Multifunktionales-Textur-Messfahrzeug (MTMF) Referenznummer der Bekanntmachung: Z4h-MTMF-S5/EU-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionales-Textur-Messfahrzeug (MTMF)
Herstellung und Lieferung eines Multifunktionales-Textur-Mess-Fahrzeug (MTMF), inkl. Trägerfahrzeug
Bergisch Gladbach
Herstellung und Lieferung eines Multifunktionales-Textur-Mess-Fahrzeug (MTMF), inkl. Trägerfahrzeug nach dem aktuellen Stand der Technik. Das neue Texturmessfahrzeug muss Anforderungen an eine schnellfahrende, gleichzeitige und berührungslose Messung verschiedener Mikro- und Makrotexturen und Fahrbahnunebenheiten erfüllen und dementsprechend Informationen für ganzheitliche und zusammenhängende Untersuchung der wichtigen Fahrbahnoberflächeneigenschaften wie der Dauerhaftigkeit von Straßenoberflächentexturen, der Griffigkeit, der Rauheit und der Ebenheit auf Basis der bereits existierenden und der neu zu entwickelnden wissenschaftlich gestützten Verfahren ermöglichen. Der Aufbau des neuen Texturmessfahrzeuges ist so zu konzipieren, dass alle am Messfahrzeug montierten Texturlasersensoren dem gültigen Messgenauigkeitsstandard entsprechen und das Messfahrzeug selbst soll dank der Prüfmöglichkeiten des duraBASt-Prüfareals als Referenz für alle auf dem Markt befindlichen schnellfahrenden Texturmesssysteme dienen.
Die Bewertung des Angebots wird unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Kriterien und des Angebotspreises durchgeführt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
a) Projektrealisierung im Hinblick auf
- die Umsetzung und Verifizierung der in der Leistungsbeschrei-bung der BASt festgelegten konstruktiven, technischen und softwarespezifischen Mindestanforderungen an das multifunk-tionale, schnellfahrende Messsystem MTMF
- die Herangehensweise bei der Auswahl bzw. Eignungsprüfung der Sensoren und Messsystemkomponenten des MTMF
- die Konzeption der Mess- und Steuereinheit einschließlich des Konzeptes zur Realisierung der Synchronisation aller Messsys-teme und Messsystemkomponenten des MTMF sowie der präzi-sen Zuordnung der Messdaten bzw. Messgrößen zueinander hinsichtlich Orts- und Zeitkoordinaten
- die Konzeption der Mess- und Auswertesoftware inkl. der Prüfung und Kalibrierung der Messsystemkomponenten (Realisierungskonzept)
- die Konzeptionierung der Energieversorgung und das Sicher-heitskonzept für den geforderten Einsatz des MTMF in situ
- die Dokumentation und die dem AG vom AN zusätzlich angebotenen Leistungen
= Punkte max. 70
2) Projektorganisation im Hinblick auf:
- den Angebotsinhalt und seine Darstelllung
- die Angemesseneheit der Zeitplanung für die einzelnen Arbeitsschritte der Entwicklung und Herstellung des MTMF
= Punkte max. 30
b) Ermittlung des wirtschaftlichensten Angebots: nach der einfachen Richtwertmethode: gewichtete Leistungspunkte/Angebotspreis x 1.000 = Leistungsquotient.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BASt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BASt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BASt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BASt geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BASt.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Die BASt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.