Transport von Wahlbriefumschlägen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.im.nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transport von Wahlbriefumschlägen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64110000 Postdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Durchführung der Briefwahl im Rahmen der Landtagswahl 2022 werden Postdienstleistungen benötigt. Die erforderliche Leistung gemäß § 52 Abs. 5 Landeswahlordnung umfasst den Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen auf dem gesamten Bundesgebiet in die jeweilige Kommune. Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im nächsten Jahr ist pandemiebedingt ein höheren Aufkommen der Beförderung von Briefpost zu erwarten und damit sicherzustellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64000000 Post- und Fernmeldedienste
64100000 Post- und Kurierdienste
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

Die Leistung ist auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens zu erbringen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Durchführung der Briefwahl im Rahmen der Landtagswahl 2022 kann der Wahlbrief gemäß § 52 Abs. 5 S. 1 Landeswahlordnung innerhalb des Bundesgebietes von dem Absender bei einem oder mehreren vom für Inneres zuständigen Ministerium vor der Wahl amtlich bekannt gemachten Postunternehmen als Briefsendung ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden, wenn er sich in einem amtlichen Wahlbriefumschlag befindet. Die Leistung umfasst den Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen auf dem gesamten Bundesgebiet in die jeweilige Kommune. Im Hinblick auf eine noch nicht abzusehende Entwicklung des Infektionsgeschehens der Covid-19 Pandemie auch im Jahr 2022 muss auch eine deutlich erhöhte Briefwahlquoute im Vergleich zu bisherigen Landtagswahlen einkalkuliert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es handelt sich um eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für eine uneingeschränkte Stimmabgabenmöglichkeit bei der Briefwahl der Landtagswahlen 2022 ist es aus wahlrechtlichen Gründen erforderlich, dass der Auftragnehmer über ein größtmögliches Netz von Postabgabestellen (Briefkästen, Filialen) auf dem gesamten Bundesgebiet verfügt. Auch im Hinblick auf den zu erwartenden pandemiebedingten Mehrbedarf muss der Briefversand mit einer ausreichenden Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit erfolgen. Nach Durchführung einer umfassenden Markterkundung erfüllt die Deutsche Post AG als einziges Unternehmen die Anforderungen eines flächendeckenden Postabgabestellennetzes, da sie bundesweit ca. 109500 Briefkästen sowie 13000 Filialen vorhält.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.im.nrw.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]054/3055
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist dieser vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2021

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