Hochauflösendes Massenspektrometer mit integrierter Ionenmobilitätsfunktion in Kombination mit einem nanoLC-System Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0457-AJ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösendes Massenspektrometer mit integrierter Ionenmobilitätsfunktion in Kombination mit einem nanoLC-System
Hochauflösendes Massenspektrometer mit integrierter Ionenmobilitätsfunktion in Kombination mit einem nanoLC-System im Bereich Proteomik
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Das zu beschaffende hochauflösende Massenspektrometer (mit ESI-Quelle) wird unter anderem, aber nicht ausschließlich, bei folgenden Fragestellungen eingesetzt werden:
Analytik von Proben (qualitative und quantitative Analyse von Proteinen und Peptiden) aus verschiedenen Quellen und Matrices (unter anderem rekombinante Proteine, Zelllinien, Gewebe, Organe, Serum/Plasma, Urin). Diese Analysen werden je nach Probenmenge und-beschaffenheit sowohl mit chromatographisch aufgetrennten Peptidmischungen als auch mit nicht fraktioniertem Material (single shot") durchgeführt.
Analytik von Proben (Zell- und Gewebelysate; qualitativ und quantitativ) mit sehr geringer Konzentration (Stammzellen, Primärmaterial, FACS-angereicherte Zellen mit Gesamtproteinmengen im sowohl niedrigen als auch sub-Müg Bereich).
Analyse (qualitativ und quantitativ; sowohl gezielt als auch in größerem Maßstab ("large-scale")) von post-translationalen Modifikationen (Phosphorylierung, ADP-Ribosylierung, Ubiquitinylierung, u.ä.) in den oben angeführten Proben.
Analyse und Quantifizierung von ausgewählten Peptiden (zielgerichtete ("targeted") Messungen)
Um diese Messungen von teilweise hochkomplexen Proben durchführen zu können, wird ein hochempfindliches Massenspektrometer mit einer Auflösung von mindestens 60000 FWHM benötigt, um unter anderem auch Signale von Peptiden/Tags mit fast identischen Massen auflösen zu können.
Zusätzlich muss das zu beschaffende Massenspektrometer über die Möglichkeit der Analytauftrennung mittels Ionenmobilität verfügen.
Das zu beschaffende Massenspektrometer muss ebenso über eine Möglichkeit der gezielten Akkumulation einer definierten Ionenanzahl sowohl für MS1 als auch MS2 verfügen, um unter anderem auch bei niedrigen Konzentrationen der zu messenden Analyten eine genaue Quantifizierung vornehmen zu können.
Von besonderer Bedeutung sind des weiteren folgende Merkmale und anzuwendende Techniken, die von diesem Massenspektrometer zu erfüllen sind:
Außergewöhnlich hohe Identifizierungsraten bei Verwendung von komplexen Peptidgemischen in der "bottom-up" Proteomik
Akkurate markierungsfreie Quantifizierung ("label-free") von komplexen Peptidgemischen
Sehr genaue Multiplex-Quantifizierung (Markierung der Peptide mit isobarischen Reagenzien (Isobarenmarkierung), bis zu 18-plex Markierung (TMTpro 18-plex)) . Besonders für die Quantifizierung von isobaren Masstags ist gerade im niedrigen Massenbereich (z.B. 200 m/z) eine hohe Auflösung von > 60000 FMHW (bei 200 m/z) erforderlich.
Möglichkeit der Daten-unabhängigen Erfassung (data independent acquisition, DIA) in komplexen (unter anderem unfraktionierten) Proben.
Analyse und Quantifizierung von ausgewählten Peptiden (zielgerichtete ("targeted") Messungen)
Ein Auswertesoftwarepaket muss in das Angebot inkludiert sein.
Ein Stickstoffgenerator muss in das Angebot inkludiert sein.
Im Angebot muss ein Nanofluss (nanoflow) Flüssigchromatographiesystem (nano-LC) mit eingeschlossen sein.
Alle wesentlichen technischen Merkmale sind im Leistungsverzeichnis angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen mit Angabe des Lieferzeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Hier erwarten wir Referenzen von Arbeitsgruppen oder Anwendern bei denen das angebotene Massenspektrometer und LC-System für die in der Bekanntmachung genannten Applikationen erfolgreich eingesetzt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDS8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de