Schutzweste Infanterie modifiziert, Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BwBM 2017 0020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schutzweste Infanterie modifiziert, Rahmenvereinbarung
Schutzweste Infanterie modifiziert, Rahmenvereinbarung
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Aufbereitungszentrum Haren
Rahmenvereinbarung über die Lieferung des Artikels Schutzweste Infanterie modifziert im Zeitraum 1.10.2018 - 30.9.2023 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um ein Jahr,
Auftragsbekanntmachung 2017S/106-213948
Vergabeverfahren im Anwendungsbereich VSVgV
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schutzweste Infanterie modifiziert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Aufbereitungszentrum Haren
Schutzwesten Infanterie modifiziert, Rahmenvereinbarung
Vergabeverfahren im Anwendungsbereich VSVgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Ergänzung des Vertrages um Ersatzteile für die Aufbereitung der in der Nutzung befindlichen Schutzwesten
Die Beschaffung von Ersatzteilen für die Schutzweste Infanterie modifiziert Modell C muss bei dem Hersteller und Lieferant des in der Nutzung befindlichen Schutzwestensystems erfolgen. Die Ersatzteilversorgung ist zwingend erforderlich. Es handelt sich bei den Ersatzteilen um zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Schutzwesten.