Privatliquidation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0105-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Privatliquidation
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen
Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation
genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben.
Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen
Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl.
Konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und
aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen.
Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. Euro p.a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere
ca. 3-4 Mio. Euro erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25.000 ambulante und ca. 15.000 stationäre
/ teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen.
Privatliquidation für die Labordiagnostik
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen:
Los 3
- Labordiagnostik
Das Liquidationsvolumen für Los 3 schlüsselt sich derzeit wie folgt:
Los 3
Gesamt: [Betrag gelöscht] EUR
Anzah:l Rechnungen ?
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PVS holding GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45481
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDZU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 Einleitung, Antrag
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei¿chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei¿ner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de