Nachnutzung Frauenklinik - VP 1 Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-071-352

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YD0MW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YD0MW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nachnutzung Frauenklinik - VP 1 Fliesenarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-071-352
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zuge der Nachnutzung der Frauenklinik werden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im laufenden Krankenhaus- und OP Betrieb innerhalb der Frauenklinik erforderlich.

Neben den baulichen Mängeln werden auch im anlagentechnischen Bereich umfangreiche Umbau- / Sanierungs und Ertüchtigungsmaßnahmen zur Realisierung der vorgesehenen Nachnutzung der Gebäude erforderlich. Neben den anlagentechnischen Mängeln werden auch im baulichen Bereich umfangreiche Umbau- / Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen zur Realisierung der vorgesehenen Nachnutzung der Gebäude

erforderlich. Mittlerweile liegt auch die aktualisierte brandschutztechnische Bewertung des Gebäudekomplexes

in Form eines Brandschutzkonzeptes vor, welches die Defizite im Bereich des Brandschutzes aufzeigt. Außenwände / Innenwände (Vertikale Baukonstruktionen) Grundsätzlich werden die Raumstrukturen der Bettenbereiche im Hangflügel und den sonstigen Bereichen der Frauenklinik im Wesentlichen übernommen. Bei der Grundrissplanung war ein wesentlicher Ansatz, dass statische Eingriffe so gering wie möglich gehalten werden sollten und immer dort, wo unter Berücksichtigung der neuen Nutzung in den entsprechenden Teilbereichen möglich, die vorhandenen Raumstrukturen beibehalten werden sollen.

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Deckenbeläge (Böden)

Betonwerksteinbeläge in den Fluren sollen teilweise erhalten bleiben. Die übrigen Bodenbeläge werden in den meisten Bereichen durch neue elastische PVC-Beläge, teilw. ableitfähig ersetzt.

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Die Bestandsböden weisen an vielen Stellen innerhalb der Frauenklinik Verfärbungen (besonders im Bereich von Desinfektionsmittelspendern), Risse und Hohllagen auf und sind teilweise bereits provisorisch repariert.

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Insbesondere in Flurbereichen, aber auch in vielen der bestehenden Bettenzimmer ergeben die Bestandsbeläge ein schlechtes Erscheinungsbild. Die Hohlkehlsockel sind in Teilen durchstoßen. In wenigen Teilbereichen (ohne Nutzungsänderung) können die Bodenbeläge im Patientenzimmer erhalten bleiben und müssen nicht erneuert werden.

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Die Bodenfliesen sind in Teilen beschädigt. Im Rahmen brandschutztechnischer Ertüchtigungsmaßnahmen (Bodenabläufe etc.) wird es zudem erforderlich, dass anschließend auch die Bodenfliesen in den bestehenden Patientenbädern im Hangflügel ausgetauscht werden müssen, sodass Fliesenbeläge grundsätzlich nach Maßgabe der notwendigen Erneuerungen der Sanitärtechnik und sanitären Einbauten zu erneuern sind.

Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass in den wesentlichen Bereichen der Frauenklinik eine nahezu Komplettsanierung erforderlich wird. Bis auf wenige Ausnahmen und Teilbereiche befinden sich die Räumlichkeiten nicht in einem zeitgemäßen Zustand und erfüllen nicht die Anforderungen des Brandschutzes.

Auf Bauherrenwunsch sollen die Arbeiten an den Außenbereichen (Fenster, Fassaden und Dächer) auf das notwendigste begrenzt werden, sodass der Fokus auf die Sanierung der überwiegenden Innenräume der Frauenklinik liegt. Des Weiteren entstehen bauliche Abhängigkeiten / Nacharbeiten im Zusammenhang mit den

nachfolgend aufgeführten erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der TGA-Gewerke.

Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für Fliesenarbeiten beauftragt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45431000 Boden- und Fliesenarbeiten
45431100 Verlegen von Bodenfliesen
45440000 Anstrich- und Verglasungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2 Köln
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1 53127 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf den unzerstörten Resten der Flakkaserne wurde der Altbautrakt der Frauenklinik nach dem 2.Weltkrieg errichtet

und aufgestockt. Ergänzt wurde die Klinik in den 1950-er Jahren um den Hörsaal sowie in den 1960-er Jahren um

den nach Osten gerichteten Hangflügel (Bauteil B5) der im Untergeschossbereich bis fast an die

Grundstücksgrenze mit einem Flachbau (Bauteil B6) erweitert wurde.

Am Süd-Ende wurde in den 1990er Jahren ein Treppenhaus am Bauteil B2 errichtet, über welches derzeit auch die

Liegendkrankenanfahrt der Frauenklinik organisiert wird. In 2015 wurden bereits in Teilbereichen brandschutztechnische Ertüchtigungen durchgeführt. Im Rahmen der Maßnahme Nachnutzung Frauenklinik werden jedoch für die meisten Bereiche der Frauenklinik weitere Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich:

Bauteil B1 Mittelbau, 4-geschossig + Dachgeschoss

Bauteil B2 Südflügel, 4-geschossig + Dachgeschoss

Bauteil B3 Südwestflügel 4-geschossig

Bauteil B4 Nordflügel, 4-geschossig, inkl. Hörsaalzentrum

Bauteil B5 Hangflügel 4-geschossig

Bauteil B6 Flachbau Untergeschoss, 1-geschossig

Im Zuge der Nachnutzung der Frauenklinik werden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im

laufenden Krankenhaus- und OP Betrieb innerhalb der Frauenklinik erforderlich.

Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt voraussichtlich in 2 Bauabschnitten.

Vorliegende Ausschreibung beschreibt Arbeiten des 1. Bauabschnitts (auch "VP1"), und ist in folgende Teilabschnitte unterteilt:

Die vorliegende Ausschreibung beschreibt Arbeiten des 1. Bauabschnitts (auch "VP1 = Vergabeabschnitt

1"genannt), und ist in folgende Teilabschnitte unterteilt, welche auch den anliegenden Plänen gemäß Anlagenverzeichnis entnommen werden können:

1. Untergeschoss

- Bettenaufbereitung, UG, Bauteil 1+5

- Anschluss Modulbau, UG, Bauteil 1

- Diverse Einzelräume und Läger, UG, alle Bauteile

Erdgeschoss

- Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), EG, Bauteil 1+4

- Anschluss Modulbau, EG, Bauteil 1

- Bettenstation Kinderneuropädiatrie, EG, Bauteil 5

- Gynäkologische Ambulanz (Teilbereich), EG, Bauteil 1

- ELT-Gruppe am Aufzug Haupttreppenhaus, EG, Bauteil 1

- Ambulanz Mammographie (Abschnitt bis Treppenhaus 3), EG, Bauteil 3

- Trockene Steigeleitungen, Haupttreppenhaus + Treppenhäuser 5 & 6, Bauteil 1 + 4

1. Obergeschoss

- NeoC/ Mutter-Kind-Station, 1. OG, Bauteil 1+4

- Anschluss Modulbau, 1. OG, Bauteil 1

- Bettenstation Gynäkologie/ Senologie, 1. OG, Bauteil 5

- Büros N.N., 1. OG, Bauteil 1

- ELT-Gruppe am Aufzug Haupttreppenhaus, 1. OG, Bauteil 1

- Trockene Steigeleitungen, Haupttreppenhaus + Treppenhäuser 5 & 6, Bauteil 1 + 4

2. Obergeschoss

- Anschluss Modulbau, 2. OG, Bauteil 1

- Bettenstation Wahlleistung, 2. OG, Bauteil 5

- ELT-Gruppe am Aufzug Haupttreppenhaus, 1. OG, Bauteil 1

3. Obergeschoss

- Lüftungszentrale SPZ/ NeoC, 3. OG, Bauteil 1

- Anschluss Modulbau, 1. OG, Bauteil 1

- Trockene Steigeleitungen, Treppenhaus 6, Bauteil 4

Die Abfolge der Teilabschnitte ist der "Visualisierung Terminplan Vergabepaket 1" zu entnehmen (Anlage zur

Ausschreibung).

Es kann nicht von einem kontinuierlichen Bauablauf für jedes Gewerk ausgegangen werden.

KONSTRUKTION / MATERIALITÄT

Wände:

Tragende Wände, soweit erkennbar, ausgeführt als Ziegelsteinmauerwerk. Nichttragende Wände in der Regel

aus Bimssteinmauerwerk. Umbauten neueren Datums auch als Trockenbauwände.

Die Abfolge der Teilabschnitte ist der Anlage 01 Terminvisualisierung zu entnehmen (Anlage zur Ausschreibung).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Hinweis: Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahme Beginns für das in Rede stehende Bauprojekt durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein Westfalen bis zum Zeitpunkt der geplanten Zuschlagserteilung im Januar/Februar 2022.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.

Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:

1. Aktueller Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften

(bspw. Partnerschaftsgesellschaft). In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer

Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (auch von jedem Mitglied einer

Bietergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern).

2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung grundsätzlich durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Liegt keine Präqualifikation vor, ist der Nachweis zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Vordruck 2 (zusätzlich auch von eignungsverleihenden Nachunternehmern) zu erbringen.

3. Bietergemeinschaftserklärung gemäß Vordruck 4: Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

4. Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck 5: Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist der Vordruck 5 zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen, einschlägigen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.

Die unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.

Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:

1. Durchschnittlicher Nettojahresgesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren für Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich Krankenhaus, Kliniken, Rehakliniken, Ärztehäusern und vergleichbaren Gebäuden in denen Stahlbauarbeiten durchgeführt wurden.

2. Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in der Referenzliste Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung des Vordrucks Referenzliste erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.

Umsatz der Jahre 2018 bis 2020 mit Leistungen im Zusammenhang mit Fliesenarbeiten im o.g. beschrieben Leistungsbereich der letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal

.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Bei dem folgenden Kriterium handelt es sich um ein KO-Kriterium:

Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle Nachweise, Referenzen und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in der Referenzliste Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung des Vordrucks Referenzliste erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht. Umsatz der Jahre 2018 bis 2020 mit Leistungen im Zusammenhang mit Fliesenarbeiten im Bestand von Klinikgebäuden der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal

Die unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt.

Referenzen für die Bauausführung Bieter müssen mindestens drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen vorlegen.Für die Einreichung der Erklärungen nach den vorstehenden Ziffern "Vordruck 3 - Referenzen" zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Mindestkriterium ist die Vorlage von drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen, welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.

Mindestkriterium ist die Vorlage von drei Referenzen für vergleichbarer Leistungen (zBsp.Fliesenarbeiten in Klinikgebäuden, im Rahmen von Sanierungen etc.), welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.

2.Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Minimum

[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (jeweils je Schadensjahr, zweifach maximiert im Versicherungsjahr).

Bei Auftragssummen über [Betrag gelöscht] EUR netto ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 % der

Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/01/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Bonn

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es dürfen keine Bieter oder Vertreter von Bietern an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber führt ein EU-weites offenes Verfahren nach Maßgabe des GWB und der VOB/A EU durch.

2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDENM/documents zur Verfügung gestellt.

3. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese im Falle ihrer Registrierung eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bieters").

4. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen können über das Vergabeportal abgerufen werden.

5. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.

Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD0MW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2021

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