Digitalisierung Bochumer Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_00242_ÖTVhV_IV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung Bochumer Schulen
Dieser Auftrag wurde vergeben:
Ausschreibung von Planungs- und Beschaffungsmaßnahmen zur Digitalisierung der Bochumer Schulen im Rahmen des DigitalPakts 2021-2024
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Dieser Auftrag wurde vergeben:
Die Stadt Bochum wird die 79 städtischen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit insgesamt 91 Standorten aus den Bundesmitteln "DigitalPakt Schule", die den Schulträgern über die Bundesländer zur Verfügung gestellt werden, mit einer einheitlichen passiven (Verkabelung und Netzwerkports: Handlungsfeld 1, Punkt 7) und aktiven Netzwerkinfrastruktur (WLAN: Handlungsfeld 2, Punkt 8) sowie mit digitalen Präsentationsmedien (Handlungsfeld 3, Punkt 9) ausstatten.
Entsprechende Aufträge sollen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren erteilt werden. Dazu ist zunächst der Beschaffungsbedarf, der im Zuge der Mittelanträge bereits abgeschätzt wurde, vor Ort zu spezifizieren. Dann sind die Leistungen nach den Vorgaben der Vergabeordnung öffentlich auszuschreiben, Dienstleister und Lieferanten auszuwählen sowie die Ausstattungsleistungen für die Schulstandorte in den genannten drei Handlungsfeldern zu koordinieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Communisystems-Care GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://communisystems.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYVB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsstellerden aus einer Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im EInzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).