FE 82.0753/2020 - „VAHRMOMENT: Entwicklung einer KI-gestützten Virtual Reality Lernanwendung“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0753/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0753/2020 - „VAHRMOMENT: Entwicklung einer KI-gestützten Virtual Reality Lernanwendung“
FE 82.0753/2020 -„VAHRMOMENT: Entwicklung einer KI-gestützten Virtual Reality Lernanwendung“
Im Unterricht bieten digitale Medien völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten und neue Interaktionspro-zesse, welche die Lernprozesse der Lernenden erleichtern und unterstützen können. Insbesondere zeigt der Einsatz digitaler Medien eine hohe Effektstärke für die Lernform „Problemlösen“, welche sich auch für die Förderung von anwendungsbezogenem Wissen eignet bzw. die persönliche Ent-scheidungs- und Handlungskompetenz voranbringt. Mit der Erklärung der Kultusministerkonferenz (KMK) „Medienbildung in der Schule“ wurde 2012 dazu aufgefordert digitale Medien „für die Gestal-tung individueller und institutioneller Lehr- und Lernprozesse“ zu nutzen. Neben teilweise schon gängigen E-Learning-Formaten, wie u.a. virtuellen Klassenzimmern, Erklärvideos auf Social-Media-Plattformen oder klassischen „Klick“-basierten E-Learnings, hält auch die Nutzung von virtuellen Re-alitäten (VR) heute bereits Einzug in manches Klassenzimmer. Diese virtuellen Lernwelten ermögli-chen durch ihr breites Repertoire an Anwendungsmöglichkeiten, Lernende zu entlasten und umfang-reich zu unterstützen. Aufgrund der starken Immersion (die virtuelle Welt wird dabei als real empfun-den) können Lernende mit Hilfe der VR-Brillen, Situationen im 360°-Rundumblick erleben und dabei u.a. auch in Gefahren- und Konfliktsituationen geraten, die situiertes und erfahrungsbasiertes Lernen ermöglichen. Demnach werden die Potenziale für den Bildungssektor allgemein für groß gehalten. Ziel des Vertrages ist es, eine adaptive Lernumgebung (ITS) als VR-Anwendung zu entwickeln, die die Nutzungsabsicht der Zielgruppe zu VR in der Verkehrserziehung erhöht und weitere Ergebnisse auf diesem Themengebiet liefert. Die Anwendung soll nach der Evaluation Dritten (bspw. interessier-ten Vereinen und Institutionen) zur Verfügung gestellt werden, um so zu einer Verbesserung der Sicherheit von Radfahrenden beizutragen. Hierzu werden sie sich die Hardwarekomponenten (wie VR-Brillen und Tablets) nachkaufen und auf diesen die VR-Anwendung und die Controller-App in-stallieren, um damit insbesondere Schulungen und Unterrichtseinheiten bzw. Verkehrssicherheitsar-beit durchzuführen. Als weiteres Ziel des Auftraggebers gilt es Erfahrung zur Nutzung eines ITS zu generieren, um eine Adaptionsvorlage für andere Arten der Verkehrsbeteiligung zu erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0753/2020 - „VAHRMOMENT: Entwicklung einer KI-gestützten Virtual Reality Lernanwendung“
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40223
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.