000 m2 BGF. Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Lager - und Fabrikationsgebäude, Sporthallen.

Als Generalunternehmer/ Generalübernehmer / Totalunter- bzw. Totalübernehmer im Sinne der Referenzanforderungen werden Unternehmen angesehen, die die für die schlüsselfertige Projektrealisierung der Referenzaufträge erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen sowie die Ausführungsleistungen entweder selbst erbracht oder unter ganzem oder teilweisem Einsatz von Nachunternehmern ausgeführt oder zumindest verantwortlich koordiniert und bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme durch den Referenzauftraggeber verantwortlich geleitet haben.

_

2.) Angaben zur Anzahl der im Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a. Durch die vorgelegten Referenzen ist hinsichtlich der Planungs- und Ingenieurleistungen jeweils die abgeschlossene Realisierung als Generalunternehmer / Generalübernehmer / Totalunter- bzw. Totalübernehmer im Sinne der Referenzanforderungen mindestens der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 5 (Ausführungsplanung) vergleichbarer Gebäude nachzuweisen, und zwar mindestens hinsichtlich der Leistungsbilder:

- Objektplanung und

- TGA (Technische Gebäudeausrüstung).

b. Im Referenzzeitraum (letzte 8 Jahre) liegen nur solche Referenzprojekte, in denen durch den Generalunternehmer / Generalübernehmer / Totalunter- oder Totalübernehmer die Phase der Bauausführung (Ausführungsleistungen) in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen, d. h. vom Referenzauftraggeber rechtsgeschäftlich abgenommen wurde.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die konkreten Ausführungsfristen werden durch den Auftraggeber in der Angebots- und Verhandlungsphase festgelegt. Die Fertigstellung ist derzeit für Ende 2. Jahreshälfte 2025/1. Jahreshälfte 2026 geplant.

Ebenfalls entscheidet sich erst in der Angebots- und Verhandlungsphase, ob der Ratssaal sowie die Fraktionsräume im Rathaus oder anderweitig untergebracht werden.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYS9D

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege

bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in

der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2021

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