LZPD_LAN 2020+ Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000841207/AUL
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aulinger.eu
Abschnitt II: Gegenstand
LZPD_LAN 2020+
Neben diversen operativ ausgerichteten Aufgaben ist das LZPD NRW auch zuständig für die technische Ausstattung der Polizei und alle Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik.
Im Zuge dieser Aufgabenstellung wird das LZPD NRW als Auftraggeber mit der hier vorliegenden Ausschreibung eine neue IT-Netzwerk-Infrastruktur in den Bereichen des Local Area Networks (LAN) und des Wireless Local Area Networks (WLAN) inklusive ergänzender Systemteile beschaffen, um den zukünftigen Anforderungen der Digitalisierung der gesamten Polizeiorganisation in NRW entsprechen zu können.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die losweise Neubeschaffung einer IT-Netzwerk-Infrastruktur für LAN und WLAN über Rahmenvereinbarungen. Hierzu sollen alle relevanten Hard- und Software Systembestandteile inklusive ergänzender Systembestandteile des Infrastruktur Managements und der IT-Netzwerksicherheit jeweils losweise am Markt bezogen werden.
Darüber hinaus gehören auch Dienstleistungen zur Migrationsprojektumsetzung und Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der Fachabteilung des Auftraggebers in den Bereichen des LAN und WLAN nebst ergänzenden Systemen zum festen Bestandteil jedes Loses dieser Ausschreibung.
Die Leistungsteilung der zu erstellenden Gesamtinfrastruktur sieht zwei Lose vor.
- Los 1 - Local Area Network (LAN) Infrastruktur
- Los 2 - Wireless Local Area Network (WLAN) Infrastruktur
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die EVB IT Systemverträge LAN und WLAN verwiesen.
LAN
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Für das Vorhaben relevante Liegenschaften des Auftraggebers liegen verteilt im gesamten Bundesland NRW. Es handelt sich um 50 Behörden mit organisatorisch nachgelagerten Liegenschaften. In Summe sind ca. 450 Liegenschaften zu berücksichtigen.
Die Liegenschaften sind über neun Backbone-Knoten an die Rechenzentren des Auftraggebers angebunden. Die Standorte sind als gleichverteilt über das gesamte Bundesland NRW zu betrachten.
Es soll eine neue IT-Netzwerk-Infrastruktur in den Bereichen des Local Area Networks (LAN) inklusive ergänzender Systemteile hergestellt werden, um den zukünftigen Anforderungen der Digitalisierung der gesamten Polizeiorganisation in NRW entsprechen zu können. Hierzu zählen alle relevanten Hard- und Software Systembestandteile inklusive ergänzender Systembestandteile des Infrastruktur Managements und der IT-Netzwerksicherheit. Darüber hinaus gehören auch Dienstleistungen zur Migrationsprojektumsetzung und Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der Fachabteilung des LZPD NRW in den Bereichen des LAN nebst ergänzenden Systemen zum festen Bestandteil dieser Ausschreibung. Der initial stattfindende Proof of Concept hat dabei losübergreifend zu Los 2 WLAN zu erfolgen, was bedeutet, dass die Auftragnehmer beider Lose hier zusammenarbeiten. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass beides Systeme (Lose) schlussendlich harmonieren müssen.
Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber / Bewerbergemeinschaften vorhanden sind, werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber / Bewerbergemeinschaften auf Grundlage nachstehender Eignungsbewertungskriterien ausgewählt:
1. IT-Risikomanagement (15 % Gewichtung)
2. Vergleichbarer Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre (15 % Gewichtung)
3. Übererfüllung Referenzen (40 % Gewichtung)
4. Hersteller Partnerstatus (30 % Gewichtung)
Die Details der Eignungsbewertung ergeben sich aus dem Dokument "Hinweise zur Eignungsprüfung und -bewertung"
Der Vertrag hat eine grundsätzliche Laufzeit für die Erstellung des LAN-Netzwerkes von 60 Monaten. An die Erstellung schließt sich eine 48 monatige Erbringung von Systemserviceleistungen an. Die Dauer der vertraglichen Verpflichtung zur Erbringung der Systemserviceleistungen beginnt auch für teilabgenommene Leistungen ab dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems. Damit kann die vertragliche Zusammenarbeit sich längstens auf 108 Monate erstrecken, wenn nach 60 Monaten Laufzeit des Vertragsbestandteils zur Erbringung der Netzwerk-Erstellungsleistungen sich eine weitere 48monatige Systemserviceleistungszeit anschließt.
WLAN
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Für das Vorhaben relevante Liegenschaften des Auftraggebers liegen verteilt im gesamten Bundesland NRW. Es handelt sich um 50 Behörden mit organisatorisch nachgelagerten Liegenschaften. In Summe sind ca. 450 Liegenschaften zu berücksichtigen.
Die Liegenschaften sind über neun Backbone-Knoten an die Rechenzentren des Auftraggebers angebunden. Die Standorte sind als gleichverteilt über das gesamte Bundesland NRW zu betrachten.
Es soll eine neue IT-Netzwerk-Infrastruktur in den Bereichen des Wireless Local Area Networks (WLAN) inklusive ergänzender Systemteile hergestellt werden, um den zukünftigen Anforderungen der Digitalisierung der gesamten Polizeiorganisation in NRW entsprechen zu können. Hierzu zählen alle relevanten Hard- und Software Systembestandteile inklusive ergänzender Systembestandteile des Infrastruktur Managements und der IT-Netzwerksicherheit. Darüber hinaus gehören auch Dienstleistungen zur Migrationsprojektumsetzung und Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der Fachabteilung des LZPD NRW in den Bereichen des WLAN nebst ergänzenden Systemen zum festen Bestandteil des Loses 2 dieser Ausschreibung. Der initial stattfindende Proof of Concept hat dabei losübergreifend zu Los 1 (LAN) zu erfolgen, was bedeutet, dass die Auftragnehmer beider Lose hier zusammenarbeiten. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass beides Systeme (Lose) schlussendlich harmonieren müssen.
Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber / Bewerbergemeinschaften auf Grundlage nachstehender Eignungsbewertungskriterien ausgewählt:
1. IT-Risikomanagement (15 % Gewichtung)
2. Vergleichbarer Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre (15 % Gewichtung)
3. Übererfüllung Referenzen (40 % Gewichtung)
4. Hersteller Partnerstatus (30 % Gewichtung)
Für die Details der Eignungsbewertung wird auf das Dokument "Hinweise zur Eignungsprüfung und -bewertung" der Vergabeunterlage verwiesen.
Der Vertrag hat eine grundsätzliche Laufzeit für die Erstellung des WLAN-Netzwerkes von 60 Monaten. An die Erstellung schließt sich eine 48 monatige Erbringung von Systemserviceleistungen an. Die Dauer der vertraglichen Verpflichtung zur Erbringung der Systemserviceleistungen beginnt auch für teilabgenommene Leistungen ab dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems. Damit kann die vertragliche Zusammenarbeit sich längstens auf 108 Monate erstrecken, wenn nach 60 Monaten Laufzeit des Vertragsbestandteils zur Erbringung der Netzwerk-Erstellungsleistungen sich eine weitere 48monatige Systemserviceleistungszeit anschließt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Nutzung des Formulars 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe)
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Eigenerklärung zum Unternehmen, u.a. Angabe der Kontaktdaten, Unternehmenszweck und Leistungsschwerpunkt des Unternehmens, Erreichbarkeit im Notfall (Name des Ansprechpartners / Telefonnummer / E-Mail-Adresse) und Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt sowie davon im Bereich Projektmanager, im Bereich Systemingenieure, im Bereich Systemspezialisten, im Bereich Systemtechniker, im Bereich Servicemonteure (Nutzung des Formulars II der Formulare zu den Eignungskriterien).
4. Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, Kundenkreis) auf gesonderter Anlage mit max. 10 DIN- A4-Seiten.
5. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist, eingetragen ist oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Nutzung des Formulars II der Formulare zu den Eignungskriterien) (Achtung! Mindestkriterium, bei Nichterfüllung Ausschluss vom weiteren Wertungsprozess mangels Eignung.)
Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1) - III. 1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (314_EU_Teilnahmeantrag). Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht jedoch nicht. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Aufforderung zur Angebotsabgabe Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
1. Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder alternativ zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Auftragserteilung, wobei folgende Deckungssummen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein müssen:
Personenschäden: mindestens 5 Mio. EUR
Sachschäden: mindestens 3 Mio. EUR
Vermögensschäden: mindestens 3 Mio. EUR
Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen. (Nutzung des Formulars III der Formulare zu den Eignungskriterien)
2a. Bei einer Bewerbung zu Los 1 (LAN): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (Nutzung des Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien).
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird nur dann als geeignet angesehen, wenn er / sie einen Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) erreicht hat. Das Erreichen eines Gesamtumsatzes von mindestens [Betrag gelöscht] Euro in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) ist ein Mindestkriterium. Bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Wertungsprozess mangels Eignung.
2b. Bei einer Bewerbung zu Los 2 (WLAN): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (Nutzung des Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien).
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird nur dann als geeignet angesehen, wenn er / sie einen Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) erreicht hat. Das Erreichen eines Gesamtumsatzes von mindestens [Betrag gelöscht] Euro in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) ist ein Mindestkriterium. Bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Wertungsprozess mangels Eignung.
3a. Wenn ein Teilnahmeantrag für die Vergabe des Loses 1 (LAN) abgeben wird, ist der Umsatz des Bieters / der Bewerbergemeinschaft der letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 anzugeben, soweit er mit Leistungen erzielt wurde, die mit denen des Loses 1 (LAN) vergleichbar sind. Als vergleichbar im umsatzrelevanten Sinne werden Leistungen angesehen, die eine Local Area Network (LAN) Infrastruktur zum Gegenstand haben.
Eine "Null-Erklärung" führt nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum Ausschluss. Denn mit der Forderung nach Umsatzangaben ist die Forderung, überhaupt Umsätze erreicht zu haben, verbunden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11). Insofern handelt es sich um ein Mindestkriterium: Wurden keinerlei Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren erzielt, erfolgt ein Ausschluss von der weiteren Wertung mangels Eignung.
Im Übrigen ist das Umsatzkriterium auftragsvergleichbarer Leistungen als Eignungsbewertungskriterium ausgestaltet. Der Teilnahmeantrag mit dem höchsten angegebenen auftragsvergleichbaren Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in der Summe erhält die Maximalpunktzahl von 150 Punkten. Die übrigen Teilnahmeanträge werden ausgehend von diesem Wert interpoliert. Zu den Details der Eignungsbewertung vgl. die "Hinweise zur Eignungsprüfung und -bewertung".
3b.Wenn ein Teilnahmeantrag für die Vergabe des Loses 2 (WLAN) abgeben wird, ist der Umsatz des Bieters / der Bewerbergemeinschaft der letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 anzugeben, soweit er mit Leistungen erzielt wurde, die mit denen des Loses 2 (WLAN) vergleichbar sind. Als vergleichbar im umsatzrelevanten Sinne werden Leistungen angesehen, die eine Wireless Local Area Network (WLAN) Infrastruktur zum Gegenstand haben.
Eine "Null-Erklärung" führt nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum Ausschluss. Denn mit der Forderung nach Umsatzangaben ist die Forderung, überhaupt Umsätze erreicht zu haben, verbunden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11). Insofern handelt es sich um ein Mindestkriterium: Wurden keinerlei Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren erzielt, erfolgt ein Ausschluss von der weiteren Wertung mangels Eignung.
Im Übrigen ist das Umsatzkriterium auftragsvergleichbarer Leistungen als Eignungsbewertungskriterium ausgestaltet. Der Teilnahmeantrag mit dem höchsten angegebenen auftragsvergleichbaren Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in der Summe erhält die Maximalpunktzahl von 150 Punkten. Die übrigen Teilnahmeanträge werden ausgehend von diesem Wert interpoliert. Zu den Details der Eignungsbewertung vgl. die "Hinweise zur Eignungsprüfung und -bewertung".
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Nutzung des Formulars 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe)
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist, eingetragen ist oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Nutzung des Formulars II der Formulare zu den Eignungskriterien)
4. Eigenerklärung zum Bestehen oder einer Betriebshaftpflichtversicherung oder alternativ zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Auftragserteilung, wobei folgende Deckungssummen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein müssen:
Personenschäden: mindestens 5 Mio. EUR
Sachschäden: mindestens 3 Mio. EUR
Vermögensschäden: mindestens 3 Mio. EUR
Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen. (Nutzung des Formulars III der Formulare zu den Eignungskriterien)
5a. Bei einer Bewerbung zu Los 1 (LAN): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (Nutzung des Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien).
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird nur dann als geeignet angesehen, wenn er / sie einen Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) erreicht hat. Das Erreichen eines Gesamtumsatzes von mindestens [Betrag gelöscht] Euro in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) ist ein Mindestkriterium. Bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Wertungsprozess mangels Eignung.
5b. Bei einer Bewerbung zu Los 2 (WLAN): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (Nutzung des Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien).
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird nur dann als geeignet angesehen, wenn er / sie einen Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) erreicht hat. Das Erreichen eines Gesamtumsatzes von mindestens [Betrag gelöscht] Euro in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) ist ein Mindestkriterium. Bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Wertungsprozess mangels Eignung.
6a. Wenn ein Teilnahmeantrag für die Vergabe des Loses 1 (LAN) abgeben wird, ist der Umsatz des Bieters / der Bewerbergemeinschaft der letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 anzugeben, soweit er mit Leistungen erzielt wurde, die mit denen des Loses 1 (LAN) vergleichbar sind. Als vergleichbar im umsatzrelevanten Sinne werden Leistungen angesehen, die eine Local Area Network (LAN) Infrastruktur zum Gegenstand haben.
Eine "Null-Erklärung" führt nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum Ausschluss. Denn mit der Forderung nach Umsatzangaben ist die Forderung, überhaupt Umsätze erreicht zu haben, verbunden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11). Insofern handelt es sich um ein Mindestkriterium: Wurden keinerlei Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren erzielt, erfolgt ein Ausschluss von der weiteren Wertung mangels Eignung.
6b.Wenn ein Teilnahmeantrag für die Vergabe des Loses 2 (WLAN) abgeben wird, ist der Umsatz des Bieters / der Bewerbergemeinschaft der letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 anzugeben, soweit er mit Leistungen erzielt wurde, die mit denen des Loses 2 (WLAN) vergleichbar sind. Als vergleichbar im umsatzrelevanten Sinne werden Leistungen angesehen, die eine Wireless Local Area Network (WLAN) Infrastruktur zum Gegenstand haben.
Eine "Null-Erklärung" führt nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum Ausschluss. Denn mit der Forderung nach Umsatzangaben ist die Forderung, überhaupt Umsätze erreicht zu haben, verbunden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11). Insofern handelt es sich um ein Mindestkriterium: Wurden keinerlei Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren erzielt, erfolgt ein Ausschluss von der weiteren Wertung mangels Eignung.
1. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement (Nutzung des Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien) sowie Nachweises einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar (selbst beizubringen).
2. Eigenerklärung zum IT-Sicherheitsmanagement (Nutzung des Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien) sowie Nachweises einer Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar.
3. Eigenerklärung zum IT-Risikomanagement Standard ISO/IEC 27005 oder vergleichbarer Standard (Eignungsbewertungskriterium)
4. Eigenerklärung zum Risikomanagement, z. B. nach ISO 31000 oder einem vergleichbaren Standard (Informationskriterium)
5. Eigenerklärung zur Corporate Governance für IT, z. B. nach ISO 38500 oder vergleichbar (Informationskriterium)
6. Eigenerklärung zum IT-Service-Management, z. B. nach ISO / IEC 20000 ff. oder vergleichbar (Informationskriterium)
7. Eigenerklärung zum Business Continuity Management, z. B. nach ISO 22301 oder einem vergleichbaren Standard (Informationskriterium)
8a. Für Bewerbungen auf Los 1 (LAN): Eigenerklärung zu den vergleichbaren LAN-Referenzprojekten
des Unternehmens (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien)
Es sind mindestens zwei (2) LAN-Referenzprojekte von jedem Bewerber und von jeder Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die sämtliche nachfolgende Kriterien (Vergleichbarkeitskriterien Mindestreferenz) erfüllen:
(I.) Die Referenz muss im Leistungsgegenstand die Konzeption, Lieferung und den Aufbau von LAN-IT-Netzwerkstrukturen sowie die nachfolgenden Services umfassen. Konkrete für eine vergleichbare Referenz unverzichtbare Leistungsgegenstände sind (kumulativ!):
a. Netzwerk-Infrastruktur im Sinne einer auf eine Vielzahl von Standorten verteilten Infrastruktur mit zentraler Rechenzentrumsan-bindung
b. Netzsegmentierungsarchitektur (physisch/logisch)
c. Netzzugangskontrolle (NAC)
d. Gesicherte Administrationsumgebung (DMZ/Administrationsnetz)
e. Die Services der Referenz müssen zu Vergleichbarkeitszwecken folgende Kernbestandteile umfassen:
i. Bereitstellung einer Service Organisation für den Eigenbetrieb des AGs, insbesondere:
(1) Service Desk
(2) Service Management
ii. Remote und On Site Service
iii. Austausch defekter Hardware
(II.) Das Referenzprojekt muss für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben erbracht worden sein.
(III.) Das Referenzprojekt muss mindestens 112 Standorte umfassen.
(IV.) Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
(V.) Es werden nur Referenzen gewertet, die entweder schon abgeschlossen sind oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist abnahmereif sind.
(Achtung! Mindestkriterium, bei Nichterfüllung und Bewerbung auf Los 1 (LAN) Ausschluss vom weiteren Wertungsprozess mangels Eignung.)
Darüber hinaus kann jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag weitere Referenzen vorlegen, die sämtliche nachfolgende Kriterien (Vergleichbarkeitskriterien Wertungsreferenz) erfüllen:
(I.) Die Referenz muss im Leistungsgegenstand die Konzeption, Lieferung und den Aufbau von LAN-IT-Netzwerkstrukturen sowie die nachfolgenden Services umfassen. Konkrete für eine vergleichbare Referenz unverzichtbare Leistungsgegenstände sind (kumulativ!):
a. Netzwerk-Infrastruktur im Sinne einer auf eine Vielzahl von Standorten (siehe auch Ziffer 3.) verteilten Infrastruktur mit zentraler Rechenzentrumsanbindung
b. Netzsegmentierungsarchitektur (physisch/logisch)
c. Netzzugangskontrolle (NAC)
d. Gesicherte Administrationsumgebung (DMZ/Administrationsnetz)
e. Die Services der Referenz müssen zu Vergleichbarkeitszwecken folgende Kernbestandteile umfassen:
i. Bereitstellung einer Service Organisation für den Eigenbetrieb des AGs, insbesondere:
1. Service Desk
2. Service Management
ii. Remote und On Site Service
iii. Austausch defekter Hardware
(II.) Das Referenzprojekt muss entweder für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben oder in einem vergleichbar komplexen Umfeld in anderen Behörden und Organisationen OHNE Sicherheitsaufgaben oder in der freien Marktwirtschaft (bspw. Finanzwirtschaft, Energieversorgungsunternehmen etc.) erbracht worden sein.
(III.) Das Referenzprojekt muss mindestens 112 Standorte umfassen.
(IV.) Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
(V.) Es werden nur Referenzen gewertet, die entweder schon abgeschlossen sind oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist abnahmereif sind.
Die Anzahl an Referenzen, die diesen vorstehenden Vergleichbarkeitsanforderungen genügen, wird der Eig-nungsbewertung zugeführt.
8b. Für Bewerbungen auf Los 2 (WLAN): Eigenerklärung zu den vergleichbaren WLAN-Referenzprojekten
des Unternehmens (Nutzung des Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien):
Es sind mindestens zwei (2) WLAN-Referenzprojekte von jedem Bewerber und von jeder Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die sämtliche nachfolgende Kriterien (Vergleichbarkeitskriterien) erfüllen:
(I.) Die Referenz muss im Leistungsgegenstand die Konzeption, Lieferung und den Aufbau von WLAN-IT-Netzwerkstrukturen sowie die nachfolgenden Services umfassen. Konkrete für eine vergleichbare Referenz unverzichtbare Leistungsgegenstände sind (kumulativ!):
a. Netzwerk-Infrastruktur im Sinne einer auf eine Vielzahl von Standorten (siehe auch Ziffer 3.) verteilten Infrastruktur mit zentraler Rechenzentrumsanbindung
b. Netzsegmentierungsarchitektur (physisch/logisch)
c. Netzzugangskontrolle (NAC)
d. Gesicherte Administrationsumgebung (DMZ/Administrationsnetz)
e. Die Services der Referenz müssen zu Vergleichbarkeitszwecken folgende Kernbestandteile umfassen:
i. Bereitstellung einer Service Organisation für den Eigenbetrieb des AGs, insbesondere:
(1) Service Desk
(2) Service Management
ii. Remote und On Site Service
iii. Austausch defekter Hardware
(II.) Das Referenzprojekt muss für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben erbracht worden sein.
(III.) Das Referenzprojekt muss mindestens 112 Standorte umfassen.
(IV.) Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
(V.) Es werden nur Referenzen gewertet, die entweder schon abgeschlossen sind oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist abnahmereif sind.
(Achtung! Mindestkriterium, bei Nichterfüllung und Bewerbung auf Los 2 (WLAN) Ausschluss vom weiteren Wertungsprozess mangels Eignung.)
Darüber hinaus kann jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag weitere Referenzen vorlegen, die sämtliche nachfolgende Kriterien (Vergleichbarkeitskriterien Wertungsreferenz) erfüllen:
(I.) Die Referenz muss im Leistungsgegenstand die Konzeption, Lieferung und den Aufbau von WLAN-IT-Netzwerkstrukturen sowie den nachfolgenden Services umfassen. Konkrete für eine vergleichbare Referenz unverzichtbare Leistungsgegenstände sind (kumulativ!):
a. Netzwerk-Infrastruktur im Sinne einer auf eine Vielzahl von Standorten (siehe auch Ziffer 3.) verteilten Infrastruktur mit zentraler Rechenzentrumsanbindung
b. Netzsegmentierungsarchitektur (physisch/logisch)
c. Netzzugangskontrolle (NAC)
d. Gesicherte Administrationsumgebung (DMZ/Administrationsnetz)
e. Die Services der Referenz müssen zu Vergleichbarkeitszwecken folgende Kernbestandteile umfassen:
i. Bereitstellung einer Service Organisation für den Eigenbetrieb des AGs, insbesondere:
(1) Service Desk
(2) Service Management
ii. Remote und On Site Service
iii. Austausch defekter Hardware
(II.) Das Referenzprojekt muss entweder für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben oder in einem vergleichbar komplexen Umfeld in anderen Behörden und Organisationen OHNE Sicherheitsaufgaben oder in der freien Marktwirtschaft (bspw. Finanzwirtschaft, Energieversorgungsunternehmen etc.) erbracht worden sein.
(III.) Das Referenzprojekt muss mindestens 112 Standorte umfassen.
(IV.) Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
(V.) Es werden nur Referenzen gewertet, die entweder schon abgeschlossen sind oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist abnahmereif sind.
Die Anzahl an Referenzen, die diesen Vergleichbarkeitsanforderungen genügen, wird der Eig-nungsbewertung zugeführt.
9a. Eigenerklärung zum Hersteller Partnerstatus zu Los 1 (LAN)(Nutzung des Formulars VIII der Formulare zu den Eignungskriterien): Eigenerklärung zum Partnerstatus des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (Zertifizierungsstand die Qualifikationen und Stand bzw. Niveau der vorhandenen Fachkenntnisse der Mitarbeiter zu Infrastruktur-Systemen entsprechend den Anforderungen dieser Ausschreibung) für den geplanten Hersteller und das Produktportfolio betreffend:
a. LAN Infrastruktur
b. LAN Network Management Systeme
c. LAN Access Control Systeme
Mindestkriterium: Kleiner Partnerstatus; höhere Partnerstati werden im Rahmen der Eignungsbewertung bewertet.
9b. Eigenerklärung zum Hersteller Partnerstatus zu Los 2 (WLAN)(Nutzung des Formulars IX der Formulare zu den Eignungskriterien): Eigenerklärung zum Partnerstatus des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (Zertifizierungsstand die Qualifikationen und Stand bzw. Niveau der vorhandenen Fachkenntnisse der Mitarbeiter zu Infrastruktur-Systemen entsprechend den Anforderungen dieser Ausschreibung) für den geplanten Hersteller und das Produktportfolio betreffend:
a. WLAN Infrastruktur
b. WLAN Network Management Systeme
c. WLAN Access Control Systeme
Mindestkriterium: Kleiner Partnerstatus; höhere Partnerstati werden im Rahmen der Eignungsbewertung bewertet.
1. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement (Nutzung des Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien) sowie Nachweises einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar (selbst beizubringen). Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Alternativ hat der Bieter nachzuweisen, dass seine Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
2. Eigenerklärung zum IT-Sicherheitsmanagement (Nutzung des Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien) sowie Nachweises einer Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Alternativ hat der Bieter nachzuweisen, dass sein IT-Sicherheitsmanagement den geforderten Sicherheitsmanagementnormen entsprechen.
3a. Für Bewerbungen auf Los 1 (LAN): Eigenerklärung zu den vergleichbaren LAN-Referenzprojekten
des Unternehmens (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien)
Es sind mindestens zwei (2) LAN-Referenzprojekte von jedem Bewerber und von jeder Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die sämtliche nachfolgende Kriterien (Vergleichbarkeitskriterien Mindestreferenz) erfüllen:
(I.) Die Referenz muss im Leistungsgegenstand die Konzeption, Lieferung und den Aufbau von LAN-IT-Netzwerkstrukturen sowie die nachfolgenden Services umfassen. Konkrete für eine vergleichbare Referenz unverzichtbare Leistungsgegenstände sind (kumulativ!):
a. Netzwerk-Infrastruktur im Sinne einer auf eine Vielzahl von Standorten verteilten Infrastruktur mit zentraler Rechenzentrumsan-bindung
b. Netzsegmentierungsarchitektur (physisch/logisch)
c. Netzzugangskontrolle (NAC)
d. Gesicherte Administrationsumgebung (DMZ/Administrationsnetz)
e. Die Services der Referenz müssen zu Vergleichbarkeitszwecken folgende Kernbestandteile umfassen:
i. Bereitstellung einer Service Organisation für den Eigenbetrieb des AGs, insbesondere:
(1) Service Desk
(2) Service Management
ii. Remote und On Site Service
iii. Austausch defekter Hardware
(II.) Das Referenzprojekt muss für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben erbracht worden sein.
(III.) Das Referenzprojekt muss mindestens 112 Standorte umfassen.
(IV.) Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
(V.) Es werden nur Referenzen gewertet, die entweder schon abgeschlossen sind oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist abnahmereif sind.
3b.Für Bewerbungen auf Los 2 (WLAN): Eigenerklärung zu den vergleichbaren WLAN-Referenzprojekten
des Unternehmens (Nutzung des Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien):
Es sind mindestens zwei (2) WLAN-Referenzprojekte von jedem Bewerber und von jeder Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die sämtliche nachfolgende Kriterien (Vergleichbarkeitskriterien) erfüllen:
(I.) Die Referenz muss im Leistungsgegenstand die Konzeption, Lieferung und den Aufbau von WLAN-IT-Netzwerkstrukturen sowie die nachfolgenden Services umfassen. Konkrete für eine vergleichbare Referenz unverzichtbare Leistungsgegenstände sind (kumulativ!):
a. Netzwerk-Infrastruktur im Sinne einer auf eine Vielzahl von Standorten (siehe auch Ziffer 3.) verteilten Infrastruktur mit zentraler Rechenzentrumsanbindung
b. Netzsegmentierungsarchitektur (physisch/logisch)
c. Netzzugangskontrolle (NAC)
d. Gesicherte Administrationsumgebung (DMZ/Administrationsnetz)
e. Die Services der Referenz müssen zu Vergleichbarkeitszwecken folgende Kernbestandteile umfassen:
i. Bereitstellung einer Service Organisation für den Eigenbetrieb des AGs, insbesondere:
(1) Service Desk
(2) Service Management
ii. Remote und On Site Service
iii. Austausch defekter Hardware
(II.) Das Referenzprojekt muss für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben erbracht worden sein.
(III.) Das Referenzprojekt muss mindestens 112 Standorte umfassen.
(IV.) Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
(V.) Es werden nur Referenzen gewertet, die entweder schon abgeschlossen sind oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist abnahmereif sind.
4a. Eigenerklärung zum Hersteller Partnerstatus zu Los 1 (LAN)(Nutzung des Formulars VIII der Formulare zu den Eignungskriterien): Eigenerklärung zum Partnerstatus des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (Zertifizierungsstand die Qualifikationen und Stand bzw. Niveau der vorhandenen Fachkenntnisse der Mitarbeiter zu Infrastruktur-Systemen entsprechend den Anforderungen dieser Ausschreibung) für den geplanten Hersteller und das Produktportfolio betreffend:
a. LAN Infrastruktur
b. LAN Network Management Systeme
c. LAN Access Control Systeme
Dabei ist es ein Mindestkriterium, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft einen Partnerstatus des geplanten Her-stellers innehat. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Eigenerklärung ist ein Herstellernachweis beizufügen. Eine Kopie des Herstellernachweises ist ausreichend.
4b. Eigenerklärung zum Hersteller Partnerstatus zu Los 2 (WLAN)(Nutzung des Formulars IX der Formulare zu den Eignungskriterien): Eigenerklärung zum Partnerstatus des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (Zertifizierungsstand die Qualifikationen und Stand bzw. Niveau der vorhandenen Fachkenntnisse der Mitarbeiter zu Infrastruktur-Systemen entsprechend den Anforderungen dieser Ausschreibung) für den geplanten Hersteller und das Produktportfolio betreffend:
a. WLAN Infrastruktur
b. WLAN Network Management Systeme
c. WLAN Access Control Systeme
Dabei ist es ein Mindestkriterium, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft einen Partnerstatus des geplanten Herstellers innehat. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Eigenerklärung ist ein Herstellernachweis beizufügen. Eine Kopie des Herstellernachweises ist ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt aus technischen und wirtschaftlichen Gründen mehr als 48 Monate. Dies ist dadurch bedingt, dass allein der Aufbau der einzelnen Netzgruppen einen zeitlichen Umfang von 60 Monaten umfasst. Ein paralleler Aufbau aller Netzgruppen ist mit wesentlichen technischen Schwierigkeiten verbunden und scheidet daher faktisch aus. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Netzwerkbetriebs ist es erforderlich, dass sich an den Zeitraum des Aufbaus der Netzgruppen ein einheitlicher Servicezeitraum anschließt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Frist für den Eingang der Erstangebote beträgt beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 6 VgV. Im vorliegenden Fall gewährt der AG auf Grund der Komplexität der Leistungsbeschreibung und des Umfangs der Vergabeunterlagen wie auch des Aufwands der Angebotserstellung eine verlängerte Angebotsfrist bis voraussichtlich zum 14.03.2022, 12:00 Uhr.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen (dazu gehören insbesondere auch die Leistungsbeschreibung und sämtliche Vertragsbedingungen, aber auch die Bewerbungsbedingungen, siehe im Detail § 29 Abs. 1 VgV) vorgenommen werden, zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden müssen, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.
3. Mit Blick auf das Verhandlungsverfahren können Bieter / Bietergemeinschaften zusammen mit ihrem Angebot in einem separaten Anschreiben Verhandlungsvorschläge unterbreiten. Ihr Angebot muss jedoch der Vergabeunterlage entsprechen.
4. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält der Auftraggeber sich vor, den Zuschlag in diesem Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
5. Erfolgt kein Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote, kann der Auftraggeber in dem Fall, dass vier oder fünf wertungsfähige Angebote vorliegen, abschichten und nur noch drei Bieter zur Angebotspräsentation und Vertragsverhandlung einladen.
6. Die Bieter mit den drei nach den Zuschlagskriterien am besten bewerteten Angeboten je Los werden voraussichtlich für die 17. und / oder 18. KW 2022 (25.04.2022 - 06.05.2022) zu Präsentationsterminen und ggf. Verhandlungen eingeladen.
7. Zum angegebenen geschätzten Gesamtwert (Los 1 und Los 2 zusammen) unter Ziffer II.1.5) i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR (netto) sowie dem unter Ziffer II.2.6) angegebenen geschätzten Gesamtwert von Los 1 (LAN) i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR (netto) und dem unter Ziffer II.2.6) angegebenen geschätzten Gesamtwert von Los 2 (WLAN) i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR (netto) ergeht folgender Hinweis:
Die Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Angabe
des Gesamtwertes und des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen. Die EU-Bekanntmachungsformulare sehen jedoch nur die Bekanntmachung des Gesamtwertes vor, der nach § 3 Abs. 4 VgV den geschätzten Gesamtwert aller Einzelaufträge berechnet, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung - gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 VgV einschließlich der Vertragsverlängerungszeiträume - geplant sind. Der Auftraggeber sieht mit Blick auf derzeit noch nicht absehbare Bedarfsmehrungen, die Inflation, steigende Preise im IT-Hard- und Softwaresektor, u.a. einen Gesamtauftragshöchstwert von plus 30% der geschätzten und vorstehend angegebenen Gesamtwerte jeweils vor.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D0BK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]