Klinikum Herford AöR, Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VGV-N-TN-KH 30/2021 ZV 295/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Herford AöR, Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Die Klinikum Herford AöR vergibt einen Auftrag über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Klinikum Herford AöR und die Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereich 1 – Klinikum Herford AöR:Das Klinikum Herford ist mit 803 Betten das größte Krankenhaus im Kreis Herford. Mit rund 2.100 Mitarbeitenden ist die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der größte Arbeitgeber der Stadt Herford. Das Klinikum war bis Juli 2016 akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover und ist seitdem Kooperationspartner des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum (UK RUB). Das Klinikum Herford verfügt darüber hinaus über zwei Tochtergesellschaften, welche im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen mit abzusichern sind: MVZ am Klinikum Herford GmbH und Schulen für Pflegeberufe Herford/Lippe GmbH. Weitere Informationen können der Homepage des Klinikums www.klinikum-herford.de entnommen werden. Bereich 2 – Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH:Das Lukas-Krankenhaus Bünde versorgt mit rund 700 Mitarbeitenden und 281 Betten 12.000 stationäre und 20.000 ambulante Patienten. Darüber hinaus verfügt das Lukas-Krankenhaus Bünde über drei Tochtergesellschaften, welche im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen mit abzusichern sind: die Lukra:Service GmbH, die Lukra:Concept GmbH und die Ev. Krankenhaus Enger gGmbH mit den drei Teilbereichen: Fachklinik für Geriatrie, Matthias-Claudius-Altenheim (MCH) und das Wohn- und Pflegezentrum (WPZ). Weitere Informationen können der Homepage des Krankenhauses www.lukas-krankenhaus.de entnommen werden. Bereich 1 – Klinikum Herford AöR:Betriebs- und Berufs- Haftpflicht-Versicherung (inkl. Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadens-Versicherung) auf Claims-Made-Basis (zwingend). Versicherungssumme zur Betriebs-Haftpflicht-Versicherung: 15.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 1.000.000,00 € für Vermögensschäden; jeweils jährlich 3-fach maximiert. Versicherungssumme zur Umwelt-Haftpflicht-Versicherung: 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden; jährlich 1-fach maximiert.Versicherungssumme zur Umweltschaden-Versicherung: 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden; jährlich 1-fach maximiert. Bereich 2 – Lukas-Krankenhaus Bünde gGmbH:Betriebs- und Berufs- Haftpflicht-Versicherung (inkl. Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadens-Versicherung) auf Claims-Made-Basis (zwingend). Versicherungssumme zur Betriebs-Haftpflicht-Versicherung: 10.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 1.000.000,00 € für Vermögensschäden; jeweils jährlich 3-fach maximiert. Versicherungssumme zur Umwelt-Haftpflicht-Versicherung: 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden; jährlich 1-fach maximiert.Versicherungssumme zur Umweltschaden-Versicherung: 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden; jährlich 1-fach maximiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.