Transport von Wahlbriefumschlägen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.im.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Wahlbriefumschlägen
Zur Durchführung der Briefwahl im Rahmen der Landtagswahl 2022 werden Postdienstleistungen benötigt. Die erforderliche Leistung gemäß § 52 Abs. 5 Landeswahlordnung umfasst den Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen auf dem gesamten Bundesgebiet in die jeweilige Kommune. Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im nächsten Jahr ist pandemiebedingt ein höheren Aufkommen der Beförderung von Briefpost zu erwarten und damit sicherzustellen.
Die Leistung ist auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens zu erbringen.
Zur Durchführung der Briefwahl im Rahmen der Landtagswahl 2022 kann der Wahlbrief gemäß § 52 Abs. 5 S. 1 Landeswahlordnung innerhalb des Bundesgebietes von dem Absender bei einem oder mehreren vom für Inneres zuständigen Ministerium vor der Wahl amtlich bekannt gemachten Postunternehmen als Briefsendung ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden, wenn er sich in einem amtlichen Wahlbriefumschlag befindet. Die Leistung umfasst den Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen auf dem gesamten Bundesgebiet in die jeweilige Kommune. Im Hinblick auf eine noch nicht abzusehende Entwicklung des Infektionsgeschehens der Covid-19 Pandemie auch im Jahr 2022 muss auch eine deutlich erhöhte Briefwahlquoute im Vergleich zu bisherigen Landtagswahlen einkalkuliert werden.
Es handelt sich um eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für eine uneingeschränkte Stimmabgabenmöglichkeit bei der Briefwahl der Landtagswahlen 2022 ist es aus wahlrechtlichen Gründen erforderlich, dass der Auftragnehmer über ein größtmögliches Netz von Postabgabestellen (Briefkästen, Filialen) auf dem gesamten Bundesgebiet verfügt. Auch im Hinblick auf den zu erwartenden pandemiebedingten Mehrbedarf muss der Briefversand mit einer ausreichenden Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit erfolgen. Nach Durchführung einer umfassenden Markterkundung erfüllt die Deutsche Post AG als einziges Unternehmen die Anforderungen eines flächendeckenden Postabgabestellennetzes, da sie bundesweit ca. 109500 Briefkästen sowie 13000 Filialen vorhält.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.im.nrw.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]054/3055
Ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist dieser vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.