Verkehrsverträge OWL-Dieselnetz Nord, Maas-Rhein-Lippe-Netz, Hellweg-Netz, Teutoburger Wald-Netz

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nwl-info.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsverträge OWL-Dieselnetz Nord, Maas-Rhein-Lippe-Netz, Hellweg-Netz, Teutoburger Wald-Netz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anpassung der Verkehrsverträge in Bezug auf "Verkehrsvertrag 2.0" und Entlassung der Keolis S.A. als Gesellschafterin des Auftragnehmers Keolis Deutschland GmbH & Co. KG wegen eines Gesellschafterwechsels aus ihren Garantien und ihrer Haftung gegen einen Einmalbetrag.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

Nordrhein-Westfalen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Aufgabenträger haben die folgenden Verkehrsverträge mit der Keolis Deutschland GmbH & Co. KG ("Keolis") geschlossen:

1. OWL-Dieselnetz Nord (Aufgabenträger: ZV NWL, Laufzeit bis 14.12.2025)

2. Maas-Rhein-Lippe-Netz (Aufgabenträger: ZV NWL & VRR AöR, Laufzeit bis 14.12.2025),

3. Hellweg-Netz (Aufgabenträger: ZV NWL & VRR AöR, Laufzeit bis 15.12.2030),

4. Teutoburger Wald-Netz (Aufgabenträger: ZV NWL, LNVG & Provincie Overijssel; Laufzeit bis 15.12.2032).

Die Verkehrsverträge werden im Hinblick auf den sog. Verkehrsvertrag 2.0 in den Bereichen Personalkosten, Baustellenmanagement und Struktur des Pönalereimes angepasst. Zudem wechselt der Gesellschafter der Keolis Deutschland GmbH & Co. KG. Der bisherige Gesellschafter, die Keolis S.A., wird Ihre Anteile an einen Dritten veräußern. Die Keolis S.A. wird gegen eine einmalige Kapitaleinlage in die Keolis aus ihrer Haftung / Garantien entlassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Aufgabenträger werden die Vereinbarungen erst nach Ablauf der Frist nach § 135 Abs. 3 GWB schließen, d.h. nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Auftraggeber beabsichtigen, multilaterale Vereinbarungen mit Wirkung zum 31.12.2021 abzuschließen:

I. Sachverhalt

1. Zwischen den Aufgabenträgern und der Keolis Deutschland GmbH & Co.KG („Keolis“) bestehen aufgrund wettbewerblicher, EU-weit bekanntgemachter Vergabeverfahren folgende Verkehrsverträge:

OWL-Dieselnetz Nord, Maas-Rhein-Lippe, Hellweg-Netz und Teutoburger Wald-Netz (“Verkehrsverträge”).

Auf Grundlage der Verkehrsverträge erbringt Keolis unter dem Markennamen „eurobahn“ SPNV-Leistungen für die Aufgabenträger. Die Verkehrsverträge sind in eine wirtschaftliche Krise geraten. Aus Gründen des öff. Interesses, insb. der stabilen und möglichst sicheren Verkehrsversorgung der Bevölkerung, sollen die Verkehrsverträge mit bestimmten Änderungen planmäßig bis zu ihrem Vertragsende fortgesetzt werden. Hierzu haben die Aufgabenträger, Keolis und Dritte umfassende Vereinbarungen verhandelt, die nach Ablauf der 10-Tages-Frist geschlossen werden.

2. Hauptelemente der Vereinbarungen sind

a. die Anwendung des sog. Verkehrsvertrages 2.0 („VV 2.0“);

b. ein Gesellschafterwechsel auf Seiten der Keolis;

c. die Entlassung der Keolis S.A. als bisheriger Gesellschafter der Keolis aus jeglicher Haftung aus oder unter den Verkehrsverträgen und sämtlichen damit in Zusammenhang stehenden Garantien und sämtlichen weiteren Sicherheiten, die Keolis S.A. im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Keolis gegeben hat, gegen Einlage von € 135 Mio. durch Keolis S.A. in die Kapitalrücklage der Keolis zur Absicherung der gutachtlich prognostizierten operativen Kosten des Fahrbetriebs der Keolis bis zum Ende der Laufzeit der Verkehrsverträge.

3. Durch die Anwendung des VV 2.0 werden die Verkehrsverträge insb. in Bezug auf die folgenden Aspekte durch Ergänzungsvereinbarungen modifiziert:

a. Erhöhung der Personalkosten (insgesamt jährlich um einen Mindestbetrag i.H.v. ca. € 2,15 Mio.);

b. Anwendung eines neuen Personalkostenindexes des Bundesverbands SchienenNahverkehr e.V. (außer Teutoburger Wald-Netz);

c. Anpassung der verkehrsvertraglichen Regelungen im Bereich Baustellen/Baustellenmanagement (separate Vergütung von Baustellenfolgekosten gegen Kürzung des Grundanspruchs) und Pönalen (Erhöhung der Pönalen für "selbstverschuldete" Ausfälle und Verspätungen, Senkung der Pönalen für "fremdverschuldete" Ausfälle und Verspätungen).

II. Rechtmäßigkeit

Die Aufgabenträger sind der Ansicht, dass der Abschluss der multilateralen Vereinbarungen mit den oben dargestellten wesentlichen Inhalten ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und kein erneutes Vergabeverfahren erfordert.

1. Es handelt sich bereits nicht um Änderungen der Verkehrsverträge, sondern um die Anwendung der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen. Die Anpassung im Rahmen des VV 2.0 beruhen weit überwiegend auf von Keolis geltend gemachten vertragl. & gesetzl. Regelungen, insb. § 313 BGB, die hier vergleichsweise erledigt werden. Der Gesellschafterwechsel auf Seiten von Keolis ist keine Auftragsänderung. Die Entlassung des bisherigen Gesellschafters aus den Garantien gegen den Einmalbetrag als Kapitalanlage ist keine Auftragsänderung, da dies der Erfüllung des prognostizierten Haftungsbetrages entspricht.

2. Selbst wenn es sich um Vertragsänderungen handeln würde, wären dies keine wesentlichen Auftragsänderungen i.S.d. § 132 Abs. 1 GWB. Das wirtschaftliche Gleichgewicht der Verkehrsverträge ändert sich nicht. Keolis macht die Erhöhung der Personalkosten aufgrund vertragl. & gesetzl. Regelungen geltend. Die Entlassung der Keolis S.A. als Gesellschafter und aus den Garantien ändert das Gleichgewicht nicht, da der Haftungsbetrag vorweggenommen als Kapitaleinlage gezahlt wird.

3. Selbst wenn es wesentl. Auftragsänderungen wären, wären diese hier nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB aufgrund unvorhersehbarer Umstände zulässig.

Die Aufgabenträger werden keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Neben dem ZV NWL als öffentlichen Auftraggeber nach Ziff. I.1 sind die weiteren Aufgabenträger an den Verkehrsverträgen beteiligt:

a. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ("VRR AöR"): Verkehrsverträge Hellweg-Netz und Maas-Rhein-Lippe-Netz

Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen; [gelöscht]

b. Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH ("LNVG"): Verkehrsvertrag Teutoburger-Wald-Netz

Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover; [gelöscht]

c. Provincie Overijssel: Verkehrsvertrag Teutoburger-Wald-Netz

Luttenbergstraat 2, 8012 EE Zwolle, Niederlande; [gelöscht]

2. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Aufgabenträger sind der Auffassung, dass die unter IV.1.1) dargestellten Anpassungen aus den ebenfalls dort genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart, also "vergeben", werden dürfen. Sie beabsichtigen daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen. Die Angaben unter II.1.7 und V.2.4 sind fiktiv, da es sich hier um eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung handelt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB).

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2021

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich