Planung und schlüsselfertige Errichtung Neubau Rathaus Euskirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 07/3002/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und schlüsselfertige Errichtung Neubau Rathaus Euskirchen
Die Stadt Euskirchen beabsichtigt die Planung und den Neubau des Rathauses im Zentrum der Stadt Euskirchen durch einen privaten Partner durchführen zu lassen.
Stadt Euskirchen 53879 Euskirchen
Die Stadt Euskirchen beabsichtigt, die Planung und den Neubau des Rathauses im Zentrum der Stadt Euskirchen sowie ggf. auch die Bauzwischenfinanzierung dieser Leistungen durch einen privaten
Partner durchführen zu lassen. Die vorstehend dargestellte Maßnahme soll durch einen geeigneten Generalübernehmer / Generalunternehmer bzw. Totalüber- bzw. Totalunternehmer schlüsselfertig geplant und realisiert werden. Zudem sollen optional Wartungsleistungen erbracht werden.
Das Rathaus soll im südlichen Bahnhofsumfeld ("City-Süd") von Euskirchen errichtet werden. Das vorgesehene Baufeld liegt im Eigentum der Stadt und wird durch den Bebauungsplanentwurf Nr. 144, Ortsteil Euskirchen umschrieben. Der Geltungsbereich umfasst rd. 7.700 m2. Das zu errichtende Rathausgebäude bündelt die wesentlichen städtischen Verwaltungsfunktionen und soll zukünftig auf einer Programmfläche (in etwa NUF 1-6 nach DIN 277) von rd. 7.200 m2 ansprechende Räumlichkeiten für die rd. 365 Mitarbeiter der Stadtverwaltung, den kommunalpolitischen Betrieb sowie für alle Besucher, vorhalten. Neben den Räumlichkeiten für die allgemeine Büro-/Verwaltungsarbeit umfassen die dem kommunalpolitischen Betrieb dienenden Räumlichkeiten nach derzeitiger Planung einen Ratssaal sowie weitere Räume für die Fraktionen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass sowohl über die Unterbringung des Ratssaals als auch der Fraktionsräume nicht abschließend entschieden ist.
Nach erster Schätzung der Stadt Euskirchen beläuft sich die BGF auf insg. rd. 15.500 m2. Ein detailliertes Einzelraum-und Funktionsprogramm ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darauf aufsetzend ist durch den Bieter eine wirtschaftliche sowie attraktive Angebotsplanung im Rahmen der Angebotsphase aufzustellen. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zur Angebotsphase gewährt.
Dem späteren Auftragnehmer werden sämtliche Planungs-, Sachverständigen- und Bauleistungen für den Neubau des Gebäudes und der Außenanlagen auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung bis zur schlüssel- und gebrauchsfertigen Fertigstellung übertragen. Die Stadt Euskirchen gibt im Rahmen der
technischen Leistungsbeschreibung die grundlegenden Anforderungen an das Bauobjekt wie Raumgrößen,
Nutzungsanforderungen, Funktionalitäten und Qualitäten vor. Über die spezifischen Vorgaben der Stadt Euskirchen hinaus sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen sowie die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, begrenzen. Der Auftraggeber beabsichtigt vorliegend, nicht mehr als fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen, wird die Auswahl der Bewerber für die Angebotsphase anhand des folgenden Bewertungsverfahrens erfolgen: Zur Angebotsabgabe sollen die fünf geeigneten Bewerber aufgefordert werden, die im Rahmen des Nachweises der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage D.A.100) die höchste Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen. Wertbar sind dabei nur solche Referenzen, die die in Ziffer 3.4.1 der Bewerbungsbedingungen aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen. Jede wertbare Referenz erhält einen Punkt. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehrere Bewerber nach Bewertung der Referenzen eine identische Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen und sollte hierdurch die vorgesehene Höchstzahl von fünf Bewerbern überschritten werden, wird zwischen diesen Bewerbern ein Stichentscheid auf folgender Grundlage getroffen: Es werden / es wird - bis zum Erreichen der vorgesehenen Höchstzahl von fünf Bewerbern - von diesen Bewerbern diejenigen Bewerber / derjenige Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die / der die Referenz mit der größten BGF in m² in einem Referenzprojekt aufweisen / aufweist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, ob der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder
Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist.
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Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e EU VOB/A;
b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister;
c) Angaben zu Erklärungen in Bezug auf die Eignung
Angabe der Umsätze des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die folgenden Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d. h. für die Beurteilung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1.) Benennung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 8 Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen im Bereich der schlüsselfertigen Projektrealisierung als Generalunternehmer / Generalübernehmer / Totalunter- bzw. Totalübernehmer. Als vergleichbare Gebäude werden angesehen: Neubau von Büro- oder Verwaltungsgebäuden, Gebäude im Bereich von Bildungseinrichtungen (Schule, Fachhochschule, Universität) oder Krankenhäuser, jeweils mit einer Größe von mindestens 8.000 m2 BGF. Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Lager - und Fabrikationsgebäude, Sporthallen.
Als Generalunternehmer/ Generalübernehmer / Totalunter- bzw. Totalübernehmer im Sinne der Referenzanforderungen werden Unternehmen angesehen, die die für die schlüsselfertige Projektrealisierung der Referenzaufträge erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen sowie die Ausführungsleistungen entweder selbst erbracht oder unter ganzem oder teilweisem Einsatz von Nachunternehmern ausgeführt oder zumindest verantwortlich koordiniert und bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme durch den Referenzauftraggeber verantwortlich geleitet haben.
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2.) Angaben zur Anzahl der im Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
a. Durch die vorgelegten Referenzen ist hinsichtlich der Planungs- und Ingenieurleistungen jeweils die abgeschlossene Realisierung als Generalunternehmer / Generalübernehmer / Totalunter- bzw. Totalübernehmer im Sinne der Referenzanforderungen mindestens der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 5 (Ausführungsplanung) vergleichbarer Gebäude nachzuweisen, und zwar mindestens hinsichtlich der Leistungsbilder:
- Objektplanung und
- TGA (Technische Gebäudeausrüstung).
b. Im Referenzzeitraum (letzte 8 Jahre) liegen nur solche Referenzprojekte, in denen durch den Generalunternehmer / Generalübernehmer / Totalunter- oder Totalübernehmer die Phase der Bauausführung (Ausführungsleistungen) in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen, d. h. vom Referenzauftraggeber rechtsgeschäftlich abgenommen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die konkreten Ausführungsfristen werden durch den Auftraggeber in der Angebots- und Verhandlungsphase festgelegt. Die Fertigstellung ist derzeit für Ende 2. Jahreshälfte 2025/1. Jahreshälfte 2026 geplant.
Ebenfalls entscheidet sich erst in der Angebots- und Verhandlungsphase, ob der Ratssaal sowie die Fraktionsräume im Rathaus oder anderweitig untergebracht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYS9D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege
bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt