COVID-19 Antigen-Tests zur professionellen Anwendung ("Schnelltests") sowie Antigen-Tests zur Eigenanwendung ("Selbsttests"), an Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 546/12 E-Z28.4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44581
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jva-castrop-rauxel.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
COVID-19 Antigen-Tests zur professionellen Anwendung ("Schnelltests") sowie Antigen-Tests zur Eigenanwendung ("Selbsttests"), an Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Lieferung von COVID-19
Antigen-Tests zur professionellen Anwendung ("Schnelltests") sowie
Antigen-Tests zur Eigenanwendung ("Selbsttests"),
an Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Schnelltest professionell
JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug Lerchenstraße 44581 Castrop-Rauxel Siehe Adressverzeichnis
Zu liefern sind COVID-19 Antigen-Schnelltests und -Selbsttests (Anlage 1), die Gegenstand des Anspruchs nach § 1 Satz 1 gemäß "Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV)" sind (gelistet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).
um je einen weiteren Monat, max. Verlängerung um weitere 3 Monate. Maximale Vertragslaufzeit 6 Monate.
Selbsttest Eigenanwendung
JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug Lerchenstraße 44581 Castrop-Rauxel Siehe Adressverzeichnis
Zu liefern sind COVID-19 Antigen-Schnelltests und -Selbsttests (Anlage 1), die Gegenstand des Anspruchs nach § 1 Satz 1 gemäß "Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV)" sind (gelistet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).
um je einen weiteren Monat, max. Verlängerung um weitere 3 Monate. Maximale Vertragslaufzeit 6 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Referenzen siehe 3.3
- Nachweis der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (je Test)
- Nachweis Qualitätsmanagement-System gemäß EN ISO 13485:2016 und
- Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDGYY6W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland