IsarFlow Referenznummer der Bekanntmachung: 1335-MW-IsarFlow
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
IsarFlow
Die BWI erwägt, eine Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Softwarelizenzen und eines Lizenzupgrades sowie die Softwarepflege und softwarenahe Dienstleistungen für die Software IsarFlow abzuschließen.
Die Beschaffung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Softwarelizenzen und eines Lizenzupgrades für die bestehende Netflow-Lizenz sowie die Softwarepflege und softwarenahe Dienstleistungen für die Software IsarFlow.
Für die Überlassung von Softwarelizenzen bestehen folgende Schätzmengen über die maximale Vertragslaufzeit:
- Netflow-Lizenz für eine weitere Installation: 1 Lizenz
- Zusatzlizenzen für Class based Quality of Service (cbQoS) jeweils mit einer Kapazität von 500 Geräten: 5 Lizenzen
- Zusatzlizenzen für Simple Network Management Protocol (SNMP) jeweils mit einer Kapazität von 500 Geräten: 5 Lizenzen
- Zusatzlizenzen für Internet Protocol Service Level Agreement (IPSLA) jeweils mit einer Kapazität von 2.000 Probes: 5 Lizenzen
- Third-Party-Lizenzen: 5 Lizenzen
Die Softwarepflegeleistungen umfassen die Bestandslizenzen sowie etwaige weitere nach der Rahmenvereinbarung erworbene Lizenzen. Für die Beschaffung der softwarenahen Dienstleistungen (Durchführung projektspezifischer Entwicklungsarbeiten, Softwareanpassungen nach spezifischer Anforderung, Anpassungen von Reports und Anpassungen von Schnittstellen, Einweisung von Anwender- und Administratoren) ist ein Umfang von 25 Personentagen jährlich geschätzt.
Die Rahmenvereinbarung wurde für einen Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 zuzüglich einer dreimaligen Verlängerungsoption des Auftraggebers für jeweils 12 Monate abgeschlossen. Der Höchstwert für die Rahmenvereinbarung ist auf [Betrag gelöscht] Euro (netto) festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die BWI darf die Rahmenvereinbarung ausnahmsweise im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach Art. 32 Abs. 2 lit. b S. 1 sublit. ii RL 2014/24/EU an den ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer vergeben, weil dieser Wirtschaftsteilnehmer das Urheberrecht an dem Quellcode der Software IsarFlow nach § 69c UrhG hat und kein Vertriebsnetz für dieses Produkt besteht. Für die Erbringung der Pflegeleistungen und softwarenahen Dienstleistungen an der Software IsarFlow ist ein Zugriff auf den Quellcode der Software notwendig. Dieser Quellcode steht ausschließlich im Urheberrecht nach §§ 69a, 69c UrhG des ausgewählten Wirtschaftsteilnehmers. Die Pflegeleistungen und softwarenahen Dienstleistungen werden ebenfalls nur durch diesen Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IsarFlow
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://isarflow.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Unwirksamkeit des Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.