„Wissenschaftliche Evaluation des Sonderprogramms „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“ der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW“

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sw-nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

„Wissenschaftliche Evaluation des Sonderprogramms „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“ der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79315000 Sozialforschung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, die Sozialstiftung des Landes, startete im Sommer 2020 den Förderaufruf zum Sonderprogramm „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“. Ziel des Förderaufrufs ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege stärker als bisher zu nutzen und langfristig in die Arbeit der Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu integrieren. Die Stiftung Wohlfahrtspflege möchte die Folgen, Konsequenzen, Wirkungen sowie Erfolge des Sonderprogramms wissenschaftlich evaluieren lassen. Basierend auf dieser Evaluation, eingeteilt in fünf verschiedenen Arbeitspaketen, soll eine umfangreiche Expertise aufgebaut werden, die, auch über das Sonderprogramm hinaus, ermöglicht, zukünftige Entwicklungen der Digitalisierung in der Sozialen Arbeit zu antizipieren und kompetent darauf zu reagieren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79311200 Durchführung von Umfragen
79311300 Umfragenanalyse
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Hauptort der Ausführung:

Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, die Sozialstiftung des Landes, startete im Sommer 2020 den Förderaufruf zum Sonderprogramm „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“. Ziel des Förderaufrufs ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege stärker als bisher zu nutzen und langfristig in die Arbeit der Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu integrieren. Dadurch sollen sowohl die Arbeitsabläufe innerhalb der jeweiligen Organisationen, als auch die Arbeit mit den Zielgruppen sowie die Angebote und Dienstleistungen entsprechend den neuen Bedingungen angepasst werden. Im Bewerbungszeitraum Mai bis November 2020 wurden 667 Beiträge zur Förderung positiv beschlossen. Die antragsstellenden Träger bilden einen Querschnitt der verschiedenen Bereiche der freien Wohlfahrtspflege: Von Kitas, Sportvereinen, Jugendtreffs und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, über Seniorenheime, bis hin zu Trägern, welche speziell Wohnungs- oder Erwerbslose, geflüchtete Menschen, Behinderte, oder Suchterkranke adressieren.

Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW möchte die Wirkung des Sonderprogramms sowie fördernde als auch hindernde Faktoren der Digitalisierung im sozialen Sektor wissenschaftlich evaluieren lassen. Die Dauer des Auftrages beträgt ca. 15 Monate. Voraussichtlicher Projektstart ist Januar 2022. Durch die Evaluation soll eine umfangreiche Expertise aufgebaut werden, welche ermöglicht, zukünftige Entwicklungen der Digitalisierung in der Sozialen Arbeit zu antizipieren und kompetent darauf zu reagieren.

Die fünf Arbeitspakete der Evaluierung setzen sich aus folgenden Aspekten zusammen:

AP 1: „Weiterverarbeitung der Grobkonzepte zu einem detaillierten Implementierungskonzept“:

Im AP 1 soll zu den weiteren Arbeitspaketen ein vollständiges Implementierungs- und Evaluationskonzept entwickelt werden.

AP 2: „Austauschtreffen mit den Modellprojekten“:

Im AP 2 soll sich der zukünftige Auftragnehmer mit drei durch den Auftraggeber definierten Modellprojekten der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW treffen und austauschen.

AP 3: „Die Durchführung einer Datenerhebung hinsichtlich der zu fördernden Projekte mit Fokus auf den inneren Strukturen der Organisationen“:

AP 3 stellt, zusammen mit dem vierten Arbeitspaket, den Kern der Evaluation dar. Hier sollen durch verschiedene quantitative Umfragen und qualitative Interviews mit den Leitungen als auch mit den Mitarbeiter/innen der zu fördernden Organisationen, die Ausgangssituation der Organisationen verstanden und dokumentiert werden. Darüber hinaus sollen die Erfahrungen der Zuwendungswendungsempfänger/innen während der Projektumsetzung festgehalten und analysiert werden. Aus diesem Arbeitspaket soll sich ein übergreifendes Bild, ob und wie die Ausgangslage und die Umsetzungsphase korrelieren, ergeben.

AP 4: „Die Durchführung einer Datenerhebung hinsichtlich der Nutzer/innen und Patient/innen“:

Das AP 4 bildet das Pendant zum dritten Arbeitspaket und bezieht sich auf die Erfassung und Auswertung der Perspektive der Nutzer/innen der Organisationen. Es gilt mittels Umfragen als auch via persönlichen Interviews zu analysieren, was die Bedarfe der Nutzer/innen hinsichtlich der Träger und der Projekte sind.

AP 5: „Erstellung des Abschlussberichtes sowie von Fallbeispielen und Best-Practice-Beispielen“ umfasst die Erarbeitung eines umfassenden Abschlussberichtes, in welchem Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken und weitere Perspektiven hinsichtlich des Sonderprogramms beleuchtet werden.

Als optionale Leistungen beinhaltet die Leistungsbeschreibung im Punkt VI. 2 zwei persönliche Treffen – eins zu Projektbeginn und eins zum Abschluss – sowie drei bis vier Austauschtreffen mit den Modellprojekten (AP 2), insgesamt bis zu sechs persönliche Treffen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes / Gewichtung: 65
Qualitätskriterium - Name: Organisatorische Umsetzung / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Als optionale Leistungen beinhaltet die Leistungsbeschreibung im Punkt VI. 2 zwei persönliche Treffen – eins zu Projektbeginn und eins zum Abschluss – sowie drei bis vier Austauschtreffen mit den Modellprojekten (AP 2), insgesamt bis zu sechs persönliche Treffen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 169-442305
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Evaluierung des Sonderprogramms "Zugänge erhalten - Digitalisierung stärken" der Stiftung Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2021

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