9417 Take-off MIGRA Referenznummer der Bekanntmachung: 5-21-J-9417
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9417 Take-off MIGRA
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund, bei denen im Nachgang zum Abbau von Sprachproblemen die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle grundsätzlich möglich erscheint.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Zielgruppe besteht aus langzeitarbeitslosen Menschen, die über einen Migrationsgeschichte verfügen. Die Sprachförderung in Verantwortung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde mit einem Sprachniveau zwischen A1 und A2 (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) abgeschlossen. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind entsprechend begrenzt. Eine Verbesserung des Sprachniveaus durch einen weiteren Besuch eines BAMF-Sprachkurses ist aktuell nicht zu erwarten. Zudem verfügt die Zielgruppe in der Regel über keinen oder keinen in Deutschland anerkannten Berufs- oder Schulabschluss. Eine berufliche (Neu)Orientierung ist erforderlich.
Leistungsverzeichnis Ziffer B.5.2
Der Auftraggeber behält sich eine dreimalige Verlängerung der Maßnahme zu den Konditionen dieser Ausschreibung im Umfang von bis zu sechs Monaten vor. Zu den Bedingungen für die Ausübung der Option durch den Auftraggeber wird auf § 22 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über den Eintrag in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die nähere Auswahl kommen, sind nach Aufforderung zur
Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie- und Handwerkskammer
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über
1. den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Angaben zu der von einem anderen Unternehmen überlassenen Eignung. Sollte das Angebot in die nähere Auswahl kommen, sind
nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen:
1. die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über
Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben notwendig:
- Nachweise über einschlägige Aktivitäten innerhalb der letzten zwölf Monate mit der Zielsetzung bzw. dem Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen Menschen“.
- Nachweise über Trägertätigkeiten mit eingewanderten Menschen, insbesondere deren sprachliche Förderung.
Entsprechende Nachweise sind per Referenzliste (Vordruck D.2) dem Angebot beizufügen.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben.
Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen.
Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen (siehe Vertragsbedingungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt digital
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.