Telefonie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.VIACTIV.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Telefonie
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Annahme und Bearbeitung aller telefonischen Inbound-Anfragen für die VIACTIV Krankenkasse außerhalb der Servicezeiten und themenbezogen (VIACTIV App und ePA) auch innerhalb der Servicezeiten.
Die Dienstleistung kann ortsunabhängig erbracht werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Annahme und Bearbeitung aller telefonischen Inbound-Anfragen für die VIACTIV außerhalb der Servicezeiten. Die Anfragen zu der VIACTIV App und zur elektronischen Patientenakte sollen auch innerhalb der Servicezeiten angenommen werden.
Die Anfragen in den Servicezeiten von Montag - Freitag zwischen 18:00 Uhr und 7:30 Uhr, sowie Samstag und Sonntag ganztags sowie an bundesweiten Feiertagen sollen vom Auftragnehmer beantwortet und bearbeitet werden, soweit dies im First-Level-Service möglich und sinnvoll ist. Der First-Level-Support setzt sich zusammen aus den FAQ, Inhalten, die der Auftragnehmer der Internetseite des Auftraggebers (www.viactiv.de)entnehmen kann, sowie dem Inhalt der durchzuführenden Schulungen.
Einfache Fragen sollen kompetent, bedarfsgerecht, kundenfreundlich, verkaufsfördernd, serviceorientiert beantwortet werden. Hierbei fordern wir zusätzlich von den Agenten ein aktives Zuhören, das namentliche Ansprechen des Anrufers sowie eine situationsabhängige Verabschiedung.
Andere Anliegen werden entgegengenommen und weitergeleitet.
Anrufe sollen von den Agenten nach Vorgabe in einer Applikation klassifiziert werden. Darüber erhält die VIACTIV Krankenkasse eine regelmäßige Auswertung.
Die Anfragen zur VIACTIV App sollen 24/7 angenommen werden.
Der Echtbetrieb soll am 01.04.22 beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23556
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de