Kassen-, Schließ- und Aufsichtsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-41-K-BS-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kassen-, Schließ- und Aufsichtsdienst
Kassen-, Schließ- und Aufsichtsdienst in den Kunstmuseen Krefeld
01.03.2022 - 30.11.2026
Stadt Krefeld - Kunstmuseen Joseph-Beuys-Platz 1 47798 Krefeld, Stadt Krefeld - Museen Haus Lange/Haus Esters Wilhelmshofallee 91 - 97 47800 Krefeld
Kassen-, Schließ- und Aufsichtsdienst in einem Museum an drei Ausstellungsorten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärungen:
- Zahlung von Steuern sowie Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft
- Straf- und Bußgeldverfahren in den letzten 2 Jahren nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzt oder dem Arbeitnehmerentsendungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen
Nachweise:
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft
- Gültige Handwerkskarte oder Bescheinigung der IHK
- beglaubigte Kopie der Urkunde/Bescheinigung der aktuell gültigen Zertifizierung (bspw. DIN, EN, ISO) für die Erbringung von Dienstleistungen im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe (ggf. eine kurze Erl. d. inhaltlichen Bezugs zur ausgeschriebenen Dienstleistung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Tätigkeitskonzept über allgemeine Organisationsstrukturen d. Unternehmens (OrganisationAufgabenerfüllung, Sicherstellung der Dienstleistungsqualität, Maßnahmen Personalgewinnung,auftragsrelevante Leistungen
- Referenzliste über den Personaleinsatz in mind. 3 Museen (mit mind. 12 Monaten Laufzeit, mind. 2.000 Einsatzstunden/Jahr, nicht älter als 1 Jahr)
Nachweise:
- Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung ([Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- undSachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachterSachen, [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Sensoren)
Bei Auftragserteilung sind vorzulegen:
Eigenerklärung:
- Erklärung über regelmäßige Schulungen des Personals in erster Hilfe (alle 2 Jahre) und Brandschutz (jährlich)
Nachweise:
- beglaubigte Kopie über ein eintragungsfreies Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) für alle eingesetztenDienstkräfte
- beglaubigte Kopie der Bescheinigung nach § 34a Gewerbeordnung für alle eingesetzten Dienstkräfte
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- permanente, vertraglich vereinbarte Personalstärke
- Gewährleistung von geschultem Personal für den musealen Bereich, sehr gute Deutschkenntnisse
- Dienstplanung des Aufsichts- und Kassenpersonals (reibungsloser Ablauf)
- Kontinuität und beständiger Personalstamm aus Sicherheitsgründen
- ganztägige Teamleitung vor Ort im Museum (Übertragung der Aufgabe auf eine im Museum tätige Aufsicht) alsMittlerin zur Museumsverwaltung
- eigenverantwortliche Abwicklung der Kassengeschäfte, Einzahlung der Bareinnahmen
- grundlegende technische Vorkenntnisse der Dienstkräfte zur Bedienung (nach vorheriger Einweisung durchden Auftraggeber) der im Ausstellungs- und Veranstaltungswesen üblichen Technik (bspw. PC, Beamer,Fotokamera, Videokamera, Licht-und Tontechnik)
4 / 5
- geeignete Technik (Handys, Funkgeräte) für die raumübergreifende Kommunikation zwischen denDienstkräften
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Vertragsbedingungen nach TVgG
- Vertragsbedingungen für die Ausführung von Aufsichts-, Kassen- und Schließdienst an den Kunstmuseen Krefeld
Abschnitt IV: Verfahren
Kunstmuseen Krefeld
Joseph-Beuys-Platz 1
47798 Krefeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DRPB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Unwirksamkeit
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
Die Unwirksamkeit kann gemäß § 135 Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]