Erstellung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.21 - 9950/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache
Erstellung von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für
die Umsetzung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) in Form von Texten und Abbildungen in Leichter Sprache.
Über diese Rahmenvereinbarung können nicht nur Texte für Webinhalte abgerufen werden, sondern auch Texte für die eine Übersetzung in Leichter Sprache erforderlich ist.
Über diese Rahmenvereinbarung sind Leistungen bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) abrufbar.
Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Jede Übersetzung eines Textes in Leichte Sprache muss zwei Stufen durchlaufen:
• In der ersten Stufe ist sicherzustellen, dass die mit einer Übersetzung in Leichte Sprache verbundene Kürzung des Ausgangstextes nicht zu einer Sinnentstellung führt.
• Die zweite Stufe muss gewährleisten, dass die Zielgruppe die Übersetzung in Leichte Sprache auch tatsächlich versteht.
In der ersten Stufe erhält die Auftragnehmerin (AN) von der Bedarsträgerin (BT) einen zu übertragenden Text. Diesen übersetzt sie unter Beachtung der genannten Mindestanforderungen in Leichte Sprache und erstellt bei Bedarf Symbole und Bilder. Anschließend stimmt die AN ihre Übersetzung mit der BT ab, um etwaige Missverständnisse, unzulässige Verkürzungen etc. auszuschließen.
In der zweiten Stufe ist von der AN zur Qualitätssicherung neben der Erstellung von Texten in Leichte Sprache und begleitenden Bildern die Prüfung der Texte und Bilder durch eine Prüfgruppe durchzuführen.
Die Prüfung muss jeweils von zwei Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen durchgeführt werden, um die zielgruppengerechte Ansprache und die Verständlichkeit der Texte und Bilder zu prüfen und ggf. anzupassen. Bei Verständnisschwierigkeiten dieser Prüfgruppe muss der Text noch einmal abgeändert und ggf. mit der BT noch einmal abgestimmt werden, bis die Übersetzung sowohl von der BT als auch vom Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen freigegeben ist. Die Organisation der Prüfgruppe und die damit zusammenhängende Durchführung der Prüfung liegt in der Verantwortung der AN. Die Textprüfung und das Feedback der Prüfgruppe inkl. Prüfungsergebnis aus dieser Prüfgruppe ist von der AN stets zu protokollieren, dokumentieren und bei Bedarf der BT zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Fachkräften:
Bitte geben Sie die Anzahl sowie jeweils ein personenbezogenes Qualifikationsprofil der Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. (die Eigenerklärung_Qualifikationsprofile_Mitarbeiternde ist vom Bieter selbst zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen).
Zu den Qualifikationsprofilen sind folgende Angaben zu machen:
1. vorgesehen für welche in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Tätigkeit,
2. Qualifikation,
3. die eingesetzten Mitarbeitenden und dessen Vertretung müssen eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift als Muttersprachler oder auf der Niveaustufe C2 gem. "Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)" (oder gleichwertig) vorweisen können.
Auf eine namentliche Bezeichnung der eingeplanten Personen kann im Angebot verzichtet werden. Die Vergabestelle wird die namentliche Nennung der den Qualifikationsprofilen zugeordneten Mitarbeiter, sowie ggf. Nachweise über deren Qualifikation zur Verifizierung der Angaben vor einer Zuschlagsentscheidung anfordern.
Die von der Auftragnehmerin für die Leistung eingesetzten Mitarbeitenden müssen die im Folgenden genannten Qualifikationsvorgaben erfüllen:
• Berufserfahrung in der Erstellung von Texten und/oder Abbildungen in Leichter Sprache von mindestens 3 Jahren
• Nennung von min. zwei abgeschlossenen Projekt, um Berufserfahrung in der Erstellung von Texten und/oder Abbildungen in Leichter Sprache nachzuweisen.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale kumulativ aufweisen (d. h. alle Merkmale müssen je Referenz vorliegen):
- Erfahrung bei der Übersetzung bzw. Erstellung von Texten in Leichter Sprache
- Erfahrung hinsichtlich der Herstellung/Gestaltung von Bildern, Symbolen, Zeichnung in Leichter Sprache
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Mindestens eine der vier geforderten Referenzen muss für die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) erbracht worden sein.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Unternehmensdaten:
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens sind 127 Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung dem Kaufhaus des Bundes angeschlossen.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind weitere öffentliche Auftraggeber abrufberechtigt:
• Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
• Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
• Bundesanstalt für Straßenwesen
• Bundesinstitut für Risikobewertung
• Deutsche Bundesbank
• Deutsche Nationalbibliothek
• Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
• Die Autobahn GmbH des Bundes
• Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
• Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
• Postbeamtenkrankenkasse
• Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
• Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
• Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
• Stiftung Preußischer Kulturbesitz
• Unfallversicherung Bund und Bahn
• Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
• Alexander von Humboldt-Stiftung
• Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
• DHB e.V. Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
• DRK-Suchdienst Standort Hamburg
• Germany Trade and Invest GmbH
• Goethe-Institut e.V.
• Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
• Nationale Anti Doping Agentur
• Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
• Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
• Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
• Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
• Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.