Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb "Ortskern Enger 2025+"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Enger
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.enger.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb "Ortskern Enger 2025+"
Die Widukindstadt Enger im Kreis Herford hat rund 20.500 Einwohner. Enger gliedert sich in insgesamt 9 Ortsteile von denen die Kernstadt mit knapp 8.000 Einwohnern den größten Ortsteil darstellt.
Im Rahmen des im Jahr 2020 erstellten Integrierten Städtebaulichen Handlungskonzeptes sind umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen im Innenstadtbereich der Widukindstadt Enger vorgesehen. Dies betrifft im Wesentlichen den zentralen Barmeierplatz als auch die angrenzenden Straßenzüge Brandstraße, Renteistraße, Alter Niedermühlenweg, Steinstraße und Burgstraße als wichtigen räumlichen Schwerpunktbereich im Ortskern.
Zielstellung ist es, den historischen Ortskern zu bewahren und das Zentrum Engers zu stärken. Flächen und Organisationsdefizite sind zu beseitigen und barrierefreie, zukunftsfähige öffentliche Räume mit Aufenthaltsqualität zu schaffen. Insbesondere der Barmeierplatz steht derzeit noch vorrangig dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen Möglichkeiten für eine autofreie Gestaltung aufgezeigt werden.
Die Netto-Herstellungssumme für den Wettbewerbsbereich liegt bei rund [Betrag gelöscht] Euro.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 5 weitere Bewerber:innen als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
1. durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in. Beizufügen ist eine Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist.
2. durch Nachweis von zwei Referenzen
2.1 Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 6 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
2.2 Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 6 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
1. Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 19.01.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht].
Landschaftsarchitekt:in. Die Hinzuziehung von Bauingenieur:innen Verkehrsanlagen / Tiefbau wird dringend empfohlen. Die Bauingenieur:innen unterliegen als Fachplaner nicht den v.g. Teilnahmebedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
Formalleistungen
- Leistungs- und Programmerfüllung
Gestalterisches Konzept
- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee
- Freiraumplanerisches Gesamtgestaltungskonzept
- Freiraumqualität / öffentlicher Raum
- Funktionalität, Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen und ihrer Anforderungen
- Materialität und Nutzbarkeit, Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit, Klimaresilienz
- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit (Unterhaltung, Folgekosten)
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 48.000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 19.200,00 €
2. Preis 14.400,00 €
3. Preis 9.600,00 €
für Anerkennungen 4.800,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach §§ 39 und 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
50% Wettbewerbsergebnis
30% Angebotspreis
20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkten bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]