Nachnutzung Frauenklinik - VP 1 Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-071-352
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachnutzung Frauenklinik - VP 1 Fliesenarbeiten
Im Zuge der Nachnutzung der Frauenklinik werden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im laufenden Krankenhaus- und OP Betrieb innerhalb der Frauenklinik erforderlich.
Neben den baulichen Mängeln werden auch im anlagentechnischen Bereich umfangreiche Umbau- / Sanierungs und Ertüchtigungsmaßnahmen zur Realisierung der vorgesehenen Nachnutzung der Gebäude erforderlich. Neben den anlagentechnischen Mängeln werden auch im baulichen Bereich umfangreiche Umbau- / Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen zur Realisierung der vorgesehenen Nachnutzung der Gebäude
erforderlich. Mittlerweile liegt auch die aktualisierte brandschutztechnische Bewertung des Gebäudekomplexes
in Form eines Brandschutzkonzeptes vor, welches die Defizite im Bereich des Brandschutzes aufzeigt. Außenwände / Innenwände (Vertikale Baukonstruktionen) Grundsätzlich werden die Raumstrukturen der Bettenbereiche im Hangflügel und den sonstigen Bereichen der Frauenklinik im Wesentlichen übernommen. Bei der Grundrissplanung war ein wesentlicher Ansatz, dass statische Eingriffe so gering wie möglich gehalten werden sollten und immer dort, wo unter Berücksichtigung der neuen Nutzung in den entsprechenden Teilbereichen möglich, die vorhandenen Raumstrukturen beibehalten werden sollen.
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Deckenbeläge (Böden)
Betonwerksteinbeläge in den Fluren sollen teilweise erhalten bleiben. Die übrigen Bodenbeläge werden in den meisten Bereichen durch neue elastische PVC-Beläge, teilw. ableitfähig ersetzt.
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Die Bestandsböden weisen an vielen Stellen innerhalb der Frauenklinik Verfärbungen (besonders im Bereich von Desinfektionsmittelspendern), Risse und Hohllagen auf und sind teilweise bereits provisorisch repariert.
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Insbesondere in Flurbereichen, aber auch in vielen der bestehenden Bettenzimmer ergeben die Bestandsbeläge ein schlechtes Erscheinungsbild. Die Hohlkehlsockel sind in Teilen durchstoßen. In wenigen Teilbereichen (ohne Nutzungsänderung) können die Bodenbeläge im Patientenzimmer erhalten bleiben und müssen nicht erneuert werden.
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Die Bodenfliesen sind in Teilen beschädigt. Im Rahmen brandschutztechnischer Ertüchtigungsmaßnahmen (Bodenabläufe etc.) wird es zudem erforderlich, dass anschließend auch die Bodenfliesen in den bestehenden Patientenbädern im Hangflügel ausgetauscht werden müssen, sodass Fliesenbeläge grundsätzlich nach Maßgabe der notwendigen Erneuerungen der Sanitärtechnik und sanitären Einbauten zu erneuern sind.
Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass in den wesentlichen Bereichen der Frauenklinik eine nahezu Komplettsanierung erforderlich wird. Bis auf wenige Ausnahmen und Teilbereiche befinden sich die Räumlichkeiten nicht in einem zeitgemäßen Zustand und erfüllen nicht die Anforderungen des Brandschutzes.
Auf Bauherrenwunsch sollen die Arbeiten an den Außenbereichen (Fenster, Fassaden und Dächer) auf das notwendigste begrenzt werden, sodass der Fokus auf die Sanierung der überwiegenden Innenräume der Frauenklinik liegt. Des Weiteren entstehen bauliche Abhängigkeiten / Nacharbeiten im Zusammenhang mit den
nachfolgend aufgeführten erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der TGA-Gewerke.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für Fliesenarbeiten beauftragt werden.
Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Auf den unzerstörten Resten der Flakkaserne wurde der Altbautrakt der Frauenklinik nach dem 2.Weltkrieg errichtet
und aufgestockt. Ergänzt wurde die Klinik in den 1950-er Jahren um den Hörsaal sowie in den 1960-er Jahren um
den nach Osten gerichteten Hangflügel (Bauteil B5) der im Untergeschossbereich bis fast an die
Grundstücksgrenze mit einem Flachbau (Bauteil B6) erweitert wurde.
Am Süd-Ende wurde in den 1990er Jahren ein Treppenhaus am Bauteil B2 errichtet, über welches derzeit auch die
Liegendkrankenanfahrt der Frauenklinik organisiert wird. In 2015 wurden bereits in Teilbereichen brandschutztechnische Ertüchtigungen durchgeführt. Im Rahmen der Maßnahme Nachnutzung Frauenklinik werden jedoch für die meisten Bereiche der Frauenklinik weitere Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich:
Bauteil B1 Mittelbau, 4-geschossig + Dachgeschoss
Bauteil B2 Südflügel, 4-geschossig + Dachgeschoss
Bauteil B3 Südwestflügel 4-geschossig
Bauteil B4 Nordflügel, 4-geschossig, inkl. Hörsaalzentrum
Bauteil B5 Hangflügel 4-geschossig
Bauteil B6 Flachbau Untergeschoss, 1-geschossig
Im Zuge der Nachnutzung der Frauenklinik werden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im
laufenden Krankenhaus- und OP Betrieb innerhalb der Frauenklinik erforderlich.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt voraussichtlich in 2 Bauabschnitten.
Vorliegende Ausschreibung beschreibt Arbeiten des 1. Bauabschnitts (auch "VP1"), und ist in folgende Teilabschnitte unterteilt:
Die vorliegende Ausschreibung beschreibt Arbeiten des 1. Bauabschnitts (auch "VP1 = Vergabeabschnitt
1"genannt), und ist in folgende Teilabschnitte unterteilt, welche auch den anliegenden Plänen gemäß Anlagenverzeichnis entnommen werden können:
1. Untergeschoss
- Bettenaufbereitung, UG, Bauteil 1+5
- Anschluss Modulbau, UG, Bauteil 1
- Diverse Einzelräume und Läger, UG, alle Bauteile
Erdgeschoss
- Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), EG, Bauteil 1+4
- Anschluss Modulbau, EG, Bauteil 1
- Bettenstation Kinderneuropädiatrie, EG, Bauteil 5
- Gynäkologische Ambulanz (Teilbereich), EG, Bauteil 1
- ELT-Gruppe am Aufzug Haupttreppenhaus, EG, Bauteil 1
- Ambulanz Mammographie (Abschnitt bis Treppenhaus 3), EG, Bauteil 3
- Trockene Steigeleitungen, Haupttreppenhaus + Treppenhäuser 5 & 6, Bauteil 1 + 4
1. Obergeschoss
- NeoC/ Mutter-Kind-Station, 1. OG, Bauteil 1+4
- Anschluss Modulbau, 1. OG, Bauteil 1
- Bettenstation Gynäkologie/ Senologie, 1. OG, Bauteil 5
- Büros N.N., 1. OG, Bauteil 1
- ELT-Gruppe am Aufzug Haupttreppenhaus, 1. OG, Bauteil 1
- Trockene Steigeleitungen, Haupttreppenhaus + Treppenhäuser 5 & 6, Bauteil 1 + 4
2. Obergeschoss
- Anschluss Modulbau, 2. OG, Bauteil 1
- Bettenstation Wahlleistung, 2. OG, Bauteil 5
- ELT-Gruppe am Aufzug Haupttreppenhaus, 1. OG, Bauteil 1
3. Obergeschoss
- Lüftungszentrale SPZ/ NeoC, 3. OG, Bauteil 1
- Anschluss Modulbau, 1. OG, Bauteil 1
- Trockene Steigeleitungen, Treppenhaus 6, Bauteil 4
Die Abfolge der Teilabschnitte ist der "Visualisierung Terminplan Vergabepaket 1" zu entnehmen (Anlage zur
Ausschreibung).
Es kann nicht von einem kontinuierlichen Bauablauf für jedes Gewerk ausgegangen werden.
KONSTRUKTION / MATERIALITÄT
Wände:
Tragende Wände, soweit erkennbar, ausgeführt als Ziegelsteinmauerwerk. Nichttragende Wände in der Regel
aus Bimssteinmauerwerk. Umbauten neueren Datums auch als Trockenbauwände.
Die Abfolge der Teilabschnitte ist der Anlage 01 Terminvisualisierung zu entnehmen (Anlage zur Ausschreibung).
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
Hinweis: Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahme Beginns für das in Rede stehende Bauprojekt durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein Westfalen bis zum Zeitpunkt der geplanten Zuschlagserteilung im Januar/Februar 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1. Aktueller Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften
(bspw. Partnerschaftsgesellschaft). In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (auch von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern).
2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung grundsätzlich durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Liegt keine Präqualifikation vor, ist der Nachweis zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Vordruck 2 (zusätzlich auch von eignungsverleihenden Nachunternehmern) zu erbringen.
3. Bietergemeinschaftserklärung gemäß Vordruck 4: Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
4. Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck 5: Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist der Vordruck 5 zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen, einschlägigen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1. Durchschnittlicher Nettojahresgesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren für Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich Krankenhaus, Kliniken, Rehakliniken, Ärztehäusern und vergleichbaren Gebäuden in denen Stahlbauarbeiten durchgeführt wurden.
2. Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in der Referenzliste Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung des Vordrucks Referenzliste erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.
Umsatz der Jahre 2018 bis 2020 mit Leistungen im Zusammenhang mit Fliesenarbeiten im o.g. beschrieben Leistungsbereich der letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
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1. Bei dem folgenden Kriterium handelt es sich um ein KO-Kriterium:
Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber.
Alle Nachweise, Referenzen und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in der Referenzliste Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung des Vordrucks Referenzliste erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht. Umsatz der Jahre 2018 bis 2020 mit Leistungen im Zusammenhang mit Fliesenarbeiten im Bestand von Klinikgebäuden der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Die unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt.
Referenzen für die Bauausführung Bieter müssen mindestens drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen vorlegen.Für die Einreichung der Erklärungen nach den vorstehenden Ziffern "Vordruck 3 - Referenzen" zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
1. Mindestkriterium ist die Vorlage von drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen, welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
Mindestkriterium ist die Vorlage von drei Referenzen für vergleichbarer Leistungen (zBsp.Fliesenarbeiten in Klinikgebäuden, im Rahmen von Sanierungen etc.), welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
2.Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber.
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Minimum
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (jeweils je Schadensjahr, zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Bei Auftragssummen über [Betrag gelöscht] EUR netto ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Es dürfen keine Bieter oder Vertreter von Bietern an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber führt ein EU-weites offenes Verfahren nach Maßgabe des GWB und der VOB/A EU durch.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDENM/documents zur Verfügung gestellt.
3. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese im Falle ihrer Registrierung eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bieters").
4. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen können über das Vergabeportal abgerufen werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD0MW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.