Abschleppen und Bergen von KFZ
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://essen.polizei.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppen und Bergen von KFZ
Abschleppen und Bergen von KFZ
Stadtgebiete Essen und Mülheim a.d.Ruhr
Abschleppen, Sicherstellen, Versetzen und Bergen von KFZ
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschleppen und Bergen von KFZ
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2114750
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2114750
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2114750
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stadtgebiete Essen und Mülheim a.d. Ruhr.
Abschleppen, Sicherstellen, Versetzen und Bergen von KFZ
Verlängerung gemäß § 132 Abs. 2 GWB.
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Verlängerung der bestehenden Rahmenvereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Ausschreibung, längstens jedoch um 12 Monate bis zum 31.12.2022.
Die drei aktuellen Vertragspartner bedienen weiterhin die jeweils zugeteilten Lose.
Angesichts der aktuellen Sachlage zur Entwicklung der Corona-Pandemie ist eine Vertragsverlängerung gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig, da aufgrund erhöhter Bedarfe eine neue Ausschreibung aktuell nicht umsetzbar ist. Dies war in dem Umfang und der Kurzfristigkeit der erforderlichen Beschaffungen nicht vorhersehbar.Weiterhin entsteht durch die Ausweitung des Vertrages keine Änderung des Gesamtcharakters und der Preis des ursprünglichen Wertes des Auftrages wird nicht um mehr als 50 % erhöht.