Beschäftigungsbegleitendes Coaching §16i SGB II Referenznummer der Bekanntmachung: 34348-FB56-02-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de/jobcenter
Abschnitt II: Gegenstand
Beschäftigungsbegleitendes Coaching §16i SGB II
Durch das Teilhabechancengesetz sollen für arbeitsmarktferne und langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) nach §16i SGB II am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt gefördert werden. Der geförderte Arbeitnehmer (Teilnehmende) soll eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erhalten. Der Arbeitgeber hat in den ersten 12 Monaten den Teilnehmenden im angemessenen Umfang freizustellen. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung kann für die gesamte Dauer der Förderung erfolgen.
Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung kann zudem bis zu sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung im Anschluss an ein nach § 16i SGB II geförderten Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber erbracht werden, auch wenn die Hilfebedürftigkeit während der Förderung nach Absatz 1 entfallen ist, sofern sie ohne die Aufnahme der Anschlussbeschäftigung erneut eintreten würde.
Das vorrangige Ziel der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ist es, den Teilnehmenden ab Arbeitsaufnahme zu begleiten, das Leistungsvermögen zu verbessern, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren und perspektivisch den Übergang in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen.
Dazu gehört auch, einen möglichen Bedarf an Weiterbildung zu erkennen und diesen mit dem Arbeitgeber abzustimmen und anschließend dem Bedarfsträger Vorschläge für die Umsetzung zu unterbreiten.
00000 Essen Ruhr
Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB), die die Voraussetzungen nach § 16i SGB II erfüllen, somit eLB, die
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- die für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten haben,
- die in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren und
- für die Zuschüsse an Arbeitgeber nach §16 Abs. 1 SGB II Absatz 1 noch nicht für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sind.
Weiterhin können Teilnehmende darunter sein, die in den letzten 5 Jahren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhalten haben und
- in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kinde leben oder
- schwerbehindert im Sinne des §2 Absatz 2 und 3 des Neunten Sozialgesetzbuch sind.
Unter diesen oben genannten Teilnehmenden können auch Personen sein, die trotz vollständig abgeschlossener Sprachförderkette weiterhin über wenig bis kaum ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Die Maßnahmedauer (Vertragsbeginn und -ende) sowie das Ende des zeitlichen Korridors, in dem die Teilnehmer zugewiesen werden (Zuweisungskorridor) ergeben sich aus dem Los- und Preisblatt.
Gemäß § 16 i SGB II beträgt die Teilnahmedauer längstens 5 Jahre. Sie wird bis zu sechs Monate verlängert, wenn der Teilnehmende eine Anschlussbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufnimmt, auch wenn die Hilfebedürftigkeit während der Förderung nach Absatz 1 entfallen ist, sofern sie ohne die Aufnahme der Anschlussbeschäftigung erneut eintreten würde. Darüber hinaus ist eine Verlängerung nicht möglich.
Die Zuweisungsdauer in die beschäftigungsbegleitende Betreuung erfolgt unabhängig vom Zuweisungszeitpunkt i. d. R. bis zum Vertragsende. Im Rahmen von potentiellen Optionsziehungen der Maßnahme können die Teilnehmenden erneut in die Maßnahme zugewiesen werden.
Es gibt 270 Teilnehmerplätze.
Maßnahmebeginn ist der 01.04.2022
Maßnahmeende ist der 31.03.2023
Inhalte
- Beratung, Betreuung und Begleitung der Teilnehmenden während des gesamten Förderzeitraumes der Beschäftigung
- Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen für den beruflichen Alltag, zum Beispiel im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt,
- Aufbau von betrieblichen Tagesstrukturen im betrieblichen Umfeld über einen längeren Zeitraum,
- Hilfen bei Behördengängen/Antragstellungen (z. B. Wohngeld, Kindergeldzuschlag),
- Hilfe bei der Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II,
- Alltagshilfen (zum Beispiel Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Einkauf, Erscheinungsbild, Änderung der Freizeitgestaltung, Selbstversorgung),
- Soziale Aktivierung, Vermittlung des betrieblichen Umfelds und der Anforderungen im Arbeitsalltag (pünktlicher Arbeitsbeginn, Erwartungen des Arbeitgebers und ähnliches),
- Verhaltenstraining, zum Beispiel Umgang mit dem Arbeitgeber/den Kollegen am Arbeitsplatz
- Bei Konflikten am Arbeitsplatz evtl. Mediation mit allen Beteiligten (mit Einverständnis des Arbeitgebers und den betroffenen Arbeitskollegen)
- Krisenintervention und Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz,
- Hilfestellung bei Einstellung des ALG II Bezuges während einer laufenden §16i Beschäftigung
- Auf Wunsch des Teilnehmenden Einbeziehung und Beratung der gesamten Bedarfsgemeinschaft
- Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII),
- Unterstützung der Teilnehmenden bei Abbruch oder Beendigung der Förderung
- Gezielte Hilfestellung, z. B. bei kurzfristigem Ausfall der Kinderbetreuung, Schuldenproblematik, Einrichten von Daueraufträgen,
- Möglichen Bedarf an Weiterbildung erkennen und diesen mit dem Arbeitgeber abzustimmen und anschließend dem Bedarfsträger Vorschläge für die Umsetzung unterbreiten,
- Übergangsmanagement zum Ende der Nachbeschäftigung beziehungsweise zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses sowie in ungeförderte Beschäftigung
Bedarfsorientiert gefördert werden können darüber hinaus:
- Persönliche Kompetenzen (zum Beispiel Motivation, Leistungsfähigkeit, aber auch Selbstbild, Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Selbständigkeit, Offenheit, Wertehaltung, Empathie),
- Soziale Kompetenzen (zum Beispiel Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit),
- Methodische Kompetenzen (zum Beispiel Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lernfähigkeit, Einordnung und Bewertung von Wissen),
- Interkulturelle Kompetenzen (zum Beispiel Verständnis und Toleranz für sowie im Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen).
Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen.
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge und entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben
Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird verlangt, dass die gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen
Abschnitt IV: Verfahren
keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YY66
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland