Deutsche Botschaft in Moskau - Technische Ausrüstung und Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: 480/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Botschaft in Moskau - Technische Ausrüstung und Wartung
Siehe Punkt II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Deutsche Botschaft Moskau
Generalsanierung der Residenz
Povarskaja 46, Geb. 1,2,3
121069 Moskau
Auf dem Grundstück Povarskaya 46 in Moskau befindet sich ein Wohngebäude mit Nebengelassen (Wirtschaftsgebäude und Garage). Das Wohngebäude, die Nebengebäude und die Einfriedungsmauer stehen unter Denkmalschutz mit besonderen Erhaltungswert. Die Baumaßnahme an den Gebäuden wurden vom Moskauer Amt für Kulturerbe (Mosgonasledije) am 28.10.2019 genehmigt.
Das Hauptgebäude wurde 1911 im Stil der italienischen erbaut.
Das Residenzgebäude ist seit 1956 Wohnung und Dienstsitz des deutschen Botschafters in Moskau. Das Gebäude befindet sich im Besitz der Russischen Föderation, vertreten durch das GlawUpDK und wird durch die Bundesrepublik Deutschland als Residenz des deutschen Botschafters gemietet.
Die Baumaßnahme umfasst:
- Die Generalsanierung der Residenz, aller Nebengebäude, Einfriedungsmauer, Außenanlagen
Fläche des Baugrundstücks: 2.458 m²
Bebaute Fläche: 1.085 m²
Bruttogrundfläche aller Gebäude: 2.800,91m²
Bruttorauminhalt aller Gebäude: 9.820,57 m³
- Brandschutztechnische Ertüchtigung
- Sicherheitstechnische Ertüchtigung
Ertüchtigung aller Fenster und Gebäudezugangstüren zur Herstellung der vorgegebenen Sicherheitsanforderungen an Einbruch-, Durchwurf- und Durchschussschutz
- Barrierefreie Erschließung
Anbau eines Aufzugs an das Residenzgebäude
- Neubau Außenwache FB7
- Erneuerung der Außenanlagen einschl. Einfriedung und Tor
- Sanierung / Umbau Kriechkeller zum Medienkanal
Folgende Gewerke mit Leistungsbeispielen kommen zum Einsatz
Sanitär
50 St Abbruch Bestandsobjekt
400 m Abbruch Trinkwasserleitung
50 St Montage von Neuen Sanitäreinrichtungsgegenständen
500 m Montage neuer Trinkwasserleitung
50 m Abbruch Abwasserleitungen
300 m Montage neuer Abwasserleitung
Heizung/Kälte
250 m Kupferrohr für Klimakaltwasser
17 St Klimakonvektoren
4 St Flüssigkeitskühlsätze
480 m Kupferrohr für Heizungswasser
50 St Ausbau und Wiedereinbau von Gliederheizkörper
8 St Neue Gliederheizkörper
Lüftung
16 St Demontage von 16 VRV Kälteanlagen
80 m Demontage von 8 bis 20mm Kupferleitung für Kältemittel
16 St LTA Geräte
4 St Multispli-Außengerät
Starkstromanlagen
11 St Unterverteilungen
15.000 m Starkstromleitungen
166 St Leuchten Grundbeleuchtung
25 St Leuchten Repräsentativ
65 St Akzentbeleuchtung
25 St Leuchten im Außenbereich
Schwachstromanlagen
1 St BMA mit 4 Ringen
1 St Antennenanlage mit zwei Schüsseln
1 St SAA
1 St Videoanlage ca. 7 Kameras
Gebäudeautomation
4 St ISP Informationsschwerpunkte (beinhaltet Schaltschränke und Automationssysteme)
100 St Feldgeräte
3.500 m Starkstromleitungen
3.000 m Datenleitung
150 m LWL-Leitung
120 m Kat. 6 Leitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Siehe Punkt III.1.1
Siehe Punkt III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Bundesamt für Bauwesen und Raumordung
Deichmanns Aue 31-37
D-53179 Bonn
(Die Angebotseröffnung wird elektronisch durchgeführt)
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende:21.01.2022
Das Angebotsschreiben Formblatt 213 wird nicht nachgefordert (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A).
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die
Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de