Erdarbeiten / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 321.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdarbeiten / Neubau Kombibad Wesel
Der Bauherr, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Hierzu werden vorab Gebäudebereiche abgebrochen. Im Nachgang gilt es den Baugrubenaushub für den geplanten Neubau auszuheben. Das Erdreich gilt es sowohl zu lagern, direkt neu auf dem Grundstück einzubauen, und teilweise direkt zu entsorgen. Ebenfalls gilt es Baustraßen zu errichten. Der Baugrubenaushub wird sowohl durch den Kampfmittelräumdienst als auch durch einen Archäologen begleitet. Ein Spundwandverbau in Kleinfläche kommt ebenfalls zur Ausführung.
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Oberboden abtragen und entsorgen ca. 800 cbm; Baugrubenaushub insg. ca. 19.800 cbm: dies wird teilweise gelagert, teilweise direkt wieder eingebaut und teilweise direkt entsorgt; Schottertragschicht unter Sohlplatte einbringen ca. 4.200 cbm; Baustraße und Lagerplatz errichten ca. 3.500 qm; Spundwand ca. 125qm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse: www.eiffage-infra.de/west
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62RNN4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.