Aufbereitung von Helmen, Rahmenvereinbarung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbereitung von Helmen, Rahmenvereinbarung
Aufbereitung von Helmen
Bekleidungszentrum Bw Bekleidungsmanagement GmbH, 01814 Bad Schandau OT Prossen
Rahmenvereinbarung über Aufbereitung von Helmen im Zeitraum 1.3.2017 - 31.12.2020 mit Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung
Leistungsinhalt unterfällt der VSVgV, somit Vertragslaufzeit 7 Jahre zulässig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Aufbereitung von Helmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bekleidungszentrum Bw Bekleidungsmanagement GmbH 01814 Bad Schandau OT Prossen
Rahmenvereinbarung über Aufbereitung von Helmen im Zeitraum 1.1.2017 - 31.12.2020 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung
ausschreibungsgegenständliche Leistung unterfällt der VSVgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Lieferung von 10.000 Stück Kinnriemen für Gefechtshelm Springende Truppe für die Aufbereitung
Die Änderung des Auftrags ist vorliegend wegen der zwischenzeitlichen Produktionseinstellung des Helmverschlusssystems des Gefechtshelms springende Truppe erforderlich. Der zu ändernde Vertrag sieht die Versorgung mit Ersatzteilen für die Aufbereitung vor. Erfasst war auch der Helmverschluss/Kinnriemen. Durch die Veränderung des Lieferumfangs und zwischenzeitlichen Rechtsänderung steigen die Kosten. Der Vertrag mit dem Aufbereitungsdienstleister ist anzupassen.