FE 77.0520/2019 - Qualitätsgerechte Bewertung der LSA-Steuerung für den ÖPNV Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0520/2019

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FE 77.0520/2019 - Qualitätsgerechte Bewertung der LSA-Steuerung für den ÖPNV

Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0520/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

FE 77.0520/2019 - Qualitätsgerechte Bewertung der LSA-Steuerung für den ÖPNV

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Überarbeitung des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) von 2015 wurde im Kapitel S7 erstmals ein Verfahren zur geschwindigkeitsbezogenen Angebotsqualität im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in das Regelwerk aufgenommen, das die Betriebs- bzw. Verkehrsqualität bewertet, die dem ÖPNV infrastrukturseitig zur Verfügung gestellt wird. In der Praxis findet es bisher jedoch nur begrenzt Anwendung. Es hat sich z.B. herausgestellt, dass die Verkehrsunternehmen in der Regel keinen Zugriff auf die verkehrstechnischen Bewertungen von Strecken und Knoten im gesamten Linienverlauf haben, deren Daten als Eingangsgrößen für das Verfahren benötigt werden. Daher besteht von Seiten der Unternehmen der Wunsch nach einer stärkeren Einbeziehung von Messdaten (z.B. Intermodal Transport Control System- Daten (ITCS)) oder Referenzfahrten (vgl. Kapitel S7.6), weil diese zugänglicher sind als eine Berechnung der Wartezeiten einzelner Lichtsignalanlagen (LSA). Die errechenbare ideale Beförderungsgeschwindigkeit wird selbst bei sehr guten Rahmenbedingungen in der Praxis nur selten erreicht, das Verfahren wird an dieser Stelle als zu anspruchsvoll kritisiert. Eine einzelne Bemessungsstunde sei zu unpräzise. Zwar enthält das Verfahren für die Beschleunigung nur einen konstanten Wert, öffnet aber in Ziffer S7.5 die Möglichkeit der Nutzung von Beschleunigungen und Verzögerungen aus Mess- oder Herstellerdaten. Aus Sicht der Unternehmen ist insbesondere auch das Kapitel S4 „Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage“ wesentlich für die Verkehrsqualität im ÖPNV, aber bisher nicht hinreichend streng in der Bewertung.

Das Ziel des Vorhabens ist es daher, die Verfahren zur geschwindigkeitsbezogenen Angebotsqualität und zur qualitätsgerechten Bewertung der LSA-Steuerung für den ÖPNV in der Praxis weiterzuentwickeln, um daraus Handlungsempfehlungen für die Praxis, Bausteine für eine Überarbeitung des HBS (insbesondere überarbeiteter Entwurf des Kapitels S7 aber auch des Kapitels S4) sowie weitere Bausteine zur Aufnahme in eine Fortschreibung der RIN abzuleiten. Dabei sieht die Zeitplanung vor, dass bis zum Sommer 2023 final ausgearbeitete Kapitelentwürfe des HBS im AA 3.13 Qualität des Verkehrsablaufs zur Beratung vorliegen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 187-486729
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2ky-FE 77.0520/2019
Bezeichnung des Auftrags:

FE 77.0520/2019 - Qualitätsgerechte Bewertung der LSA-Steuerung für den ÖPNV

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.

- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:

Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.

- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2021

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