Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK2_2021_0232_TW_52
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion
Totalunternehmerleistung für Planung und schlüsselfertige Modernisierung und Umbau des Lohrheidestadions zu einem modernen Leichtathletikstadion einschl. des Neubaus einer Kampfbahn B und einer Trainingshalle. Die Leistung umfasst die Generalplanung und die schlüsselfertige Erstellung einschl. aller erforderlichen Bauleistungen. Das Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb., Darstellung der Leistung durch Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Loheidestadion Bochum
Totalunternehmerleistung für Planung und schlüsselfertige Modernisierung und Umbau des Lohrheidestadions zu einem modernen Leichtathletikstadion einschl. des Neubaus einer Kampfbahn B und einer Trainingshalle. Die Leistung umfasst die Generalplanung und die schlüsselfertige Erstellung einschl. aller erforderlichen Bauleistungen. Das Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb., Darstellung der Leistung durch Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Die Kriterien werden in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister
Der Umsatz aus Planungs- und Bauleistungen des Bewerbers muss in den Jahren 2017/2018/2019 oder 2018/2019/2020 jährlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben. Der Bewerber/ die oder Bewerbergemeinschaft kann sich zur Erfüllung der Mindestanforderung an den Umsatz aus Planungs- und Bauleistungen der Kapazitäten anderer, ggf. verbundener Unternehmen, wie insbesondere eines Mutterkonzerns, bedienen.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5% des Auftragswertes müssen als Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt werden.
Bauunternehmen und Architekt
Als Mindestreferenzen müssen erfüllt sein:
Mindestreferenzen Stadionbau und -planung:
Option 1: Referenz des Bauunternehmens für ein Stadion ("Stadionreferenz TU") gemäß 1.1 und Referenz des Architekten für eine Versammlungsstätte ("Planungsreferenz Architekt") gemäß 1.2
oder Option 2
Referenz des Bauunternehmens für eine Versammlungsstätte ("Baureferenz TU") gemäß 2.1 und Referenz des Architekten für ein Stadion ("Stadionreferenz Architekt") gemäß 2.2
Der Bewerber muss sich dieser Optionen entscheiden
Mindestreferenz Freianlagen
Baureferenz Sportanlagen gemäß 3.1
oder
Planungsreferenz Sportanlagen gemäß 3.2
Im Einzelnen:
Mindestreferenzen Stadionbau und -planung
Option1
1.1. Stadionreferenz TU
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt realisiert haben, das folgenden Anforderungen entspricht:
Stadion (Hauptnutzung Fußball oder Leichtathletik) oder Tribüne nach nationalem Ligastandard der 1. oder 2. Liga in der Auftragsart "schlüsselfertige Erstellung Bau" oder "Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau"; in der EU, Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto; mindestens 5.000 Besucherplätze; als Neubau oder grundlegender Umbau; Inbetriebnahme im Zeitraum 2014 bis 2021 oder derzeit im Bau.
Hinweise:
Sofern das Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen, ggf. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
und
1.2 Planungsreferenz Architekt
Der Architekt muss mindestens eine realisierte Veranstaltungsstätte in der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entspricht: Baukosten mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto KG 200-600; mindestens 2.500 Besucherplätze; Event-/Drittnutzungsbereiche für mindestens 500 Besucher außerhalb der Szenenfläche; als Neubau oder grundlegender (Teil)-Umbau; fertiggestellt im Zeitraum 2014 bis 2021 oder derzeit im Bau; Auftrag des Architekten mindestens HOAI Phase II-IV.
oder Option 2
2.1 Baureferenz TU
Der Bewerber hat mindestens ein Referenzprojekt realisiert haben, das folgenden Anforderungen entspricht:
Veranstaltungsstätte in der Auftragsart "schlüsselfertige Erstellung Bau" oder "Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau"; in der EU, Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto; mindestens 2.500 Besucherplätze; Event-/Drittnutzungsbereiche für mindestens 500 Besucher in das Stadion integriert, als Neubau oder grundlegender Umbau; Inbetriebnahme im Zeitraum 2014 bis 2021 oder derzeit im Bau.
Hinweis:
Sofern das Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % netto betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen, ggf. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
und
2.2 Stadionreferenz Architekt
Der Architekt muss mindestens ein Stadion (Hauptnutzung Fußball oder Leichtathletik) oder eine Tribüne nach nationalem Ligastandard der 1. oder 2. Liga in der EU geplant haben, das folgenden Anforderungen entspricht: Mindestens 5.000 Besucherplätze im Planungsumfang, Baukosten mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto KG 200-600; Event-/Drittnutzungsbereiche für mindestens 500 Besucher in das Stadion integriert; multifunktionales Nutzungskonzept; als Neubau oder grundlegender Umbau; Inbetriebnahme im Zeitraum 2014 bis 2021 oder derzeit im Bau Auftrag des Architekten mindestens HOAI Phase II-IV.
Mindestreferenz Freianlagen
3.1 Baureferenz Sportanlagen
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt realisiert haben, das folgenden Anforderungen entspricht:
Bau von einer Sportanlage mit mindestens einem Kunstrasenplatz und Kunststofflaufbahn inkl. der dazugehörigen technischen Einrichtungen (Zaunanlagen Entwässerung, Bewässerung, Flutlicht) in der EU, Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto; Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2014 bis 2021 oder derzeit im Bau.
Hinweis:
Sofern das Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % und der Auftragswert des Bewerbers mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen, ggf. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
Hinweis:
Es ist zulässig, die Baureferenz Sportanlagen über einen Nachunternehmer zu erbringen. In diesem Fall ist der Nachunternehmer mit der Bewerbung zu benennen.
oder
3.2 Planungsreferenz Sportanlagen
Der Außenanlagenplaner/Sportanlagenplaner muss mindestens eine Sportanlage mit mindestens einem Kunstrasenplatz und Kunststofflaufbahn in der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entspricht: Baukosten mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto KG 200-600; Neubau oder grundlegender Umbau; Inbetriebnahme im Zeitraum 2015 bis 2021 oder derzeit im Bau, Auftrag des Architekten mindestens HOAI Phase II-V.
Sofern diese Option zum Nachweis der Mindestreferenzen gewählt wird, ist der Sportanlagenplaner mit der Bewerbung zu benennen.
Zusatzreferenzen
Der Bewerber kann folgende Zusatzreferenzen benennen:
4.1 Baureferenzen Stadion
Nennung und Beschreibung maximal drei weiterer Referenzprojekte, die folgenden Anforderungen entsprechen: Fußballstadien oder Leichtathletikstadien oder Tribüne in der EU mit mindestens 5.000 Besucherplätzen, Auftragsart schlüsselfertige Erstellung Bau oder Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau, als Neubau/ grundlegender Umbau oder grundlegender Teilneubau/Teilumbau, fertiggestellt im Zeitraum 2014 bis 20121 oder derzeit im Bau.
4.2 Stadionreferenzen Architekt
Nennung und Beschreibung maximal drei weiterer realisierter Referenzprojekte, die folgenden Anforderungen entsprechen: Stadion oder Tribüne in der EU mit mindestens 5.000 Besucherplätzen, fertiggestellt im Zeitraum 2014-2021 oder derzeit im Bau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSD5C5
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird ausdrücklich auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und den unter I.3) abrufbaren Unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten
Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.