FE 77.0523/2019 - Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf die LSA-Steuerung und Kapazität Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0523/2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0523/2019 - Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf die LSA-Steuerung und Kapazität
FE 77.0523/2019 - Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf die LSA-Steuerung und Kapazität
In der politischen und öffentlichen Debatte um eine Verbesserung der Umweltbedingungen (und hierbei insbesondere der Luftqualität) in den Städten wird als eine Maßnahme die Anordnung von Tempo 30 in unterschiedlichem Umfang diskutiert. Die diskutierten Szenarien reichen dabei von einer Ausweitung der bisherigen Anordnungspraxis auf größere Teile des innerörtlichen Straßennetzes bis hin zu einem flächendeckenden Tempolimit von 30 km/h auf dem gesamten innerörtlichen Straßennetz.
Den Argumenten für eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h werden oftmals Argumente entgegengestellt, die negative Auswirkungen auf den Verkehrsablauf, zumindest auf den Hauptverkehrsstraßen vermuten. Der Verkehrsablauf und damit einhergehend die Verkehrsqualität wird maßgeblich von der Kapazität der Straßenverkehrsanlagen bestimmt. Hierbei spielt die Steuerung der LSA-geregelten Knotenpunkte eine bedeutende Rolle.
Zur Versachlichung der Diskussion um die Folgen einer Anordnung von Tempo 30 innerorts sollen im Rahmen dieser Untersuchung neben den Fragen nach den möglichen Auswirkungen auf die Leichtigkeit und Ordnung der Verkehrsabläufe auch die möglichen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sowie die Luftqualität behandelt werden.
Vordringliches Ziel des Vorhabens ist es, die Auswirkungen einer erweiterten Anordnung von Tempo 30 und ergänzend von Tempo 40 innerorts im Hinblick auf die Qualität des Verkehrsablaufs (und dabei insbesondere im Zusammenhang mit der LSA-Steuerung an Knotenpunkten), die Verkehrssicherheit und die Luftqualität zu bestimmen und mit dem IST-Zustand zu vergleichen, zu bewerten sowie darauf aufbauend Empfehlungen abzuleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 77.0523/2019 - Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf die LSA-Steuerung und Kapazität
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52064
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.