Rahmenvereinbarung für Zeitarbeitskräfte zur Corona-Kontaktnachverfolgung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/2005/2006/2007
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Zeitarbeitskräfte zur Corona-Kontaktnachverfolgung
Rahmenvertrag über die Zurverfügungstellung von bis zu 20 Zeitarbeitskräften für den Einsatz im Rahmen der Corona- Kontaktnachverfolgung und ggf. weiterer Verwaltungsbereiche über einen Zeitraum von 24 Monaten für den Ennepe-Ruhr-Kreis.
Hauptstr. 92, 58332 Schwelm ggf. Nebenstelle Schwanenmarkt Witten
Rahmenvereinbarung über die Arbeitnehmerüberlassung zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie und ggf. weiterer Verwaltungsbereiche über einen Zeitraum von 24 Monaten für den Ennepe-Ruhr-Kreis.
Es besteht ein Personalbedarf von bis zu 20 Vollzeitäquivalenten. Der Rahmenvertrag soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer über eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 S. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- E5 Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in mindestens folgender Höhe (je Schadensereignis): 1.000.000 € für Sach- und Personenschäden, 50.000 € bei Vermögensschäden. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Betriebshaftpflicht des Bieters zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung zum Abschluss bzw. zur Erhöhung einer entsprechenden Versicherung abzugeben.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB gemäß Formular E1 521EU/EN (Anlage E1) - beizubringen auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie bei Eignungsleihe mit Angebotsabgabe, von Unterauftragnehmern spätestens vor Vertragsschluss
- bei Bietergemeinschaften - Angaben zur Bietergemeinschaft gem. Formular E2 531 EU/EN, sowie sämtliche aufgeführte Eignungsnachweise
- bei Unterauftragnehmern nach § 36 VGV (sofern bekannt) oder Eignungsleihe nach § 47 VGV: Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung - Erklärungen gem. Formular, E3 532 EU/EN, bei Eignungsleihe zusätzlich Formular E4 533 EU/EN, sowie sämtliche aufgeführte Eignungsnachweise
- bei Bietergemeinschaften - Angaben zur Bietergemeinschaft gem. Formular E2 531 EU/EN, sowie sämtliche aufgeführte Eignungsnachweise
- bei Unterauftragnehmern nach § 36 VGV (sofern bekannt) oder Eignungsleihe nach § 47 VGV: Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung - Erklärungen gem. Formular, E3 532 EU/EN, bei Eignungsleihe zusätzlich Formular E4 533 EU/EN, sowie sämtliche aufgeführte Eignungsnachweise
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund des erneuten, in diesem Ausmaß nicht vorhersehbaren Anstiegs der Infektionszahlen besteht beim Ennepe-Ruhr-Kreis zur wirksamen Eindämmung der Covid-19 Infektionen zusätzlicher Personalbedarf im Bereich der Kontaktnachverfolgung. Trotz bereits erfolgter Verlängerung bestehender Arbeitsverträge von bereits beschäftigten Kontaktermittlern und zusätzlicher Rekrutierung von Initiativbewerbern besteht für die zwingend erforderliche Kontaktnachverfolgung ein zusätzlicher Personalbedarf von bis zu 20 VZÄ.
Um diesen Personalbedarf kurzfristig, angepasst an die herrschende Pandemiesituation flexibel decken zu können und die erhebliche andauernde Belastung des Stammpersonals zu reduzieren, ist im Rahmen einer EU-weiten Vergabe der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Dienstleistung über die Zurverfügungstellung von Zeitarbeitspersonal in einem Umfang von bis zu 20 VZÄ zwingend erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.