Rohrbau- und Tiefbauarbeiten zur Herstellung von Fernwärmeleitungen, Hausanschlüssen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steag.com
Adresse des Beschafferprofils: https://www.steag.com/de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohrbau- und Tiefbauarbeiten zur Herstellung von Fernwärmeleitungen, Hausanschlüssen
Erbringung von Fernwärmeleitungen, Hausanschlüssen und Fernwärmebauwerken in den
Fernwärmeversorgungsgebieten der STEAG Fernwärme GmbH bzw. der STEAG Fernwärme Essen GmbH &
Co. KG.
-
Rohrbau:
Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage von Rohrleitungssystemen in Kunststoffmantelrohrtechnik.
-
Tiefbau:
Herstellung von Fernwärmeleitungen, Hausanschlüssen und Fernwärmebauwerken in den
Fernwärmeversorgungsgebieten der STEAG Fernwärme GmbH bzw. der STEAG Fernwärme Essen GmbH &
Co. KG. Bei den Tiefbauarbeiten handelt es sich im Einzelnen um die Erstellung von Rohrgräben (einschließlich
Rückverfüllung und Wiederherstellung der Oberflächen) und Schachtbauwerke für Neuanschlüsse sowie
Tiefbauleistungen für anfallende Reparaturarbeiten an den vorhandenen Fernwärmeanlagen.
Bei den beabsichtigten Rahmenvereinbarungen werden die Einzelabrufe in der Mehrzahl bei einem
Auftragswert von 5-10 T EUR je Gewerk liegen.
Rohrbau (Lose 1.1, 1.A1, 1.2, 1A2)
Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Herten
Die Auftragserteilung erfolgt im Namen und für Rechnung der
STEAG Fernwärme GmbH (SFW) sowie STEAG Fernwärme Essen GmbH & Co. KG (SFE) und zwar:
Planung, Lieferung und Montage von Fernwärmeleitungen überwiegend als Verbundkunststoffmantelrohr in
Erdverlegung für die Versorgungsgebiete:
Los 1.1 Essen-Zentrum und Essen-Rüttenscheid (SFW) und Los 1.A1 Essen-Zentrum, Essen-Rüttenscheid und
Essen-Huttrop (SFE)*
Los 1.2 Essen-Margarethenhöhe, Essen-Frohnhausen, Essen-Holsterhausen (West 1 und West 2) und Essen-Altendorf (SFW) und
Los 1.A2 Essen-Margarethenhöhe, Essen-Frohnhausen, Essen-Holsterhausen (West 1 und West 2) und Essen-Altendorf (SFE)*
Los 1.3 Essen-Altenessen und Essen-Borbeck (SFW) und Los 1.A3 Essen-Altenessen und Essen-Borbeck
(SFE)*
Los 1.4 Bottrop-Innenstadt (SFW)
Los 1.5 Gelsenkirchen, Herten (SFW)
*Diese Lose können nur zusammen und zu einheitlichen Konditionen angeboten werden.
Zum Ende der Vertragslaufzeit von 2 Jahren besteht die Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Hierzu
wird die Anwendung einer geeigneten Preisgleitformel angestrebt.
Bei Auftragsvergabe mehrerer Lose an einen einzelnen Bieter oder eine einzelne Bietergemeinschaft ist die
maximale Anzahl auf drei Lose begrenzt.
Hierbei verstehen sich die Lose 1.1 und 1.A1, 1.2 und 1.A2 sowie 1.3 und 1.A3 sowie 1.4 und 1.5 beim Rohrbau
sowie 2.1 und 2.A1, 2.2 und 2.A2 sowie 2.3 und 2.A3 sowie 2.4 und 2.5 beim Tiefbau jeweils als ein Los.
Rohrbau (Lose 1.3, 1A3, 1.4, 1.5)
Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Herten
Die Auftragserteilung erfolgt im Namen und für Rechnung der
STEAG Fernwärme GmbH (SFW) sowie STEAG Fernwärme Essen GmbH & Co. KG (SFE) und zwar:
Planung, Lieferung und Montage von Fernwärmeleitungen überwiegend als Verbundkunststoffmantelrohr in
Erdverlegung für die Versorgungsgebiete:
Los 1.1 Essen-Zentrum und Essen-Rüttenscheid (SFW) und Los 1.A1 Essen-Zentrum, Essen-Rüttenscheid und
Essen-Huttrop (SFE)*
Los 1.2 Essen-Margarethenhöhe, Essen-Frohnhausen, Essen-Holsterhausen (West 1 und West 2) und Essen-Altendorf (SFW) und
Los 1.A2 Essen-Margarethenhöhe, Essen-Frohnhausen, Essen-Holsterhausen (West 1 und West 2) und Essen-Altendorf (SFE)*
Los 1.3 Essen-Altenessen und Essen-Borbeck (SFW) und Los 1.A3 Essen-Altenessen und Essen-Borbeck
(SFE)*
Los 1.4 Bottrop-Innenstadt (SFW)
Los 1.5 Gelsenkirchen, Herten (SFW)
*Diese Lose können nur zusammen und zu einheitlichen Konditionen angeboten werden.
Zum Ende der Vertragslaufzeit von 2 Jahren besteht die Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Hierzu
wird die Anwendung einer geeigneten Preisgleitformel angestrebt.
Bei Auftragsvergabe mehrerer Lose an einen einzelnen Bieter oder eine einzelne Bietergemeinschaft ist die
maximale Anzahl auf drei Lose begrenzt.
Hierbei verstehen sich die Lose 1.1 und 1.A1, 1.2 und 1.A2 sowie 1.3 und 1.A3 sowie 1.4 und 1.5 beim Rohrbau
sowie 2.1 und 2.A1, 2.2 und 2.A2 sowie 2.3 und 2.A3 sowie 2.4 und 2.5 beim Tiefbau jeweils als ein Los.
Tiefbau (Lose 2.1, 2.A1, 2.2, 2A2)
Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Herten
Die Auftragserteilung erfolgt im Namen und für Rechnung der
STEAG Fernwärme GmbH (SFW) sowie STEAG Fernwärme Essen GmbH & Co. KG (SFE) und zwar:
Planung, Lieferung und Montage von Fernwärmeleitungen überwiegend als Verbundkunststoffmantelrohr in
Erdverlegung für die Versorgungsgebiete:
Los 1.1 Essen-Zentrum und Essen-Rüttenscheid (SFW) und Los 1.A1 Essen-Zentrum, Essen-Rüttenscheid und
Essen-Huttrop (SFE)*
Los 1.2 Essen-Margarethenhöhe, Essen-Frohnhausen, Essen-Holsterhausen (West 1 und West 2) und Essen-Altendorf (SFW) und
Los 1.A2 Essen-Margarethenhöhe, Essen-Frohnhausen, Essen-Holsterhausen (West 1 und West 2) und Essen-Altendorf (SFE)*
Los 1.3 Essen-Altenessen und Essen-Borbeck (SFW) und Los 1.A3 Essen-Altenessen und Essen-Borbeck
(SFE)*
Los 1.4 Bottrop-Innenstadt (SFW)
Los 1.5 Gelsenkirchen, Herten (SFW)
*Diese Lose können nur zusammen und zu einheitlichen Konditionen angeboten werden.
Zum Ende der Vertragslaufzeit von 2 Jahren besteht die Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Hierzu
wird die Anwendung einer geeigneten Preisgleitformel angestrebt.
Bei Auftragsvergabe mehrerer Lose an einen einzelnen Bieter oder eine einzelne Bietergemeinschaft ist die
maximale Anzahl auf drei Lose begrenzt.
Hierbei verstehen sich die Lose 1.1 und 1.A1, 1.2 und 1.A2 sowie 1.3 und 1.A3 sowie 1.4 und 1.5 beim Rohrbau
sowie 2.1 und 2.A1, 2.2 und 2.A2 sowie 2.3 und 2.A3 sowie 2.4 und 2.5 beim Tiefbau jeweils als ein Los.
Tiefbau (Lose 2.3, 2.A3, 2.2, 2.5)
Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Herten
Die Auftragserteilung erfolgt im Namen und für Rechnung der
STEAG Fernwärme GmbH (SFW) sowie STEAG Fernwärme Essen GmbH & Co. KG (SFE) und zwar:
Planung, Lieferung und Montage von Fernwärmeleitungen überwiegend als Verbundkunststoffmantelrohr in
Erdverlegung für die Versorgungsgebiete:
Los 1.1 Essen-Zentrum und Essen-Rüttenscheid (SFW) und Los 1.A1 Essen-Zentrum, Essen-Rüttenscheid und
Essen-Huttrop (SFE)*
Los 1.2 Essen-Margarethenhöhe, Essen-Frohnhausen, Essen-Holsterhausen (West 1 und West 2) und Essen-Altendorf (SFW) und
Los 1.A2 Essen-Margarethenhöhe, Essen-Frohnhausen, Essen-Holsterhausen (West 1 und West 2) und Essen-Altendorf (SFE)*
Los 1.3 Essen-Altenessen und Essen-Borbeck (SFW) und Los 1.A3 Essen-Altenessen und Essen-Borbeck
(SFE)*
Los 1.4 Bottrop-Innenstadt (SFW)
Los 1.5 Gelsenkirchen, Herten (SFW)
*Diese Lose können nur zusammen und zu einheitlichen Konditionen angeboten werden.
Zum Ende der Vertragslaufzeit von 2 Jahren besteht die Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Hierzu
wird die Anwendung einer geeigneten Preisgleitformel angestrebt.
Bei Auftragsvergabe mehrerer Lose an einen einzelnen Bieter oder eine einzelne Bietergemeinschaft ist die
maximale Anzahl auf drei Lose begrenzt.
Hierbei verstehen sich die Lose 1.1 und 1.A1, 1.2 und 1.A2 sowie 1.3 und 1.A3 sowie 1.4 und 1.5 beim Rohrbau
sowie 2.1 und 2.A1, 2.2 und 2.A2 sowie 2.3 und 2.A3 sowie 2.4 und 2.5 beim Tiefbau jeweils als ein Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft / Eintragung im Berufsregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) (bitte Kopie beifügen).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) nicht älter als 3 Monate (bitte Kopie beifügen).
- Vorlage einer Bankerklärung.
- Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
- Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt.
- Erklärung, dass bei dem Bieter keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 GWB (oder vergleichbaren Vorschriften eines anderen Staates) rechtskräftig verurteilt ist oder gegen den Bieter wegen eines solchen Verstoßes eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach §125 GWB sowie auf den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
- Erklärung, dass gegen den Bieter keiner der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer dem Auftrag angemessenen Deckung für Sach, - und Vermögensschäden. Benennung der Versicherungssumme mit Gültigkeitsdatum (bitte Kopie beifügen)
- Haftung für Personenschäden entsprechend der deutschen Gesetzgebung. Nachweis einer Personenhaftpflichtversicherung.
Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site.
Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
„Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristendes § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberingerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.“