Linienbedarfsverkehr Netliner Referenznummer der Bekanntmachung: 20211312 KBB_Ja
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aseag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbedarfsverkehr Netliner
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Betriebsleistungen im Linienbedarfsverkehr gem. § 44 Personenbeförderungsgesetz ab dem 01.05.2022 in den Bedienungsgebieten Aachen Nord und Roetgen. Die zu vergebenen Aufträge haben eine Laufzeit von 28 Monaten.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fahrzeuge werden vom Auftraggeber gestellt. Lediglich das Ersatzfahrzeug ist vom Auftragnehmer vorzuhalten (Punkt 5 der Leistungsbeschreibung).
NetLiner Aachen Nord
Städteregion Aachen Bedienungsgebiet Aachen Nord
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Betriebsleistungen im Linienbedarfsverkehr gem. § 44 Personenbeförderungsgesetz ab dem 01.05.2022 im Bedienungsgebiet Aachen Nord
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) Portal anonymisiert zur Verfügung stellen.
NetLiner Roetgen
Städteregion Aachen Roetgen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Betriebsleistungen im Linienbedarfsverkehr gem. § 44 Personenbeförderungsgesetz ab dem 01.05.2022 im Bedienungsgebiet Roetgen
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) Portal anonymisiert zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind (Vordruck 1),
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat (Vordruck 1),
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft
überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 6 und 7).
Mit dem Teilnahmeantrag soll der Bewerber seine Bonität durch Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform) oder einem gleichwertigen Nachweis nachweisen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist eine "mittlere Bonität" (entspricht im Bonitätsindex Creditreform < 300 Punkte). Die Vorlage ergänzender Unterlagen, die über die Bonität des Bewerbers ebenfalls Aufschluss geben, ist möglich. Bei Zweifeln über die Bonität des Bewerbers behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 6 und 7).
- Vorlage der Konzession nach § 49 PBefG (Vordruck 8),
- Vorlage von Referenzen im Linienverkehr (Vordruck 4) über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Das eingesetzte Personal muss wegen der systembedingt ständig wechselnden Fahrwege über sehr gute Ortskenntnisse verfügen. Dies kann beispielsweise durch Referenzen über vergleichbare Einsätze des auch hier eingesetzten Personals in Aachen Nord bzw. Roetgen oder durch eine Erläuterung, wie das eingesetzte Personal die benötigten Ortskenntnisse bis zur Betriebsaufnahme erlangen soll, nachgewiesen werden.
Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenez an den Aufftraggeber weitergegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Auf die Möglichkeit der Eingnungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 6 und 7).
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden.
Der Bieter/der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
- er damit einverstanden ist seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens nach dem am Ort der Leistungserbringung für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
Modalitäten zu bezahlen, und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen (Mindeststandard NWO/verdi MTV und LTV in der jeweils gültigen Fassung),
- er sicherstellt, dass alle an der Ausführung des Auftrages beteiligten Personen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterwiesen werden, und dies dokumentiert wird; darüber hinaus gewährleistet er, dass die zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden
gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 1.3) genannte Vergabeportal anonymisiert statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung
des Auftraggebers.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftragge-ber wegen nicht abschließend
beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
5. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Aufftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. Nimmt der Bieter
in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Erklärung "Eignungsleihe" (Vorduck 6) und die "Verpflichtungserklärung Eignungsleiher" (Vorduck 7)
sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
6. Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Aufftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar.
Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z. B. Bonitätsauskunft) stellt der Aufftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert.
7. Die ASEAG behält sich vor, das Vergabeverfahren nach Maßgabe des § 57 SektVO ganz oder teilweise einzustellen. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Einstellung sind, soweit rechtlich zulässig,
Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.
8. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 fordern und Abfragen bei Korruptions- und Verga-beregistern vornehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYZMT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.