Beschaffung v. Umzugsdienstleistungen f.d. Bundesarchiv Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.12 - 0440/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung v. Umzugsdienstleistungen f.d. Bundesarchiv Berlin
Gegenstand der Ausschrieibung ist die Erbringung von Umzugsdienstleistungen, inkl. Fachpersonal und Hilfsmitteln, für das Bundesarchiv in Berlin.
13403 Berlin
12205 Berlin
10785 Berlin
13507 Berlin
Umzuziehen sind ca. 87 tlfm Archivmaterial und ca. 300 Mitarbeiter-Arbeistplätze (Büroarbeitsplätze, Recherchearbeitplätze u.a.)
Neben den fixen Leistungsbestandteilen können zusätzliche Abrufpositionen im Bereich handwerklicher und sonstiger Unterstützender Tätigkeiten beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.4.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45VgV
Bitte legen Sie folgende Erklärungen und Nachweise vor:
3.4.1.1 Anbieterdarstellung
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar, indem Sie in der Anlage 'Anbieterdarstellung' folgende Angaben machen:
a. Organisatorischer Aufbau Ihres Unternehmens, die gesellschaftsrechtliche Organisationsform, Sitz und Niederlassungen der Firma. Geben Sie weiter bitte an, in welchen Tätigkeitsschwerpunkten seit welchem Zeitpunkt Ihr Unternehmen tätig ist.
b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr bzw. waren in den letzten vier Geschäftsjahren in Ihrem Unternehmen durchschnittlich im für die ausgeschriebene Leistung (Durchführung von Umzugs- und Transportdienstleistungen) relevanten Bereich beschäftigt? Der Bieter muss mindestens über einen durchschnittlichen Mitarbeiterstamm in Höhe von 15 sozialversicherungsrechtlich festangestellten Mitarbeitern in den letzten vier Jahren verfügen.
3.4.1.2 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
Die Anlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Die Eigenerklärung ist dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Fügen Sie zusätzlich die/den entsprechenden Versiche-rungsnachweis/e bei.
3.4.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
3.4.2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Umzugs- bzw. Transportdienstleistungen sind Gegenstand der aufgeführten Referenz-Dienstleistung.
• Mindestens eine Referenz muss Büroumzüge darstellen.
Die Referenzen für Büroumzüge müssen einen Umzug mit Standortwechsel beinhalten und einen Auftragswert von mindestens 30.000,-€ als Hauptauftragswert aufweisen.
• Eine Referenz muss den Umzug von mindestens 50.000 Laufmetern Archiv- oder Bibliotheksgut beinhalten.
• mindestens eine Referenz muss die Verpackung und Umlagerung von Archivalien zwischen zwei oder mehr Liegenschaften darstellen und einen Auftragswert von min. 60.000,-€ haben.
• Die genannten Referenzen müssen abgeschlossen, d.h. der Auftrag muss bereits beendet sein.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.