Beschaffung Verbrauchsmaterial RD - Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-37/32-Schu-17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Verbrauchsmaterial RD - Bekanntmachung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verbrauchsmaterial für
den Rettungsdienst für ein Jahr mit zweimaliger Verlängerungsoption
für jeweils zwölf Monate
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-37/32-Schu-17
Stadt Krefeld - Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz Zur Feuerwache 4 47805 Krefeld
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verbrauchsmaterial
für den Rettungsdienst für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
mit zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils zwölf Monate
Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, zweimal diese Rahmenvereinbarung um jeweils weitere zwölf Monate
(Kalenderjahre 2023 und 2024) zu verlängern.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bis zum 30. Juni 2022 schriftlich mit, dass die Rahmenvereinbarung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wird. Für die zweite Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies bis zum 30. Juni 2023 mit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Rahmenvereinbarung Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen erfolgen ausschließlich über diese Vergabeplattform und werden bis einschließlich 01. Oktober 2021 beantwortet.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der Höchstwert in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu liefernden Produkte in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum von einem Kalenderjahr von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto. Im Falle der Vertragsverlängerung für ein Jahr (2023) beträgt der Höchstwert in Summe [Betrag gelöscht] EUR netto und für ein weiteres Jahr (2024) somit maximal [Betrag gelöscht] EUR netto. Bei Erreichen der jeweiligen Höchstwerte endet diese Rahmenvereinbarung. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB weitere Einzelabrufe vor Erreichen der Höchstmenge zu beauftragen, bleibt hiervon unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DHL8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]