Neubau Hallenbad Leichlingen Referenznummer der Bekanntmachung: VE 420.01 Energieerzeugungsanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leichlingen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leichlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad Leichlingen
Die Ausschreibung beinhaltet die Erstellung einer Energiezentrale zur Wärme- und Stromerzeugung im Rahmen des Neubaus Hallenbad Leichlingen.
Aufgebaut werden ein Gas-Brennwertkessel, Blockheizkraftwerk, Pufferspeicher und Anlagenautomation.
Heizung/Anlagenbau
Gas-Brennwertkessel
BHKW-Anlage
Pufferspeicher
Rohrleitungsbau
Elektro/Anlagenautomation
Elektroinstallationen
Anlagenautomation (Gebäudeautomation)
Programmierung der MSR
Feldgeräte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 420.01 Energieerzeugungsanlage - Anlagenbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50859
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://https://www.lauterbach-koeln.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 420.01 Energieerzeugungsanlage - Automation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hermes-systeme.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62RNDG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.