Sicherheitsdienstleistungen Klärwerk Düsseldorf Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2021-0050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Klärwerk Düsseldorf Nord
Sicherheitsdienstleistungen und Containerstellung auf dem Gelände des Klärwerk Düsseldorf-Nord (Standort Meerbusch)
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb Auf'm Hennekamp 47 40225 Düsseldorf Deutschland
Sicherheitsdiensleistung und Containerstellung an Tor 1. Die Laufzeit des Rahmenvertrages für Tor 1 beträgt ca. 1 Jahr und beginnt im 1. Quartal 2022 nach Absprache mit dem AN und endet am 31.12.2022.
Seitens des Auftragsgebers besteht die Option, den Vertrag jeweils drei mal 1 Jahr zu verlängern (Jahre 2023, 2024, 2025).
Die Laufzeit des Rahmenvertrages für Los 2 beträgt ca. 1,5 Jahre und beginnt im 2./3. Quartal 2022 nach Absprache mit dem AN und endet am 31.12.2023.
Seitens des Auftragsgebers besteht die Option, den Vertrag jeweils zwei mal 1 Jahr zu verlängern (Jahre 2024 und 2025).
Die Entscheidung zur Verlängerung der Rahmenverträge für Tor 1 und Tor 2 obliegt dem Auftraggeber. Dieser wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages dem Auftragnehmer in Textform mitteilen, ob er den Rahmenvertrag um ein Anschlussjahr verlängert.
Vertragsbeginn 1. Quartal nach Absprache mit dem Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
Nachweis der Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Millionen Euro für Personenschäden pro Schadenfall und Person und 1Million Euro für Sachschäden pro Schadenfall
Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswerts; Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts/Dauer der Leistungserbringung; Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages; Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen. Siehe III.1.1, III.1.2 und III.1.3. . Auf die notwendige Vorlage der Qualifikationen aus der
Leistungsbeschreibung für die einzusetzenden Mitarbeiter/innen zum
Auftragsbeginn wird nochmal hingewiesen!
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern erforderlich, sind die Vordrucke ZV 3-5 (Bietergemeinschaften oder Nachunternehmer) ausgefüllt mitdem Angbeot einzureichen. Das Formblatt Eigenerklärung ist in den Vergabeunterlagen
enthalten und enthält u.a. folgende Angaben: Angabe ob ein
Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dies beantragt ist, Angabe
ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, Angabe, dass
keine schweren Verfehlungen begangen wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.