Ausschreibung der Schnellbuslinie SB1, Olpe - Siegen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zws-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Schnellbuslinie SB1, Olpe - Siegen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bus der Schnellbuslinie SB1, Olpe – Siegen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe
Der ZWS beabsichtigt im Auftrag der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein als zuständige Behörde gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) in Verbindung mit § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 10 Jahren erteilt werden. Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen als Schnellbus Olpe (ZOB) – A 4 – B 54 (Hüttentalstraße, (HTS)) – Kreuztal – B 54 (Hüttentalstraße, (HTS)) – Siegen ZOB. Die für den Schnellbusverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen vor dem Hintergrund der angestrebten Förderung des NWL (Richtlinie des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien) - vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Vergabeunterlagen - die in der Förderrichtlinie definierten Mindestanforderungen erfüllen. Die Förderrichtlinie ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der AG hat das Recht, die Laufzeit des VSV unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis maximal um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden.
Der Betrag unter II.1.7) entspricht dem fiktiv fortgeschriebenen Wertungspreis gemäß Vergabeunterlagen ohne Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.