Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Erweiterung des Hallenbads Siegen-Weidenau Referenznummer der Bekanntmachung: 5321/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.siegen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Erweiterung des Hallenbads Siegen-Weidenau
Die Universitätsstadt Siegen beabsichtigt eine umfangreiche (Kern-) Sanierung und Erweiterung des bestehenden Hallenbads Weidenau. Das Vorhaben umfasst insbesondere die energetische Sanierung des Bestandsbads, die Erneuerung der Dachkonstruktion über dem Hauptbecken, den Abbruch eines eingeschossigen Anbaus mit Terrasse im OG sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus auf der Südseite des Hallenbads.
Der genaue Fertigstellungstermin wird erst im Zuge der Leistungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt.
Für das Vorhaben ist ein bereits auf das Jahr 2024 hochgerechneter Kostenrahmen von rund 11 Mio. EUR (ohne MwSt.) vorgesehen, der sämtliche Kosten der Kostengruppen 200 bis 400 nach DIN 276:2018-12 umfasst.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die beschriebene Maßnahme.
57072 Siegen
Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für das in Abschnitt II.1.4 beschriebene Vorhaben zur Fachplanung folgender Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen),
Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,
Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen),
Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
Anlagengruppe 6 (Aufzugsanlagen),
Anlagengruppe 7 (Badetechnische Anlagen) und
Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation).
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung (siehe Abschnitt II.2.11) aller Leistungsphasen. Die Grundleistungen werden weitgehend beauftragt. Hinzu kommen ausgewählte besondere Leistungen. Näheres hierzu ist der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse) zu entnehmen.
Das Fertigstellungsdatum für das Bauvorhaben wird erst im Zuge der Leristungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt. Danach bemisst sich auch die Dauer des Planungsauftrags.
1) Referenzen über vergleichb. TGA-Planungleistungen zum Bereich HLS in den letzten 5 Jahren (Gewicht 30%), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Erfüllung folgender Anforderungen an die allg. Vergleichbarkeit der Referenz, Gewicht 8%:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Gebäude mit (mind.) 1 Duschraum mit mind. 5 Duschplätzen.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengr. 1 bis 3 bearbeitet.
c) Hierbei wurde mind. eine der LPhen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer LPh gilt dabei die vollständige Erbringung aller Leistungen; abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d.h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die jeweilige Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
d) Die Anlagengr. 1 bis 3 entsprachen mind. der Honorarzone II gem. HOAI.
e) Die Summe der Baukosten (KG 410-430 entspr. DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (o. MwSt.).
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine evtl. Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
1.2) zusätzl. zu Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Maßnahme war ein öffentl. Schwimmbad (Gewicht 8%);
1.3) zusätzl. zu Grundkriterium 1.1: Umfang bearbeitete und abgeschlossene LPhen (Gewicht 8%);
1.4) zusätzl. zu Grundkriterium 1.1: Baukostenvolumen KG 410-430 entspr. DIN 276 (Gewicht 4%);
1.5) zusätzl. zu Grundkriterium 1.1: Bauvergaben nach VOB/A oder vergleichb. öffentl. Vergabebestimmungen eines EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 2%).
2) Referenzen über vergleichbare TGA-Planungleistungen zum Bereich ELT/NT in den letzten 5 Jahren (Gewicht 25%), Unterkriterien:
2.1) Grundkriterium: Erfüllung folgender Anforderungen an die allg. Vergleichbarkeit der Referenz, Gewicht 7,5%:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) die Erweiterung, der Umbau oder die Modernisierung eines Gebäudes.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengr. 4 und 5 bearbeitet.
c) Hierbei wurde mind. eine der LPhen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer LPh gilt dabei die vollständige Erbringung aller Leistungen; abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die jeweilige Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
d) Die Anlagengr. 4 und 5 entsprachen mind. der Honorarzone II gem. HOAI.
e) Die Summe der Baukosten (KG 440-450 entspr. DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR o. MwSt.
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine evtl. Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
2.2) zusätzl. zu Grundkriterium 2.1: Gegenstand der Maßnahme war ein öffentliches Schwimmbad. (Gewicht 6%);
2.3) zusätzl. zu Grundkriterium 2.1: Umfang bearbeitete und abgeschlossene LPhen (Gewicht 7,5%);
2.4) zusätzl. zu Grundkriterium 2.1: Baukostenvolumen KG 440-450 entspr. DIN 276 (Gewicht 4%).
3) Referenzen über vergleichbare Fachplanungleistungen für Badetechnik in den letzten 5 Jahren (Gewicht 30%), Unterkriterien:
3.1) Grundkriterium: Erfüllung folgender Anforderungen an die allg. Vergleichbarkeit der Referenz, Gewicht 8%:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein öffentliches Schwimmbad.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Badetechnischen Anlagen (Anlagengr. 7) bearbeitet.
c) Hierbei wurde mind. eine der LPhen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer LPh gilt dabei die vollständige Erbringung aller Leistungen; abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die jeweilige Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
d) Die Anlagengr. Badetechnische Anlagen entsprach mind. der Honorarzone II gem. HOAI.
e) Die Baukosten der Badetechnischen Anlagen (KG 476 entspr. DIN 276) betrugen mind. [Betrag gelöscht] EUR o. MwSt.
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine evtl. Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
3.2) zusätzl. zu Grundkriterium 3.1: Gegenstand des Vorhabens war (u.a.) der Umbau, die Modernisierung und/oder die Erweiterung des Schwimmbads (Gewicht 8%);
3.3) zusätzl. zu Grundkriterium 3.1: Umfang bearbeitete und abgeschlossene LPhen (Gewicht 8%);
3.4) zusätzl. zu Grundkriterium 3.1: Baukosten KG 476 entspr. DIN 276 (Gewicht 4%);
3.5) zusätzl. zu Grundkriterium 3.1: Bauvergaben nach VOB/A oder vergleichb. öffentl. Vergabebestimmungen eines EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 2%).
4) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %), Unterkriterien:
4.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter (MA) mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in Fachrichtung Versorgungstechnik o. vergleichb. (Gewicht 3%);
4.2) aktuelle Anzahl fester MA mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in Fachrichtung Elektrotechnik o. vergleichb. (Gewicht 3%);
4.3) aktuelle Gesamtanzahl fester MA mit Abschluss als Ingenieur/in o. Techniker/in Fachrichtung Versorgungstechnik o. vergleichb. (Gewicht 2%);
4.4) aktuelle Gesamtanzahl fester MA mit Abschluss als Ingenieur/in o. Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichb. Fachrichtung (Gewicht 2%).
5) Finanzielle Leistungsfähigkeit: durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren, Gewicht: 5%.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9).
Die in Abschnitt II.2.7 angegebene Frist ist vorläufig und betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Der Fertigstellungstermin wird erst in den LPhen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik oder einer jeweils vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungleistungen für den Bereich HLS in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Gebäude mit (mindestens) einem Duschraum mit mindestens 5 Duschplätzen.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 bearbeitet.
c) Hierbei wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die jeweilige Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
d) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Summe der Baukosten (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
2. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungleistungen für den Bereich ELT/NT in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) die Erweiterung, der Umbau oder die Modernisierung eines Gebäudes.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5 bearbeitet.
c) Hierbei wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die jeweilige Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
d) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Summe der Baukosten (KG 440 bis 450 entspr. DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt.
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
3. Referenzen über vergleichbare Fachplanungleistungen für Badetechnik in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein öffentliches Schwimmbad.
b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Badetechnischen Anlagen (Anlagengruppe 7) bearbeitet.
c) Hierbei wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die jeweilige Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
d) Die Anlagengruppe Badetechnische Anlagen entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
e) Die Baukosten der Badetechnischen Anlagen (KG 476 entspr. DIN 276) betrugen mind. [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt.
f) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2017.
4. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
5. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Zu jeder der Ziffern 1, 2 und 3 müssen die nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter der jeweiligen Ziffer genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 abdecken.
Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die jeweilige Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 ebenfalls nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRNRQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland