ST 21079 Generalplanerleistung Erweiterungsbau Mosaikschule (MOS), Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich Referenznummer der Bekanntmachung: ST 21079
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]16
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
ST 21079 Generalplanerleistung Erweiterungsbau Mosaikschule (MOS), Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich
Der AG plant die Realisierung des Neubaus / Erweiterungsgebäudes der Mosaikschule, Winzerather Straße 21 in Grevenbroich, in Holzbauweise. Die Planungsleistungen sollen durch ein holzbauerfahrenes Generalplanerteam (Objektplanung, TGA, Tragwerkplanung, Bauphysik und Brandschutz) ausgeführt werden.
Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch. Objektplanung, TGA, Tragwerkplanung, Bauphysik und Brandschutz als Generalplanerleistungen in allen Leistungsphasen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Mosaikschule (MOS), Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich
Der AG plant die Realisierung des Neubaus / Erweiterungsgebäudes der Mosaikschule, Winzerather Straße 21 in Grevenbroich, in Holzbauweise. Die Planungsleistungen sollen durch ein holzbauerfahrenes Generalplanerteam (Objektplanung, TGA, Tragwerkplanung, Bauphysik und Brandschutz) ausgeführt werden.
Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch. Objektplanung, TGA, Tragwerkplanung, Bauphysik und Brandschutz als Generalplanerleistungen in allen Leistungsphasen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen. Wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Ergänzung zum Ausführungszeitraum:
Beginn der Planungsleistung: unmittelbar nach Erteilung des Auftrags. Der Erweiterungsbau soll spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2023 bezogen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Rhein-Kreis-Neuss die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Der Bieter übernimmt Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen auch für alle seine Nachunternehmer und Leiharbeitsunternehmen. Dazu werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW vereinbart, siehe Entwurf des Werkvertrages. Dort ist eine Regelung zum Thema Vertragsstrafe enthalten.
Information zu den Zuschlagskriterien:
Es wird ein Fachgespräch pro Bieter stattfinden, siehe Zuschlagsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung
- Unabhängigkeit (auch als verbundenes Unternehmen) von Ausführungs- und Lieferinteressen
- es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
-EEE europäisch einheitliche Eigenerklärung
-Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug
1) Durchschnittlicher Netto-Umsatz des Unternehmens (als Einzelbewerber bzw. Summe der Bewerbergemeinschaft/Bewerber und jeweils ggf. inkl. der Nachunternehmer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2) Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung -EEE europäisch einheitliche Eigenerklärung
zu Ziffer 1: Durchschnittsumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Zu Ziffer 2: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. einer Projektversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden je Schadenfall Diese Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
1) Benennung der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren qualifizierten Mitarbeiter, d.h. Architekten/ Ingenieure (als Einzelbewerber bzw. Summe der Bewerbergemeinschaft/Bewerber und jeweils ggf. der Nachunternehmer), welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind.
2) Nachweis von mind. 3 Referenzen, welche den nachgenannte Kriterien und den unten stehenden Mindestkriterien entsprechen und im u.a. Referenzzeitraum abgeschlossen wurden:
-EEE europäisch einheitliche Eigenerklärung
zu Ziffer 1.: Durchschnittlich 3 festangestellte Architekten/ Ingenieure.
zu Ziffer 2:
Referenz 1 (Objektplanung):
• Es muss sich um den Neubau eines Schulgebäudes in Holzbauweise handeln,
• zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 5 Jahren (09/2016-12/2021) erbracht und abgeschlossen worden sein.
• es müssen als Planer Objektplanung mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
• die anrechenbaren Kosten (KG 300 und KG 400) müssen mindestens 1.000.000 € (brutto) betragen.
Referenz 2 (TGA):
• Es muss sich um den Neubau eines Gebäudes in Holzbauweise handeln,
• zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 5 Jahren (09/2016-12/2021) erbracht und abgeschlossen worden sein.
• es müssen als Planer TGA mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
• die anrechenbaren Kosten (KG 400) müssen mindestens 300.000 € (brutto) betragen.
Referenz3 (Brandschutz):
• Es muss sich um den Neubau eines Gebäudes in Holzbauweise handeln,
• zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 5 Jahren (09/2016-12/2021) erbracht und abgeschlossen worden sein.
• es müssen als Planer Brandschutz mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 und 8 AHO Heft 17 erbracht worden sein,
• die BGF muss mindestens 600 m2 betragen.
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
-Achtung, beim Rhein-Kreis Neuss finden die im Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der jeweils aktuell gültigen Fassung gemachten Vorgaben Anwendung! (gilt für die Einrichtung neben der Lieferleistung).
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 07.01.2022 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse: www.rhein-kreis-neuss.de