Rahmenvertrag für vereinfachte und eingehende Überwachung von Webauftritten und mobilen Anwendungen auf Barrierefreiheit Referenznummer der Bekanntmachung: ID:1.990.767
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für vereinfachte und eingehende Überwachung von Webauftritten und mobilen Anwendungen auf Barrierefreiheit
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über drei Lose, der einen Teil der zu prüfenden Webauftritte der BFIT-Bund an erfahrene Unternehmen mit technischer und organisatorischer Expertise aus dem Bereich der Prüfungen zur digitalen Barrierefreiheit vergibt.
Vereinfachte Überwachung von Webauftritten
Berlin
Das Ziel der Prüfung für Los 1 ist es, einen groben Überblick über die Barrierefreiheit von Webauftritten zu bekommen. Näheres kann der Leistungsbeschreibung zu Los 1 entnommen werden (s. Anlage 1).
Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegte Höchstmenge vorzeitig erreicht wird.
Eingehende Überwachung von Webauftritten ( siehe Anlage 2)
Berlin
Das Los 2 beinhaltet eine eingehende Überprüfung der Inhalte sowie von bestimmten Prozessen, die die Benutzer auf einem Webauftrtt durchführen können. Getestet werden also komplexe Abläufe, die auf Interaktionen der Nutzer mit dem Webauftritt basieren. Näheres kann der Leistungsbeschreibung zu Los 2 entnommen werden (s. Anlage 2).
Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegte Höchstmenge vorzeitig erreicht wird.
Eingehende Überwachung von mobilen Anwendungen
Berlin
Das Los 3 beinhaltet die eingehende Prüfung der Inhalte sowie von bestimmten Prozessen, die die Benutzer innerhalb der mobilen Anwendung ansehen bzw. benutzen können. Getestet werden also komplexe Abläufe, die auf Interaktionen der Nutzer mit der mobilen Anwendung basieren. Näheres kann der Leistungsbeschreibung zu Los 3 entnommen werden (S. Anlage 3).
Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegte Höchstmenge vorzeitig erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5) (gilt für alle Lose)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste Lose 1 und 2 (Anlage 4a) (falls zutreffend)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste Los 3 (Anlage 4b) (falls zutreffend)
- ein Blanco des Prüfdokumentes nach Punkt 6.1 der jeweiligen Leistungsbeschreibung Los 1-3 ist dem Angebot beizufügen (je beworbenem Los)
Bei Los 1+2 wird ein Nachweis von mindestens drei Referenzen vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang bei der Überwachung von Webauftritten) ab 2018 mit Ansprechpartner und Telefonnummer bei Sozialversicherungsträgern, Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden sowie öffentlichen Stellen nach § 99 GWB gefordert.
Bei Los 3 wird ein Nachweis von mindestens drei Referenzen vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang bei der eingehenden Überwachung von mobilen Anwendungen) ab 2018 mit Ansprechpartner und Telefonnummer bei Sozialversicherungsträgern, Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden sowie öffentlichen Stellen nach § 99 GWB gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.