Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Mühlenkreiskliniken (AöR) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/300428
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Mühlenkreiskliniken (AöR)
Rahmenvertrag für die Prüfung der Jahresabschlüsse und Erstellung der Jahresberichte einschl. div. Testate und Bescheinigungen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) sind ein kommunaler Gesundheitskonzern in öffentlicher Trägerschaft mit fünf Krankenhäusern und Kliniken im Kreis Minden-Lübbecke sowie einer eigenen Ausbildungsakademie. Zum Konzern gehören das Johannes Wesling Klinikum Minden als Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum und Maximalversorger der Region, das Krankenhaus Rahden als Krankenhaus der Grundversorgung, das Krankenhaus Lübbecke und das Krankenhaus Bad Oeynhausen als Grund- und Regelversorger, das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit in Lübbecke sowie die Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH in Bad Oeynhausen als orthopädisches Fachkrankenhaus. Die Mühlenkreiskliniken (AöR) beabsichtigen die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 bis 2025 an einen Wirtschaftsprüfer nach Maßgabe dieser Vergabe zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die genannten Preise entsprechen nicht den realen Preisen. Diese können aus Bieterschutzgründen nicht offen gelegt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.