COVID-19 Antigen-Tests zur professionellen Anwendung ("Schnelltests") sowie Antigen-Tests zur Eigenanwendung ("Selbsttests"), an Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 546/12 E-Z28.4
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2021-12-17
Nordrhein-Westfalen
Castrop-Rauxel
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2021-12-17
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CPV: 38911000-4
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