Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf (Außenanlagen)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swisttal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf (Außenanlagen)
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend für den Neubau der Grundschule mit in-tegriertem Dorfsaal in Swisttal-Odendorf die Ingenieurleistungen der Außenanlagen- und Entwässerungsplanung (mit dem Schwerpunkt der Ingenieurbauwerke sowie geringe Teile der Verkehrsanlagen- und der Freianlagenplanung, die als besondere Leistungen angeboten werden sollen) europaweit aus.
Swisttal
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Ingenieurbauwerke (gem. §§ 41 ff. HOAI). Zugunsten einer zusammenhängenden Planung sollen geringe Teile Verkehrsanlagen (Versetzen einer Ampelanlage - gem. §§ 45 HOAI) und der Freianlagenplanung (Oberflächenbepflanzung (Bestandsbäume und Neupflanzungen) - gem. §§ 38 ff. HOAI) zusätzlich als besondere Leistungen angeboten werden.
Der Schwerpunkt der Planung liegt mehr auf der technischen Umsetzung der Außenanlagen- und Entwässerungsplanung sowie der Koordination der Schnittstellen vorgenannter Planungsanteile als auf der Oberflächengestaltung, Leistungsphasen 4- 9, ggf. stufenweise Beauftragung in 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 4-5 und Leistungsphasen 6-8 sowie Leistungsphase 9).
Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 36 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken. Die Bieter müssen unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich ab Mitte März 2022) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt drei (u.U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 50 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 13 Jahre = 10 Punkte 13 Jahre = 9 Punkte 12 Jahre = 8 Punkte 11 Jahre = 7 Punkte 10 Jahre = 6 Punkte 9 Jahre = 5 Punkte 8 Jahre = 4 Punkte 7 Jahre = 3 Punkte 6 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkte 2. Berufserfahrung des verantwortlichen Projektmitarbeiters (Planungsleitung) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 11 Jahre = 10 Punkte 11 Jahre = 9 Punkte 10 Jahre = 8 Punkte 9 Jahre = 7 Punkte 8 Jahre = 6 Punkte 7 Jahre = 5 Punkte 6 Jahre = 4 Punkte 5 Jahre = 3 Punkte 4 Jahre = 2 Punkte 3 Jahre = 1 Punkt 3. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) mindestens 4 Projektmitarbeiter = 5 Punkte mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte mindestens 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt unter 2 Projektmitarbeitern = 0 Punkte 4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbetung von vergleichbaren Bauwerken (die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln) 8 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte 7 Referenzobjekte = 12 Punkte 6 Referenzobjekte = 9 Punkte 5 Referenzobjekte = 6 Punkte 4 Referenzobjekte = 3 Punkte 3 Referenzobjekte = 1 Punkte unter 3 Referenzobjekte = Ausschluss HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
5. Projektvolumen, Errichtungskosten des geplanten Bauwerks (Errichtungskosten der Kostengruppen 500) ab EUR 1.120.000 brutto Errichtungskosten = 10 Punkte bis EUR 1.040.000 brutto Errichtungskosten = 9 Punkte bis EUR 960.000 brutto Errichtungskosten = 8 Punkte bis EUR 880.000 brutto Errichtungskosten = 7 Punkte bis EUR 800.000 brutto Errichtungskosten = 6 Punkte bis EUR 720.000 brutto Errichtungskosten = 5 Punkte bis EUR 640.000 brutto Errichtungskosten = 4 Punkte bis EUR 560.000 brutto Errichtungskosten = 3 Punkte bis EUR 480.000 brutto Errichtungskosten = 2 Punkte ab EUR 400.000 brutto Errichtungskosten = 1 Punkt HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punkt-gleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen auf-zufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nach-weis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens € 500.000,00.
Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.500.000,00 € (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Poli-cen aufzustocken).
Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers
Technische Leistungsfähigkeit • Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Per-sonenidentität ist zulässig.
o Die/der Projektleiter*in muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
o Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten zur Außenanlagen- und Entwässerungsplanung.
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen zur Außenanlagen- und Entwässerungsplanung mindestens die Leistungsphasen 4-8 (LPH 8 im Sinne der Objektüberwachung und örtlichen Bauüberwachung (besondere Leistung nach HOAI), nicht der Bauoberleitung (Grundleistung nach HOAI)) für den Bau einer vergleichbaren Außenanlagen- und Entwässerungsplanung in den letzten fünf (5) Jahren umfasst,
HINWEIS: Die Planung ist vergleichbar, wenn sie gekoppelte Maßnahmen der Ingenieurbauwerke (Anlagen der Wasserversor-gung, der Abwasserentsorgung) sowie der Oberflächenplanung (Schwerpunkt Entwässerung und Oberflächenbepflanzung) als zusammenhängende Planung enthält. Eine reine Freianlagenplanung, im Sinne der §§ 38 ff. HOAI, ohne Elemente der vorgenannten Oberflächen- und Entwässerungsplanung hat einen untergeordneten Stellenwert für die geforderten Leistungen dieser Ausschreibung und ist deshalb nicht vergleichbar. Referenzen, die ausschließlich Leistungen der Ingenieurbauwerke nach §§ ff. 41 HOAI oder der verkehrstechnischen Anlagen nach §§ 45 ff. HOAI zum Inhalt haben, sind ebenfalls nicht vergleichbar. Die Referenz muss den Planungszusammenhang der Schnittstelle zwischen Außenanlagen- und Entwässerungsplanung darstellen. Der Schwerpunkt der Referenz muss auf der technischen Umsetzung liegen.
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 400.000 brutto (Errichtungskosten der Kostengruppen 500) beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE ins-gesamt vorliegen, die den entsprechenden Nachweis zu führen hat.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunter-nehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Formular 3).
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (Formular 3).
• Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
o alle Mitglieder aufgeführt sind,
o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nach-unternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemein-schaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemein-schaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Be-werber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versi-chern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunter-nehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teil-nahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung ei-nes Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf-grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).